von Markus C. Kerber
Der Held in Albert Camus’ großem Roman Die Pest von 1947, Dr. Bernard Rieux, sieht zunächst einige tote Ratten auf der Treppe eines Haus. Dann finden sich die Kadaver in größerer Zahl in der Gosse des Städtchens Oran. Schließlich häufen sich bestimmte fiebrige Erkrankungen bei den Einwohnern und der alerte Arzt macht alle seine Kräfte mobil.
Dieser verkürzte literarische Rückblick mag genügen, um klarzustellen: Bei Seuchen sollten Mediziner zu Wort kommen und nicht die Figuranten des Politikbetriebs mit einer überschaubaren akademischen Ausbildung.
Als der Bundesgesundheitsminister in der ZDF Talkshow am 30. 1. 2020 zu den bis dahin vier bekannten Corona-Fällen in Deutschland Stellung nahm, setzte er ganz und gar auf Wohlfühlpolitik. Obschon der Mediziner Johannes Wimmer die Möglichkeit bedrohlicher Szenarien qualifiziert darlegte und über den bislang unbekannten Charakter dieser viralen Lungenerkrankung berichtete, wollte Spahn nichts von einem Ausnahmezustand wissen. An der Grippe wären schließlich auch 50 Menschen gestorben...
von Wolfgang Schütze
Ist nun alles wieder gut im Freistaat? Auf den ersten Blick schon. Der überschäumende Empörungssturm, der im Februar in Medien und vor der Staatskanzlei in Erfurt tobte, hat sich gelegt. Die Bundeskanzlerin, die im fernen Südafrika die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU und auch AfD unverzeihlich fand, bekam schnell ihren Willen: Binnen eines Monats ward der demokratisch zustande gekommene, aber politisch missliebige Entscheid im Landtag rückgängig gemacht. Der vorher attestierte Damm-, Tabu- und gar Zivilisationsbruch hat im Freistaat doch nicht zur Machtergreifung der Faschisten geführt, Erfurt steht noch und der kurz abgewählte evangelische Linke Bodo Ramelow sitzt nunmehr wieder auf seinem Stuhl. Gott sei Dank, freuen sich sogar drei katholische Bischöfe, doch der Anteil irdisch-Wankelmütiger dürfte diesmal größer sein.
von Ulrich Schödlbauer
Die neue Domino-Theorie: Fällt die FDP um, fällt die CDU ihr nach.
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Festzustellen, ob eine Partei auf dem Boden der Verfassung steht, obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Wenn Parteien dazu eine Meinung haben: umso besser. Aber es bleibt ihre Meinung.
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Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz hebt diese Aussage nicht auf.
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Wenn zwei Parteien in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet werden, was folgt daraus? Dass die Verfassungstreue von Teilen beider Parteien in Frage steht. Nicht mehr, nicht weniger. Kein Zweifel: Das muss politisch gewichtet werden.
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Sämtliche Abbildungen mit freundlicher Genehmigung der Urheber. Front: ©2024 Lucius Garganelli, Serie G