von Wolfgang Rauprich
Jede Regierung eines Staates hat die Aufgabe, seine Bürger bestmöglich zu schützen und deren Interessen wahrzunehmen. Es ist ihre Pflicht im Sinne der Staatsbürger zu handeln und Gefahren – zum Beispiel bei Katastrophen, wirtschaftlichen Depressionen, diplomatischen Verwicklungen, Kriegen, anderen schwerwiegenden Störungen des öffentlichen Zusammenlebens und eben auch bei epidemischen Krankheitsausbrüchen – möglichst abzuwenden. Es obliegt dem Staat, nach Einschätzung der jeweiligen Gefahrensituationen und -potentiale, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die Bürger möglichst gering zu halten. Das kann auch dazu führen, dass ansonsten als selbstverständlich geltende Bürgerrechte eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen müssen dann detailliert begründet und der zeitliche Rahmen, in dem sie gelten sollen, muss benannt werden. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind hierzu alle notwendigen Grundsätze verankert, an die sich die Regierungen dieses Landes und ihre Organe zu halten haben.
von Ulrich Schödlbauer
Es fällt nicht schwer, der Republik einen unruhigen Herbst vorauszusagen.
Es gibt Menschen, die glauben zu wissen: Corona ist eine unglaubliche Bedrohung für die Welt. In diesem ›unglaublich‹ steckt ein gewisses Drohpotential – sowohl gegen diejenigen, welche die Bedrohung für real, als auch für jene, die sie für irreal halten. Was, wenn sich beide irren? Nicht möglich, sagt die Logik. Doch auch die Logik muss bei unsachgemäßer Verwendung weichen. Wer behauptet das? Die Logik, Dummerchen.
von Gunter Weißgerber
Malu Dreyer, eine Spitzenpolitikerin mit Personenschutz, fordert vom Personenschutz der Bevölkerung – der Polizei – Zurückhaltung.
Malu Dreyer ist eine Sozialdemokratin neuer Prägung. Sie lässt die Bevölkerung im Stich und schlägt sich auf die Seite der neudeutschen Eventszene. Wörtlich sagte sie der Funke-Mediengruppe am 25. Juli 2020:
Sämtliche Abbildungen mit freundlicher Genehmigung der Urheber. Front: ©2024 Lucius Garganelli, Serie G