von Detlef Lehnert

Der Ausgangspunkt: Wird ›rechts‹ nun in der ›bürgerlichen Mitte‹ salonfähig?

Vom Recht, rechts zu sein, so lautet der Titel über den »Gedanken eines heimatlosen Konservativen«, als der sich Ulrich Greiner, langjähriger Feuilleton-Chef der als ›liberal‹ geltenden Wochenschrift Die Zeit, nunmehr zu erkennen gibt (10.3.2016, S. 44 ).

Das Wort ›rechts‹ ist dabei mit knapp 8 cm Höhe des Buchstabens h – gegenüber nur 0,2 cm des Autoren-Namens – dermaßen übergroß geraten, dass eine Provokation redaktionell beabsichtigt erscheint. Der Verfasser legt offen, er habe »so gut wie immer SPD gewählt«, sei aber »froh, am Sonntag nicht wählen zu müssen« – dem 13. März der drei Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Die Verantwortung für seine Haltungsänderung trägt Greiner selbst: »Doch nun, da ich alt bin, nehme ich das Recht in Anspruch, konservativ geworden zu sein.« Das erläutert er zuvor an drei Dissenspunkten zum beklagten Zeitgeist: Ein solcher Konservativer beharre »erstens« strikt auf »den Gedanken der Verfassungsväter: Der Staat soll Ehe und Familie schützen, weil ihm daran gelegen sein muss, die Generationsfolge zu erhalten.« Dies richtet sich gegen die Öffnung des Ehe- und Familienverständnisses, zu der übrigens auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beigetragen hat, nämlich als geltungsfortbildender Interpret jener – nicht auf 1949 »versteinert« zu lesenden – Verfassungsnormen. Es folgt »zweitens« eine Aufzählung von Einzelpunkten seiner EU- und Euro-Skepsis mit betont restriktivem Fazit: »Europa könnte froh sein, wenn es ein halbwegs funktionierender Staatenbund wäre«. Das greift hinter den integrationsfreundlicheren christdemokratischen Konservatismus auch der CDU-Kanzler Adenauer und Kohl zurück; es kollidiert auch mit einem im geltenden europäischen Recht bereits verankerten Charakter eines Staatenverbunds, wie das BVerfG die (nicht notwendig transitorische) Zwischenform jenseits von Staatenbund und Bundesstaat bezeichnet. »Drittens« folgt der ersichtliche Anlass eines solchen Bekenntnisses, »rechts zu sein«, nämlich die »Sorge« um die »Flüchtlingskrise«. Greiner findet »die Warnung vor einer Islamisierung keineswegs absurd«; »der okzidentale Konservative sucht im Glauben seiner Väter Trost, denn er rechnet sich zu jenen, denen der Begriff Abendland noch etwas bedeutet«. Natürlich »verabscheut« der Autor die »Anschläge auf Asylantenheime und den Fremdenhass, der sich darin Bahn schafft«. Aber z.B. über ›Pegida‹ verliert er kein Wort, obwohl dieses Kürzel in den hinteren vier Buchstaben ›gegen die Islamisierung des Abendlandes‹ bedeutet. Insofern bleibt die Verwendung solcher Begriffe wie ›Islamisierung‹ und ›Abendland‹ durch Greiner klärungsbedürftig, zumal für ihn die AfD »anfangs eine respektable konservative Partei zu sein schien« (die nun aber »schmutzige Signale aussendet«).

Merkwürdig daran ist zunächst der vermittelte Eindruck, als müsse hierzulande und gerade jetzt besonders dafür gestritten werden, im noch demokratischen Meinungsspektrum ›rechts‹ sein zu dürfen. Eine repräsentative Umfrage (Philipp Schneider, Rechtsruck in Europa, in https://yougov.de/news/2015/12/22/rechtsruck-in_europa_2) vom Dezember 2015 ergibt zur Frage, ›wie sich die politische Einstellung der Gesellschaft in den letzten 5 Jahren entwickelt‹ hat, für Deutschland mit 49 Prozent ›nach rechts‹ und nur 10 Prozent ›nach links‹ (Rest: keine Änderung/ohne Antwort) ein sogar etwas deutlicheres Bild aus der Sicht von Befragten als zum je eigenen Land in Frankreich (42 zu 17 Prozent) und in Großbritannien (40 zu 10 Prozent). Das wird man auch als höhere Sensibilität und Wachsamkeit in der Wahlbevölkerung angesichts der deutschen Vergangenheit deuten können. Außerdem ist die Stärke des Front National in Frankreich nicht völlig neu (der noch offener rechtsradikale Vater Le Pen stand 2002 in einer Präsidentenstichwahl) und der rechte Flügel der britischen Konservativen schon lange nicht mit dem Mainstream der kontinentalen Christdemokraten auf einer Linie. Also nicht eine ›rechtere‹ Einstellung als in diesen großen Nachbarländern wurde erfasst, sondern eher der Eindruck, dass sich in Deutschland vor der Euro- und Flüchtlingskrise weniger ›rechte‹ Stimmungen in der Gesellschaft artikulierten.

Auch das sogar in ›liberalen‹ Leitmedien wie der Süddeutschen Zeitung vermittelte Bild, dass sich »die CDU zudem leicht links der Mitte positioniert« habe (4.3.2016: Thorsten Denkler, Fünf Gründe, warum die Lage der SPD so schwierig ist) und so (außerhalb Bayerns und bei AfD-Abneigung) gemäßigte ›Rechte‹ politisch heimatlos wurden, hält genauerem Blick in betreffende Daten nicht stand. Das Fünkchen Wahrheit solcher Meldungen liegt allein darin, dass im November 2015 – wegen ›rechte‹ Befragte irritierender Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin – die CDU erstmals minimalst ›links‹ von einer vorgestellten Mitte eingeordnet wurde; allerdings noch immer ebenso minimalst ›rechts‹ von der (nun wirklich nicht ›linken‹) FDP und wohlbemerkt schon einiges deutlicher ›rechts‹ als der Befragten-Durchschnitt sich selbst einstuft (Infratest Dimap, Dezember 2015). Neben dieser empirischen Mitte steht die SPD nur minimalst ›links‹, was in dieser größten Nähe zum Mittelwert aber offenbar nur die Koalitionsfähigkeit, zuletzt weniger häufig die Wahlergebnisse beflügelt; die Grünen werden nicht weiter ›links‹ von jener mittleren Selbsteinstufung der Befragten gesehen als die CDU ›rechts‹ davon. Solche Abstände sind deshalb interessanter, weil die CDU schon immer politische ›Mitte‹ sein wollte und im Meinungskontinuum vergleichsweise Rechtsstehende der Befragten sich auch deshalb gern noch als ›Mitte‹ ausgeben, während die Bekenntnisfreudigkeit ›links‹ höher ist. Tatsächlich bleibt also nach dem Ergebnis von Selbsteinstufungen der Abstand der CDU von der gemessenen Mitte unter Berücksichtigung der ›rechteren‹ CSU strategisch nachvollziehbar – und liegt vielleicht eher die Position der SPD zu wenig nach ›links‹ davon entfernt, um zumal in einer Großen Koalition noch hinreichend unterscheidbar zu sein.

Es hieße aber den persönlich gehaltenen Zeilen Greiners unnötig Aufmerksamkeit zu verschaffen, wenn der Autor nicht außer Schriftstellern wie Botho Strauß »Intellektuelle wie Rüdiger Safranski, Peter Sloterdijk oder Udo Di Fabio« als gesinnungsverwandte Exponenten eines »seriösen Konservatismus« bemüht hätte. Außerdem hat sich der Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, der 1992 Mitorganisator der ›Lichterketten‹ gegen Fremdenfeindlichkeit war, aber 2010 eine »massenhafte Einwanderung in die sozialen Netze« befürchtete (Zeit Online v. 18.2.2010), vor Millionenpublikum nach den Landtagswahlen am 13. März auf Greiner bezogen: In der ZDF-Sondersendung verwies er auf dessen Beitrag in der Zeit mit der Frage an die CDU, »ob es richtig ist, den konservativen Teil der Wähler heimatlos zu machen« (https://www.youtube.com/watch?v=Jm50KJ-7rAM 38:20–39:10 min/sec). Das war allerdings gar nicht der Tenor von Greiner, der erklärt hatte, sozusagen alterskonservativ ›geworden‹ zu sein und nicht etwa parteikonservativer Nostalgie anzuhängen: »Mit der CDU habe ich kein Mitleid, immer war sie eine Machtgewinnungs- und Machterhaltungspartei.« Seine geistige Heimat ist ein Kulturkonservatismus einschließlich umgedeuteter Reste auch ›linker‹ Globalisierungskritik: »Der neue Mensch, den der Kommunismus vergeblich zu erschaffen suchte – im Kapitalismus ist er Wirklichkeit geworden« (Die Zeit, 10.3.2016, S. 44). Dieser von Greiner abgelehnten Realität stand freilich der zuvor als »konservative Partei« in Erwägung gezogene wettbewerbsorientierte Wirtschaftsliberalismus der Lucke/Henkel-AfD gar nicht entgegen. Dessen ungeachtet findet die bei di Lorenzo anklingende Neigung, den AfD-Wählenden vorsichtshalber mit mehr Verständnis zu begegnen, in bundesweit repräsentativen Umfragen nach den Landtagswahlen des 13. März keine geeignete Stütze. Auf einer Skala von 0 bis 5 lehnt die breite Wählerschaft der anderen Parteien die AfD bundesweit mit großer Entschiedenheit ab: seitens CDU/CSU-Anhänger minus 3,5; FDP und Linke minus 3,7; SPD minus 4,1; Grüne minus 4,4. Das sieht zunächst nicht nach weiteren Abwanderungen, sondern eher nach einem stimmungsbedingten Höhepunkt am 13. März aus (http://www.forschungsgruppe.de/Aktuelles/Politbarometer, 18.3.2016).


Stichworte eines Intellektuellen- und Publizistenstreits

Für eine Argumentationskrise spricht auch die in der gleichen Zeit-Ausgabe wie die gegenteiligen Bekenntnisse Greiners abgedruckte Lesart des stellvertretenden Chefredakteurs Bernd Ulrich zur ›Weltmacht Geduld‹ (der Kanzlerin): »Doch nun bekommt Merkel mit den drei Landtagswahlen das, was die Volkskammerwahl in der DDR im März 1990 für Helmut Kohls Vereinigungspolitik war – eine nachträgliche demokratische Legitimation. Um das zu wissen, braucht man den kommenden Sonntag womöglich gar nicht abzuwarten« (10.3.2016, S. 2.). Die zeitgeschichtliche Bewertung des Jahres 1990 sei dahingestellt – nachlegitimierend konnte letztlich wohl erst die gesamtdeutsche Wahl im Dezember gewesen sein. Aber diese Sichtweise würde auch daran hindern, vor Auszählung in Landesergebnisse etwas hineindeuten zu wollen, was allenfalls mit der nächsten Bundestagwahl interpretierbar sein wird. Die Brücke zur weniger vordergründig tagespolitischen Grundsatzdebatte schlägt ebenfalls in jener Zeit-Vorwahlnummer eine Erwiderung des Politiktheoretikers und -beraters Herfried Münkler auf Sloterdijk. Jener hatte wenige Tage zuvor in einer »Antwort auf die Kritiker« seine und des (früheren ›Philosophisches Quartett‹-)Kollegen Safranskis »Einlassungen eine linkskonservative Sorge um den sozialen Zusammenhalt« genannt und auch die nachträgliche moralische Aufladung einer situativ-pragmatischen Entscheidung kritisiert: »Safranski und ich haben, unabhängig voneinander, der Volksmeinung recht gegeben, die in breitester Mehrheit dem Eindruck zustimmt, es habe sich bei der Merkelschen Willkommens-Propaganda um eine Improvisation in letzter Minute gehandelt, die aus einer Verlegenheit eine überlegte Maßnahme machen wollte.« Das sei aber nicht »unbedingt ehrenrührig. Politik in der überkomplexen Moderne ist in weitaus höherem Maß improvisatorisch bestimmt, als das Wählervolk, das lieber an eine weit planende Intelligenz von oben glaubt, wahrhaben möchte.« Zwar vermisst Sloterdijk bei »einer in Vagheiten erfahrenen Übergangsfigur wie Frau Merkel« die rechtzeitige »Gegensteuerung« und bespöttelt seinen Kritiker Münkler als »Kavaliers-Politologen«, der »jetzt Frau Merkels unbeirrbar konfusem Handeln ein grand design unterstellt«. Aber das ist jenseits der Aversion nicht prinzipiell oppositionell gemeint: »Die Kunst, den Zufall zu zähmen, erweist sich als schwerer erlernbar denn je. Sie ist zur Stunde beim deutschen Außenminister in guten Händen.« Dieses angesichts der Koalitionsregierung nicht selbstverständliche Lob für den SPD-Politiker Steinmeier umfasst auch militärische Zurückhaltung, während das Gegenteil Fluchtursachen schuf: »Diente ›Strategie‹ nicht stets als Ausrede für zukunftsblinden Interventionismus, beginnend mit der Destabilisierung unwillkommener Regime, endend mit der Überlassung ruinierter Staaten an Chaos, Terror und nie beendbaren Bürgerkrieg?« Am Fazit irritiert wesentlich die Vermischung von Resthoffnung auf künftige Problembewältigung mit einer Unterstellung und aus ihr folgendem Alarmismus: »Sind nach mehreren Jahren der bejahten Überrollung erst einmal fünf Millionen Asylanten im Land, kann man nur noch dafür beten, es möge einen Masterplan gegeben haben. Vielleicht füllt sich Merkels bis heute haltlose Rede von der ›europäischen Lösung‹ in den kommenden Jahren doch noch mit brauchbarer Substanz« (Zeit Online v. 9.3.2016 – »Primitive Reflexe«). So wie die hingeworfene Ziffer ›fünf Millionen Asylanten‹ nur spekulativ sein kann, steht belegfrei unterstellte »bejahte Überrollung« in ungeklärtem Widerspruch zu der in den Passagen zuvor dargelegten Improvisationslage und Konzeptionsschwäche. Von der ›Überrollung‹ hat Sloterdijk auch im Magazin Cicero gesprochen und in undiskutiertem Verhältnis zum ›Lügenpresse‹-Verdikt behauptet: »Der Lügenäther ist so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr« (Cicero Online v. 28.1.2016 – »Es gibt keine moralische Pflicht zur Selbstzerstörung«).

Münkler hatte zuvor Safranski und Sloterdijk als politisch »ahnungslos« und »unbedarft« bezeichnet, noch die Realität zu sehen: »Im Prinzip lief die Entscheidung für durchlässige Grenzen nämlich darauf hinaus, Zeit zu kaufen, um die Ursachen der Krise und deren weitere Entwicklung zu erfassen und europäische Lösungen für ein Problem zu erarbeiten, das eine Herausforderung Europas für die nächsten Jahrzehnte darstellt.« Das mag plausibel klingen, wenngleich ebenfalls mit spekulativen (Nicht-)Berechnungen, dabei aber recht ökonomistisch jenseits der Gegenposition argumentiert wird: »Die Gesamtkosten, die jetzt für die Unterbringung, Versorgung und Ertüchtigung der ins Land gekommenen Migranten anfallen, dürften ein Bruchteil dessen sein, was der Zusammenbruch des europäischen Marktes kostet« (Zeit Online v. 20.2.2016 – »Wie ahnungslos kluge Leute doch sein können«). In der Replik auf die Antwort Sloterdijks beschränkt sich Münkler aber nicht auf Darlegung einer »in der Rechts- wie Politikwissenschaft konstatierten Zersplitterung von Souveränität«, sondern bestreitet dem Schreibstil des Kontrahenten geradewegs die fortdauernde Existenzberechtigung: »Solange die Bundesrepublik ein Akteur ohne größere politische Spielräume und ohne politische Handlungsmacht war, hat sie sich diesen Typus des öffentlichen Intellektuellen folgenlos leisten können« (Die Zeit v. 10.3.2016, S. 42).

Safranski ließ zunächst offen, wie seine Aussagen zu verstehen sind, »dass Europa auch eine Festung sein muss« und es »Pflicht und Schuldigkeit« eines »souveränen Staates« sei, »über seine Grenzen zu wachen« (NZZ am Sonntag v. 8.11.2015 – »Die Deutschen sind in der Pubertät«). Insoweit deutlicher und polemischer im national- und nicht EU-politischen Sinne wurde er in einem anderen Interview. »Wenn eine Staatschefin wie Angela Merkel sagt: ›Wir können die Grenzen gar nicht mehr kontrollieren‹, reiht man sich ein unter die zerfallenden Staaten, wie jene in Afrika« (Die Weltwoche 52/2015 – »Politischer Kitsch«). Es habe angeblich die Politik »die Entscheidung getroffen, Deutschland zu fluten«, und »da möchte ich doch bitte gefragt werden« (Welt.de v. 28.9.2015). Darin schwingt wie bei anderen die Sorge um den eigenen Bedeutungsverlust mit; doch jedenfalls zur nächsten Bundestagswahl ist auch er gefragt und hat sogar zwei Stimmen (diejenige in der Wahlurne und die Chance, dass seine Empfehlung und Begründung irgendwo mit mehr als marginaler Auflage gedruckt wird).


Demografie- und Juristen-Kontroversen

Die spekulative Zukunftsprojektion mit ›fünf Millionen‹ Asylsuchenden wird sonst aber noch durch Annahmen überboten, »dass 2050 in Deutschland 93 Millionen Menschen leben werden. Vielleicht sogar noch mehr«. Die Hauptquelle solchen Zustroms, der wohlbemerkt als »ökonomische Chance« wie »schon einmal während der Nachkriegszeit« beschrieben ist, wird offen benannt: »Heute hat Afrika etwa eine Milliarde Einwohner, bis 2050 wird sich die Bevölkerung verdoppeln, prognostizieren die UN. Laut Umfragen wollen schon jetzt 40 Prozent der Afrikaner nach Europa«. Solche Zuwanderung wird dann als menschliches Naturereignis beschrieben: »Kein Zaun, keine Mauer, keine Militäraktion wird das verhindern können« (Zeit Online v. 10.3.2016 – Hermann Simon, »93 Millionen werden wir sein«). Ob nicht bei multimillionenfachen Wanderungsbewegungen sich eher noch zuvor diverse Mittelmeer-Anrainer zu schießwütigen (Halb-)Diktaturen deformieren würden, gerät bei solchem Wachstumsoptimismus aus dem Blick. Wo für Fehlprognosen tatsächlich auch ökonomische Risiken einzugehen wären, ist zwar die Tatsache präsent: »Deutschland hat sich seit 2011 sukzessive zu einem Einwanderungsland entwickelt«, doch fällt die Projektion mit einem Zuwachs von drei Millionen innerhalb von 30 Jahren moderat aus: »Bevölkerung wächst bis 2045 auf 85 Millionen an« (https://www.allianzdeutschland.de/wohnraum-studie-bis-2030-fehlen-millionen-wohnungen/id_77188630/index). Offenbar noch mit Spätwirkung von Spiegel-Titeln Der letzte Deutsche. Auf dem Weg zur Greisen-Republik (5.1.2004) beschwört auch der ›linke‹ Jakob Augstein die »Kräfte der Demografie« als »so radikal wie die der Migration« und sieht als (Schein-)Alternative zur Millionenzuwanderung nur einen Albtraum: »Dieses Land sucht sein Heil nicht in der Zukunft, sondern in der Reha-Klinik. Es ringt nicht mehr mit dem Schicksal, sondern nur noch mit dem Rollator« (Spiegel Online v. 5.10.2015 – »Land der Mutlosen«). Auch wenn schon Jahrzehnte zuvor auflagensteigernde Panik mit Titeln wie Sterben die Deutschen aus? (Spiegel 24.3.1975) erzeugt wurde, ist es unzutreffend, hier ein besonderes deutsches Problem des Geburtenrückgangs bei steigender Lebenserwartung zu sehen: Eine Geburtenzahl je Frau von 1,5 in Deutschland entspricht nach letzten verfügten Daten (2014) fast genau dem EU 28-Durchschnitt von 1,6; innere Bevölkerungsstabilität (nahezu) gewährleistende Spitzenwerte zwischen 1,9 und 2,1 erreichen nur noch Irland, Frankreich und Schweden (dessen Aufnahmebereitschaft somit nicht wesentlich demografisch motiviert sein konnte); Schlusslichter mit 1,3 oder 1,4 sind einerseits die Mittelmeer-Krisenländer Portugal, Griechenland, Zypern, Spanien, Italien und Malta, andererseits die ostmitteleuropäischen Staaten Polen, Slowakei und Ungarn (http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/web/_download/Eurostat_Table_tsdde220PDFDesc_77f7537a-09af-4bb6-b1da-a836efc96b80.pdf).

»Der letzte Deutsche« war ironischerweise auch ein Spiegel-Text des Schriftstellers Botho Strauß überschrieben, der seine gegenwartsentrückte Melancholie schon im ersten Satz als ›Selbstzitat‹ aus eigenem Roman zelebriert: »Manchmal habe ich das Gefühl, nur bei den Ahnen noch unter Deutschen zu sein.« Den geistesgeschichtsvergessenen Rest an Normalbürgern nennt er »die Sozial-Deutschen, die nicht weniger entwurzelt sind als die Millionen Entwurzelten, die sich nun zu ihnen gesellen«. Der Untergangserzählung vom ›aussterbenden Volk‹ wird nur eine wohl auch den Zuwanderungsgeneigten unterstellte Dialektik der Negation hinzugefügt: »Nun, was kann den Deutschen Besseres passieren, als in ihrem Land eine kräftige Minderheit zu werden? Oft bringt erst eine intolerante Fremdherrschaft ein Volk zur Selbstbesinnung. Dann erst wird Identität wirklich gebraucht« (Der Spiegel 41/2015, S. 122–124). In seinem Spiegel-Essay »Anschwellender Bocksgesang« (6/2013 ) hatte Strauß bereits 1993 unterstellt: »Intellektuelle sind freundlich zum Fremden, nicht um des Fremden willen, sondern weil sie grimmig sind gegen das Unsere und alles begrüßen, was es zerstört« (S. 203). Er nahm schon ein Vierteljahrhundert vor dem Zeit-Motto Greiners für sich in Anspruch »Rechts zu sein« gegen »die Totalherrschaft der Gegenwart« (S. 204) und formulierte eine Fundamentalkritik der entstandenen Medienwelt: »Das Regime der telekratischen Öffentlichkeit ist die unblutigste Gewaltherrschaft und zugleich der umfassendste Totalitarismus der Geschichte« (S. 207).

Der im Bezugstext von Greiner ebenfalls für seriösen Konservatismus angeführte ehemalige BVerfG-Richter Udo Di Fabio warnte kurz nach dem viel diskutierten Tag der Grenzöffnung für in Ungarn steckengebliebene Flüchtende vor Preisgabe eines bestimmten Staatsverständnisses: »Doch damit die Universalität der Menschenrechte sich im grundrechtlichen Raum entfalten kann, bedarf es der Partikularität eines prinzipiell abschließbaren Staatsgebietes. Das lehrt bereits die klassische Drei-Elemente-Lehre, die den Staat charakterisiert als beständige Herrschaftsgewalt über die Bewohner eines definierten Gebietes« (Faz.net v. 14.9.2015 – »Welt aus den Fugen«). Sein Fachkollege Ulrich Battis ging noch weiter und warf der Bundesregierung »klare Verfassungsverstöße« vor (http://www.nwzonline.de/interview/ich-verstehe_a_6,0,2862605044.html). Er verstieg sich vor laufender Kamera in die Formulierung, »ein Volk und ein Raum und eine Grenze« definiere den Staat, sonst »gibt er sich selber auf«; bei seiner Abschlussbehauptung, die EU-Außengrenze sei weniger als die eigene Staatsgrenze schutzfähig, sieht man den CDU-Vertreter Ruprecht Polenz den Kopf schütteln und Markus Söder (CSU) beifällig nicken (https://www.youtube.com/watch?v=fOhIEbUqtEw 24:10–24:45 min/sec).

Der ehemalige Präsident des BVerfG Hans-Jürgen Papier (CSU) antwortete auf die Frage: »Sind wir bereits an dem Punkt, die Grenzen in Deutschland dichtzumachen?«, mit einem »Ja, wir haben rechtsfreie Räume bei der Sicherung der Außengrenzen« (Handelsblatt v. 12.1.2016 – »Unbegrenzte Einreise ist ein Fehler«). In einem späteren ausführlichen Beitrag differenzierte Papier allerdings mit Hinweis auf vorausgegangene Versäumnisse. Zwar könne man sich »bei einer resümierenden Bewertung des Vorwurfs des großen, historisch negativ bedeutsamen Politikversagens nicht völlig enthalten«; doch galt das zugleich wesentlich für unterlassene Hilfeleistungen: »Auch insoweit ist übrigens der Mangel einer klugen vorsorgenden Politik der europäischen Staaten zu beklagen, die jahrelang sehenden Auges die Nachbarstaaten der Krisenregionen mit ihren Problemen bei der Aufnahme der Flüchtlinge und der angemessenen Unterhaltung jener Flüchtlingscamps weitgehend im Stich gelassen haben« (http://verfassungsblog.de/asyl-und-migration-recht-und-wirklichkeit).

Von der klassischen Drei-Elemente-Lehre hatte der Jurist Battis ausgerechnet die staatsrechtliche Komponente zu erwähnen vergessen, nämlich die (in der Verfassung normierte, heute demokratische) Herrschaftsordnung für eine (sonst naturalistisch missverstandene) Bevölkerung auf einem Gebiet. Weil aber die auf nur eine (National-)Staatsebene fixierte Elementelehre vom Juristen Georg Jellinek mit seiner »Allgemeinen Staatslehre« aus dem Jahre 1900 herstammt, hat der gegenwärtige Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle auf Einlassungen seiner Kollegen in einem Interview sehr dezidiert geantwortet: »Ganz sicherlich ist die klassische Vorstellung, dass Staaten abgeschlossene Grenzen haben, also ein festes Territorium, und ein Staatsvolk, was dann dort lebt, ... 19. Jahrhundert« (https://www.youtube.com/watch?v=gNT3_PQ440s 24:25–25:20 min/sec; ein lesenswertes Porträt auch hinsichtlich der Bedeutung des BVerfG: http://www.zeit.de/zeit-magazin/2016/12/andreas-vosskuhle-bundesverfassungsgericht-verfassung-praesident). Das Staatsverständnis gegen die reale Rechtsfortbildung durch Urteile des BVerfG und in der Europäischen Union auf das 19. Jahrhundert zurückzuschrauben, wäre dann nicht mehr konservativ, sondern eher (national-)reaktionär.

Die ›rechtsfreien Räume‹ in der Juristendiktion Papiers vergröberte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer in einem Interview: »Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts. Wenn wir politisch die Wiederherstellung von Recht und Ordnung nicht erreichen, dann müssen wir das eben juristisch angehen« (http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/1958889_Seehofer-unterstellt-Merkel-Herrschaft-des-Unrechts.html). Eine verharmlosende Auslegung, es seien nur rechtsinkonforme Einzeltatbestände gemeint, lässt jedenfalls das Eingeständnis des ehemaligen CSU-Bundesministers Peter Ramsauer nicht zu: Es sei wirklich ein Dilemma, »auf der einen Seite – zu Recht – die Herrschaft des Unrechts zu beklagen, wie Horst Seehofer das zutreffenderweise getan hat, auf der anderen Seite aber an der Ausübung dieser Herrschaft des Unrechts mit drei Bundesministern und vier Staatssekretären beteiligt zu sein« (https://www.youtube.com/watch?v=PLmPYaWuXxQ 31:15–31:40 min/sec.). Das ging selbst der mit etlichen Kommentatoren (J. von Altenbockum, B. Kohler, R. Müller, H. Stelzner) zuvor eine regelrechte Anti-Merkel-Kampagne von rechts führenden Faz zu weit; nun wurde Seehofers »Angeschwollener Bocksgesang« zur vermeintlichen Unrechtsherrschaft mit dem Hinweis abgewiesen: »so sprach man einst über die DDR« (Faz.net v. 10.2.2016). Entgegen der publizistischen Suggestion: »Nur Schäuble kann den Putsch anführen« (Cicero Online v. 9.11.2015), äußerte sich dieser sogar nach den allgemein als Beschleunigung eines Stimmungsumschwungs geltenden Silvester-Übergriffen in Köln auch nachdenklich: »Wir haben vielleicht bisher die Realität der Globalisierung in Teilen unterschätzt«, und verwahrte sich gegen die von Seehofer zugleich mit gutachterlich vorbereiteter Klageandrohung versehene Unrechtsbehauptung: »Scharfe Kritik übte Schäuble am Verfassungsrechtler Udo Di Fabio, der die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Ehemalige Verfassungsrichter sollten sich mit solchen öffentlichen Wortbeiträgen zurückhalten, sagte Schäuble« (http://www.welt.de/151750609).

Di Fabio hat in einem »Gutachten im Auftrag des Freistaates Bayern« mit dem Titel »Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem« (http://www.welt.de/bin/di-fabio-gutachten-150937063.pdf – hierauf beziehen sich die Seitennachweise in diesem und dem nächsten Abschnitt) zunächst auch Faktenrecherche präsentiert: 95 Prozent positiv entschiedene Asylanträge bei Herkunft aus Syrien und auch 88 Prozent aus dem Irak als den beiden am furchtbarsten von Krieg und Gewalt heimgesuchten Ländern gegenüber sehr nahe Null aus Albanien, dem Kosovo und Serbien bestätigen die Tendenz, bei hunderttausendfacher Beanspruchung auch wesentlich nach Länder(gruppe)n vorgehen zu können. Unter den 2015 sechs häufigsten Herkunftsländern zeigen nur die 46 Prozent Anerkennungsquote für Afghanistan vorrangigen Prüfaufwand an (S. 11). Eigenartig für ein Rechtsgutachten ist dann eine Bezugnahme auf Meinungsjournalismus: »Nach Ansicht mancher Beobachter hat die Bundesregierung das Einreisegeschehen möglicherweise unwillentlich, aber jedenfalls zurechenbar verstärkt«, wobei »z.B. Stefan Aust, Merkel ist auf der Flucht vor der Verantwortung, in: Die Welt 11.10.2015« als Beleg genannt wird (S. 20 f.). Dort schreibt der Welt-Herausgeber Stefan Aust im Sinne der Auftraggeber des Gutachtens: »Jetzt hat Horst Seehofer als erster amtierender Ministerpräsident eines Landes signalisiert, dass er die Grundrechenarten noch beherrscht.« Noch ungewöhnlicher für ein Rechtsgutachten ist eine Deutung des sachlich viel- bzw. nichtssagenden Mottos ›Wir schaffen das‹ als vermeintliche »Grenzenlosigkeit der Möglichkeiten« (S. 21), was eher zur nachgelegten Titelzeile bei Aust passt: »Wie die Physikerin Merkel zur Metaphysikerin wurde« (http://www.welt.de/151371642). Erstaunlich ist auch, dass Di Fabio im Sinne des Auftraggebers Bayern von »Eigenstaatlichkeit der Länder«spricht, aber unmittelbar davor zutreffend aus dem Grundgesetz die Staatskompetenz des Bundes darlegt: »Das gesamte Einreise-, Ausländer- und Asylrecht ressortiert beim Bund, er beherrscht mit seiner Kompetenz die Staatsgrenze« (S. 31), diese ist nämlich »Sache der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes« (S. 96). Hier drängt schon die Wortlogik zur Klärung: Auch weil den Bundesländern in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes jedenfalls gegen die Bundesorgane einschließlich der Bundespolizei keine Eigenkontrolle ihrer Grenzen zusteht, haben sie keine ›Eigenstaatlichkeit‹, sondern sind eben Länder innerhalb eines Bundesstaates mit der Pflicht zur ›Bundestreue‹. Gerade wer mit früheren BVerfG-Urteilen auf »die souveräne Staatlichkeit Deutschlands« (S. 86) so viel Wert legt, wird diese nach oben (EU, UN) wie nach unten (Länder) gleichermaßen affirmieren – europa- und völkerrechts- wie selbstverwaltungsfreundlichere Mehrebenen-Lehren sehen das inzwischen modifiziert. Di Fabio bezieht sich ganz explizit positiv auf den erwähnten Georg Jellinek aus der Zeit des Kaiserreichs, wenn er auch (nachholend aber S. 64) nur indirekt zitiert: »Nach der staatstheoretischen Drei-Elemente-Lehre hängt die Existenz eines Staates davon ab, ob er mit einem wirksamen Gewaltmonopol die Bevölkerung auf einem abgegrenzten Gebiet kontrollieren und beherrschen kann« (S. 49).

Nach sehr vielen Gesetzesdetails verschweigt Di Fabio nicht die sogar eine völlig unzweifelhafte Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland überwölbende EU-Rechtsgrundlage: »Eine systematische Ausweiskontrolle an den Binnengrenzen ist seit 1999 europarechtlich untersagt, eine Kontrolle ist lediglich stichprobenartig und im Umkreis von 30 km an den Grenzen möglich« (S. 66). Nicht von EU-Gremien genehmigte Ausnahmen sind nur im 30 Tage-Umfang für außergewöhnliche Situationen gestattet (ebd.) – und es ist »zunächst die Suche nach europäischen Lösungen« (S. 105) gefragt. Der Gutachter sieht bereits die zu erwartende Konsequenz aus dem offensichtlichen »Vollzugsdefizit« am Horizont: »Die EU muss vermutlich geopolitisch Konzessionen an die Türkei machen, um das Wohlverhalten einer vorverlagerten Grenzsicherung zu erzielen« (S. 82 f.). Bedenkenswert ist auch der Verweis auf letztlich dem Bundesgesetzgeber und jenseits situativen Krisenmanagements nicht allein der Regierung anvertraute Entscheidungsbefugnis: »Weder dürfte eine Demokratie mit Mehrheitsbeschluss den Kernbestand der Menschenrechte aufheben, noch darf jemand unter Berufung auf universelle Rechte die demokratische Selbstbestimmung im Rechtstaat außer Kraft setzen« (S. 103). Das folgt beides u.a. zwingend aus Art. 79 Abs. 3 GG, so wie es mehr als institutionelle Kosmetik ist, für das ökonomische Krisenmanagement auf EU-Ebene jeweilige Bundestagsbeschlüsse einzufordern. Auch wenn in manchen Sätzen dem Auftraggeber einzelne Ansatzpunkte geliefert werden, ist die letztlich skeptische Einschätzung eines Klageerfolgs nicht zu übersehen: »Es liegt innerhalb eines nur begrenzt justiziablen politischen Gestaltungsermessens des Bundes, was getan werden muss, um ein gemeinsames europäisches Einwanderungs- und Asylrecht wiederherzustellen oder neu zu justieren« (S. 120).

Ausführlicher als in der zitierten knappen Bemerkung Voßkuhles wird der Herangehensweise Di Fabios in einer gemeinsamen Kritik des Staatsrechtlers Christoph Möllers und des Europarechtlers Jürgen Bast widersprochen. Es gehöre zunächst »die Idee des Staats als Verfassungsvoraussetzung zu einer alten, aus der monarchischen Staatstheorie des 19. Jahrhunderts kommenden Vorstellung, die in Teilen der Staatsrechtslehre der 1980 und 1990er wiederbelebt wurde, aber heute in der schlichten Form, die das Gutachten präsentiert, kaum noch vertreten wird«. Ferner sei die Betonung der ständig kontrollierten Grenze als Wesensmerkmal der Staatlichkeit wirklichkeitsfern: »In weiteren Teilen der Welt ist die grüne Grenze auch heute noch die Regel ... Wenn also die Empirie des Staates irgendeine Rolle spielt für die Theorie des Staates, dann müsste das Gutachten an dieser Stelle enden.« Nach zahlreiche Rechtsnormen auslegenden Einwänden im Detail wird ein negatives Fazit gezogen: »Man kann dieses Gutachten auch als Zeugnis einer Verhärtung des politischen Klimas sehen, in dem nun ehemalige Verfassungsrichter ihre hohe Reputation dazu verwenden, einer demokratischen Regierung einen Rechtsbruch zu unterstellen, ohne diesen konkret benennen zu können. Sicherlich nicht bringt dieses Gutachten dagegen eine Absicht der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck, gegen den Bund zu klagen. Dass eine Klage damit nicht zu gewinnen ist, wissen auch die erfahrungsgemäß hervorragenden Juristen in München« (http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise).

Di Fabios Auftragsgutachten ist aber jenseits des Staatsverständnisses noch eine moderate und interpretationsfähige Version konservativer Juristensicht. Auch ohne Polemik schneidiger im Juristenstil einer Überschüttung der Lesenden mit etwa 50 gezielt herausgesuchten Links zu Belegstellen kommt die Intervention einer Gruppe um den Kölner Staatsrechtler Christian Hillgruber in einem Faz-Artikel daher: mit der abschließenden Forderung »Zum Recht zurückzukehren«, was die Abkehr unterstellt (Faz.net v. 9.2.2016 – »Die Flüchtlingskrise kann rechtsstaatlich bewältigt werden«). Der polemische Teil wird in der Faz redaktionell zugeliefert, wo die »Ignoranz der Vereinigung« der Staatsrechtslehrer angeklagt und einer »Sondertagung des eher konservativ-geschlossenen Schönburger Gesprächskreises« spezifische Beachtung geschenkt wird. Dort warnte Hillgruber u.a. vor der »Einwanderung in das deutsche Sozialsystem« und vertrat der Altvordere solcher konservativen Staatsrechtslehrer, Josef Isensee, die These zur ›Menschenwürde‹: diese »sei kein Grundrecht, so Isensee, sondern eine Idee‹ (Faz.net v. 19.12.2015 (Reinhard Müller, Staatsrechtler beklagen deutsche Sondermoral). Das widerspricht auf ersten Blick dem Grundgesetz, wo nach der Präambel Die Grundrechte folgen und deren erster Satz (Art. 1 Abs. 1) lautet: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt«, und Abs. 2 unmittelbar folgend besagt: »Das Deutsche Volk bekennt sich daher zu unverletzbaren und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.« Die Menschenrechte sind eben nicht nur eine abstrakte ›Idee‹, sondern außer in konkreten Grundrechten (Art. 2 bis 19 GG) auch z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechts-Charta verankert. Der Bezug auf die Menschenwürde als übergreifende Leitidee, aber dann auch Menschenrechte als konkrete Normen vorsehende Art. 1 genießt sogar den besonderen Schutz der Nichtänderbarkeit dieser Grundsätze gem. Art. 79 Abs. 3 GG.


Medienanalyse und Wahlverhalten

Um noch einmal auf die Zeit zurückzukommen, fand sich auch in einem solchen Qualitätsmedium ein pauschalierender Beitragstitel: »Bloß keine Kritik! Fast alle Qualitätsmedien schwangen sich in der Flüchtlingskrise zu einseitigen gesellschaftspolitischen Akteuren auf. Das vergiftete die Debatten enorm.« Zum Beleg wird betreffs argumentationsrelevanter Printmedien behauptet, es verschafften »mit Ausnahme der Faz und einiger Welt-Artikel, auch große Teile der Qualitätspresse ... der Regierungspolitik Performanz – anfangs auch die Zeit« (Zeit Online v. 5.3.2016 – Thomas E. Schmidt). Dieser Eindruck hält empirischer Prüfung so nicht stand, wie jedenfalls die Ergebnisse einer medienwissenschaftlichen Analyse auf Basis der in Webreaktionen meistbeachteten Artikel belegen (Süddeutsche.de v. 3.3.2016 – Simon Hurtz, »Wie sich die deutsche Willkommenskultur in Ablehnung verwandelte«): »Jeweils 14 positive Berichte kommen von Spiegel Online (zusätzlich fünf negative), Huffington Post (vier negative) und dem Postillon (null negative), auch bei Zeit Online, Stern und Süddeutscher Zeitung überwiegen die Texte, die Flüchtlingen wohlgesonnen sind. Nur beim Tagesspiegel ist das Verhältnis ausgewogen, wenn auch bei einer geringen Fallzahl (zweimal positiv, zweimal negativ).« Hingegen befassten sich in meistbeachteten Texten bei »Focus Online ... 50 mit dem Thema Flüchtlinge – und 48 haben einen negativen Tonfall. Mit großem Abstand folgen die rechtspopulistischen Deutschen Wirtschafts-Nachrichten (14 negative Artikel), die Welt (13 negative, zwei positive Artikel) und die rechtskonservative bis rechtsextreme Junge Freiheit (zehn negative Artikel).« Unter den Leitmedien fehlt hier die Faz; sie wurde freilich vom Zeit-Autor mit Recht als klar flüchtlings- und regierungskritisch (aus konservativer und wirtschaftsliberaler Sicht) bereits ausgenommen.

Die Welt ist also nicht mit ›einigen Artikeln‹, sondern überwiegend auf ähnlicher Linie wie die Faz. Demgegenüber ist unter den breites Publikum erreichenden Online-Magazinen nicht nur im Spiegel ein Negativanteil von immerhin 26 Prozent auch für etwaige gegenläufige Meinungsbildung hinreichend; sondern es ist auch eine wohl kaum irgendwo so massiv vermutete Dominanz des politisch auf Faz/Welt-Linie liegenden Focus mit kampagnenartigen 96 Prozent an Negativberichterstattung zu verzeichnen. Ein anderer Zeit-Redakteur hat gewissermaßen im Selbstversuch erfahren, wie die Dauerbeschickung mit immergleicher tendenziöser Nachrichtenauswahl im Web buchstäblich zum Gefangensein in einer informationellen Parallelwelt führen kann (Die Zeit v. 10.3.2016, S. 13 f. – Malte Henk, »Wie ich auszog, die AfD zu verstehen«) – jenseits der Realwelt, in welcher die allermeisten Mitmenschen gar nicht persönlich von einer ›Flüchtlingskrise‹ betroffen sind. Eine Negativstimmung erzeugen auch eine bestimmte Antwort suggerierende Fragestellungen wie diese von Anfang Februar: »Ich habe den Eindruck, dass die Regierung die Flüchtlingssituation in unserem Land im Griff hat.« Das verneinen erwartungsgemäß 81 Prozent, aber genauso ›gut‹ hätte man fragen können, ob die Regierung die internationale Finanzwelt oder das Internet inkl. NSA-Aktivitäten ›im Griff‹ habe, was jeweils nicht in der realen Macht einer nationalen Regierung liegt. So wirken teilweise auch vermeintlich einseitig migrationsfreundliche öffentlich-rechtliche Sender, hier im gemeinsamen Auftrag von Ard-Tagesthemen und der Tageszeitung Die Welt, an einer Berichterstattung mit, die solche Zahlen vorrangig erwähnt und nur intensiver Lesenden auch Gegenläufiges kundig macht: Gleichzeitig sprachen sich nämlich mehr Befragte gegen als für eine Beschränkung des Familiennachzugs aus, noch ganz abgesehen von einer Dreiviertelmehrheit zugunsten der Aufnahme politisch und religiös Verfolgter und immer noch nahezu Einstimmigkeit (94 Prozent) bei den vor Krieg und Bürgerkrieg Flüchtenden (Infratest Dimap, ARD-Deutschlandtrend, Februar 2016, S. 6 f.; als Beispiel eines Berichts: Spiegel Online v. 3.2.2016 – »Mehrheit der Deutschen unzufrieden mit der Bundesregierung«).

Als nur meinungsstark aber wirklichkeitsfern erwies sich die Warnung in der Faz vor besonderen Stimmenverlusten der CDU bei Älteren: »Jede Veränderung im Wahlverhalten der Senioren wirkt sich demnach auf die CDU stärker aus als auf alle anderen Parteien. Die AfD wird sich diese Chance nicht entgehen lassen und ganz auf das Flüchtlingsthema setzen« (Faz.net v. 24.1.2016 – Daniel Deckers, »Auf der Überholspur«). Letzteres geschah und die Zuwanderungsoffenheit der Älteren hält sich wohl in Grenzen, aber im Wahlverhalten (gemäß www.infratest-dimap.de) schlägt sich das nicht nieder: In Baden-Württemberg wurden relativ bescheidene 8 Prozent AfD-Anteil der ab 70jährigen gerade in den Altersgruppen 25–44 mehr als doppelt übertroffen (17–18 Prozent). Genau dieses traf auf etwas niedrigerem Niveau auch in Rheinland-Pfalz zu (6 Prozent ab 70, doch 16 Prozent im Alter zwischen 25 und 44) und etwa verdoppelt in Sachsen-Anhalt (14 Prozent ab 70, aber 28 Prozent von 25 bis 44). Dabei ist ein stets anderthalbfacher männlicher Stimmenanteil der AfD gegenüber dem weiblichen zu berücksichtigen. Hinzu kommt der Befund, dass mit deutlichem Abstand (anderthalbfach bis doppelt überrepräsentiert) Arbeiter und Arbeitslose die AfD wählten. Es dürfte sich also um eine ökonomisch-mentale Gemengelage der Unzufriedenheit handeln, die sich mit dem Flüchtlingsthema bündeln ließ und wohl zugleich auf eine besondere Generationserfahrung verweist: Während ältere Arbeiter überwiegend noch (objektiv und subjektiv) ihren respektierten Platz in der Gesellschaft fanden, galt das nicht mehr für schon in frühen Berufsjahren prekärere Existenzen im neuen Zeitalter der ›Globalisierungsverlierer‹. Die neuen und zusätzlichen AfD-Wählerschwerpunkte sind in vorausgegangenen Erhebungen so nicht erkennbar: Es waren zuvor eher insgesamt Männer der Alterskohorte 30–59 und darunter aber besonders die 45–59jährigen (https://www.otto-brenner-shop.de/uploads/tx_mplightshop/AP20_AFD.pdf, S. 21 u. 31). Das wird mit der Themenverlagerung der AfD-Kampagnen zusammenhängen; die Anti-Euro-Stimmung erfasste mehr die älteren mittleren Jahrgänge, das Flüchtlingsthema die jüngeren. Bei den Senioren gibt es hingegen noch stärkere Parteibindungen aus früheren Jahrzehnten hoher Wahlbeteiligung.


Ökonomische und soziologische Perspektiven

Der vormalige Direktor des hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts Thomas Straubhaar hat Bezug nehmend auf empirische Studien eine Erklärung für die ihm unplausible Abwehrhaltung versucht: »Wer mit seinem eigenen Leben unzufrieden ist, überträgt seine Frustration auf andere und eben auch auf Zuwandernde« (http://www.welt.de/152292063 – »Warum Menschen gegen Flüchtlinge sind – oder nicht«). Während er 2005 zusammen u.a. mit dem späteren AfD-Mitbegründer Bernd Lucke den thematisch anders gelagerten wirtschaftsliberalen ›Hamburger Appell‹ verantwortete, bleibt Straubhaar nun bei einer ökonomisch begründet migrationsfreundlichen Grundhaltung: »Die Flüchtlingswelle kann – anders als ein reines Konsumstimulierungsprogramm – nachhaltig wirken. Nämlich dann, wenn sie nicht nur als Konsum, sondern als Investition wirkt. Das bedeutet, dass Flüchtlinge eben nicht nur als von öffentlichen Kassen subventionierte Käufer behandelt werden sollten, sondern so rasch wie irgendwie möglich als Arbeitskräfte, die in Zukunft mithelfen, das deutsche Bruttoinlandprodukt zu mehren« (http://www.welt.de/150432545 – »Die Flüchtlingswelle kommt genau zur rechten Zeit«). Aus Eigenstudien zu Grenzen der bisherigen Globalisierung, auch zunehmenden Hemmnissen und Widerständen, zieht er wesentlich die Konsequenz, primär digitalisierte Fortentwicklung zu sehen, aber so nicht etwa Grenzen für die zur Weltwirtschaftslehre erweiterte Nationalökonomie neu zu entdecken: »Wie kann man in Zeiten, da Maschinen per Software-Update aus der Ferne gewartet werden, überhaupt noch zwischen Inland und Ausland trennen?« (Spiegel Online v. 9.1.2016 – »Der klassische Güterhandel ist ein Auslaufmodell«). Wenn aber die vor einem Jahrzehnt zwecks Kürzungsstrategien häufig überzogen dargestellte Demografielücke des Arbeitsvolumens im digitalisierten Zeitalter nicht primär eine Frage von Landesgrenzen ist, könnte der von Ökonomen zuweilen recht unsensibel bilanzierte multimillionenfache Menschenimport wohl nicht unbedingt die humanste Lösung sein.

Hingegen begründet der sonst wie Straubhaar zu den Ordo- bzw. Neo-Liberalen gerechnete bisherige Präsident des Münchener Ifo Instituts für Wirtschaftsforschung Hans-Werner Sinn das Plädoyer für mehr Abgrenzung mit folgendem Rechenmodell eines mehr für interessengeleitete Thesen bekannten Kollegen: »Bernd Raffelhüschen hat berechnet, dass eine Million Flüchtlinge den deutschen Staat per Saldo und auf die Dauer 450 Milliarden Euro kosten würden. Dabei unterstellt er, dass sie nach sechs Jahren so integriert würden, wie es die bislang schon in Deutschland anwesenden Alt-Migranten im Durchschnitt sind.« Unerwähnt bleibt aber bei solchen auf Medienwirkung abzielenden enormen Ziffern (die aus Bankenrettungs-Garantien freilich nicht unvertraut sind) die zugrunde liegende negative frühere Entwicklung: Die ›Alt-Migranten im Durchschnitt‹ wurden eher schlecht als recht in zukunftsträchtige Sektoren integriert, und das liegt eben auch an der schon beim Wahlverhalten erwähnten Deklassierungstendenz zweier Jahrzehnte in der unteren Hälfte der Qualifizierungsprofile. Das Chancenpotenzial lässt Sinn nicht unerwähnt: »Gesetzt den Fall, die eine Million Flüchtlinge, die bislang zu uns kamen, hätten bei gleicher Altersstruktur über die durchschnittliche Ausbildung der in Deutschland bereits ansässigen Bevölkerung verfügt und wären sofort einsetzbar. Dann würden sie dem deutschen Staat einen langfristigen Einnahme-Überhang verschaffen, der einem Versicherungswert von 300 Milliarden Euro entspricht« (http://www.welt.de/151713703 – »Warum geschlossene Grenzen auch Freiheit bedeuten«). Weil diese sofortige ›Einsetzbarkeit‹ auf gleichem Qualifikationsniveau nicht gegeben ist, doch auch die im Durchschnitt weniger erfreuliche Bilanz früherer Migrantenkarrieren sich infolge demografischer Lücke und möglicher größerer Integrationsanstrengungen so nicht wiederholen muss, könnte man wie beim Juristen- auch beim Ökonomenstreit zum Ergebnis kommen: Da man es nicht genau weiß, ist die tätige Praxis das Überprüfungskriterium mit allerdings regelmäßiger Ergebniskontrolle und entsprechenden Optionen, auf neue Erkenntnisse angemessen reagieren können. Als Nachfolger Sinns bemüht nun Clemens Fuest eine andere Quelle mit der Behauptung: »Für die eine Millionen Flüchtlinge, die wir allein im vergangenen Jahr aufgenommen haben, müssen wir langfristig etwa 150–250 Milliarden Euro aufwenden.« Die strategische Argumentationstendenz wird dabei klar ersichtlich: »Die Flüchtlingskrise zwingt uns, mehr Geld auszugeben. Deshalb sollten wir in anderen Bereichen sparen« (Zeit Online v. 24.3.2016 – »Die Bevölkerung wird von der Politik in die Irre geführt«). Und dieses ›Sparen‹ bei anderen fördert dann trotzdem das Integrationsklima? Die Politik wie die Zivilgesellschaft benötigen wohl in Zeiten, wo nicht in einzelnen Ländern auf Knopfdruck übergreifende Entwicklungen gesteuert werden können, nicht ständig hypothetische Annahmen lancierende Belehrungen, was angeblich (unter bestimmten Prämissen) nicht funktioniert, sondern wie auf konkret Vorgefundenes in geeigneter Weise mit umsetzbarer Feinsteuerung geantwortet werden kann.

Einen Frustrationsüberhang gravierenderer Art als der Globalisierungsverdruss zeigen die Kriminalstatistiken aus dem zu Jahresbeginn viele Schlagzeilen machenden Köln, »welche Flüchtlinge innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreise straffällig werden. Während nur 0,5 Prozent der Syrer als Verdächtige auffielen, waren es 40 Prozent der Flüchtlinge aus ...« (Spiegel Online v. 12.1.2016 – Jörg Diehl, »Eine schwierige Klientel«) – und dann folgen etliche andere Länder, die aufzuzählen nichts zu dieser Schlussfolgerung beiträgt: Wenn syrische Flüchtende einerseits die am meisten zwingenden Schutzgründe beanspruchen können und andererseits im Vergleich zu anderen so extrem viel weniger die Kriminalakten füllen, verdienen sie zweifelsfrei weiterhin absoluten Vorrang in der Aufnahme. Umgekehrt besteht zwischen dem komplexen Flüchtlings- und zu unterkomplexen Reaktionen verleitenden Terror-Thema allenfalls hinsichtlich der jüngst zutage getretenen Verbindung mit jeweiligen kriminellen ›Karrieren‹ ein Zusammenhang: Es ist auch um der Sicherheit und Akzeptanz z.B. der syrischen (und irakischen) Kriegs- und Bürgerkriegsgeflüchteten legitim, sich über die Fernhaltung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität gerade auch unter Toleranten, die ein Klima der Gewalteindämmung für ihre Argumente benötigen, noch mehr eigene Gedanken zu machen – und das nicht konservativen Hardlinern mit ihren jeweiligen Neben- und etwaigen Hintergedanken zu überlassen.

Die zumeist jüngeren Philosophenkollegen von Sloterdijk haben übrigens in einer immerhin 27 Personen einbeziehenden Umfrage zwar differenziert, aber unbesorgter auf das Flüchtlingsthema reagiert (Spiegel Online v. 11.1.2016 – Annette Langer, »Das Ende der Lebenslüge«). ›Don’t believe the hype!‹ ist sicher in einer Mediengesellschaft, die tägliche ›Aufreger‹ gleichermaßen aus kommerziellen Gründen wie professioneller Beflissenheit der Medien produziert, ein gutes Motto. Aber wo dann einmal mehr das umstrittene Vorbild USA mit dem Hinweis bemüht wird: »Auf die Idee, dass jemand, der aus Anatolien eingewandert ist, kein Amerikaner sei, würde ein Amerikaner nicht kommen« (http://philomag.de/was-tun_welzer), sollte eben zwischen einem Halbkontinent, wo außer den wenigen überlebenden Native Americans sonst ursprünglich alle Einwanderer sind, und dem viel längeres Geschichtserbe mitschleppenden eurasischen Kontinent unterschieden werden. Das ändert nichts an den Möglichkeiten zwar dann nicht einer Einwanderungs-, aber einer Zuwanderungs-Gesellschaft. Ähnlich gewagte Vergleiche lanciert auch der eingangs zitierte und die Landtagswahlen »Deutschland bleibt cool« (Zeit Online v. 13.3.2016) kommentierende Bernd Ulrich: »In den achtziger Jahren stieg die Zahl der Besuche von DDR-Bürgern in Westdeutschland auf bis zu sechs Millionen jährlich. Deren positive Erfahrungen im Westen trugen mehr und mehr zur Erosion des SED-Regimes bei, bis es dann 1989 in sich zusammenbrach. Eine ähnliche Funktion dürften die Millionen Araber haben, die jetzt hierher kommen. Sie erzählen ihren Freunden und Verwandten daheim, wie das Leben auch sein kann, wie man ohne Bestechung eine Urkunde bekommt, was eine freie Presse ausmacht, wie gut die ärztliche Versorgung ist und wie wenig der Ungläubige dem Bild entspricht, das man sich gern von ihm macht« (Zeit Online v. 24.11.2015). Selbst wer dem zuvor erläuterten Kritikhintergrund (die Fluchtursachen betreffend) und den Wertvorstellungen des Autors persönlich zustimmt, wird um gesellschaftspolitisch nachvollziehbarer Argumentation willen skeptisch bleiben dürfen, ob z.B. die Ostdeutschen die ›Millionen Araber‹ hierzulande freudiger aufnehmen werden, wenn ihnen beigebracht werden soll: man habe das teilweise so ähnlich wie mit der Wiedervereinigung 1989/90 zu sehen – ›nur‹ dass es nun um die neuen arabischen ›Brüder und Schwestern‹ ginge. Schlägt nicht allmählich einmal die Stunde einer vorrangigen Besinnung auf die innere Kohärenz des europäischen Staatenverbunds, die nationalen Regressions- ebenso wie globalistischen Entdifferenzierungs-Tendenzen gleichermaßen argumentativ entgegentritt?

(Alle Weblinks dieses Beitrags v. 24.3.2016)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Sie sind essenziell für den Betrieb der Seite (keine Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.