von Gunter Weißgerber
Helmut Kohl führte nach 1982 den deutschlandpolitischen Weg von Brandt/Scheel und Schmidt/Genscher fort. Brandts Wandel durch Annäherung, der Grundlagenvertrag, Schmidts KSZE-Engagement und dessen Idee der Doppelten Nulllösung – all das nahm Kohl auf. Auf den Punkt gebracht: ich bin Schmidt für die Doppelte Nullösung genauso dankbar wie ich Kohl für die Durchsetzung des NATO-Doppelbeschlusses zu danken habe. Anders ausgedrückt, der Widerstand der Unionsparteien gegen die Neue Ostpolitik hatte mich genauso geärgert wie mich das ›Gemeinsame Papier von SPD und SED‹ von 1987 noch heute auf die Palme zu bringen vermag.
von Peter Brandt
Niemand außer den Tätern und eventuellen Auftraggebern weiß bisher, wer den russischen oppositionellen Politiker Alexei Nawalny ermorden oder gesundheitlich schwer schädigen wollte und warum. Als die wahrscheinlichste Variante gilt Kennern die eigenständige Aktion einer autonom handelnden Gruppe, eventuell in den Sicherheitsapparaten, die sich im Einklang mit der Staatsführung sieht. Würde sich das bewahrheiten, wäre es sicher kein Grund zur Beruhigung, denn es würde bestätigen, was schon einige Zeit vermutet wird: dass das Gewaltmonopol des Staates als eines einheitlichen Akteurs in Russland nicht mehr funktioniert. Ja, Russland hat nach wie vor und im letzten Jahrzehnt wieder verstärkt ein autoritäres, zumindest semi-autoritäres Regime mit starken Rechtsstaatsdefiziten und Korruptionsauffälligkeit (mehr noch als Demokratiedefiziten) sowie eine Gesellschaftsordnung, die staats- und privatkapitalistische Charakteristika kombiniert. Damit befindet es sich im Einklang mit den meisten der anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion und steht keineswegs am unteren Ende der Skala.
von Ulrich Schödlbauer und Gunter Weißgerber
Ein deutsch-amerikanischer Anwalt, der Füllmich heißt, steht vielleicht vor der Aufgabe seines Lebens: Er hat sich, zusammen mit Gleichgesinnten, dazu entschlossen, für die ungeheuren ökonomischen Verluste, die diesseits und jenseits des Großen Teichs im Zuge der Corona-Pandemie anfielen und weiterhin anfallen, Entschädigungen gegenüber den Personen und Institutionen einzuklagen, die, so die zugrundeliegende Sicht der Dinge, den Stein ins Rollen gebracht haben, also in erster Linie der Berliner Virologe Christian Drosten, das Robert-Koch-Institut, die WHO und, kommt Zeit kommt Rat, womöglich auch die deutsche Bundesregierung.
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