Der Verfall der Wissenschaftsfreiheit und seine Ursachen

 

von Henrieke Stahl

 

1.         Deutschlands Absturz in der Wissenschaftsfreiheit

 

Irene Khan, die Sonderberichterstatterin der UN, vermerkt in ihrem Bericht vom 11. Juni 2026, dass es besorgniserregende Anzeichen für eine Erosion der akademischen Freiheit in Deutschland gebe, auch wenn es nach wie vor ein hohes Niveau halte. Anlass für Khans Einstufung sind der überraschend steile Absturz Deutschlands von Platz 1 in 2022 auf Platz 27 und der Wechsel aus der ersten in die zweitbeste Kategorie im Bericht des Academic Freedom Index 2025.

Deutschland steht mit seiner Erosion der Wissenschaftsfreiheit nicht allein. Alle westlichen Demokratien, die eine mehr, die andere weniger, folgen dem ungefähr 2012 weltweit einsetzenden Trend zum Abbau der Wissenschaftsfreiheit. Die westlichen Demokratien hatten am Ende des Kalten Kriegs 1990 ihr höchstes Level der Wissenschaftsfreiheit seit 1960 erreicht und waren dort mehr oder weniger konstant bis 2020 geblieben, um sich dann dem globalen Abwärtstrend anzuschließen und umso steiler abzufallen. Der Abstieg setzt sich auch heute fort.

Wie sieht die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland aus: was ist alt, was ist neu?

 

2.         Alte und neue Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit

 

Die Wissenschaftsfreiheit umfasst Forschung und Lehre und tangiert auch die öffentliche Wissenschaftskommunikation. In Deutschland ist die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz (GG Art. 5, Abs.3) verankert und hat einen sehr hohen Standard. Eingeschränkt wird sie in Deutschland nur durch die allgemeinen Gesetze und in der Lehre und für Beamte zusätzlich durch die Verfassungstreue sowie das Mäßigungsgebot. Hinzu kommen spezielle Gesetze für Forschung, welche Schutzgüter tangiert, wie das Embryonenschutzgesetz (EschG) oder das Stammzellgesetz (StZG), sowie Regelungen unter ethischen oder sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten für verschiedene Forschungsgebiete.

Das Spielfeld der Wissenschaft wird aber auch durch eine Reihe an Filtern und Gatekeepern bestimmt. Sie setzen Qualitätsstandards und nehmen Einfluss auf die Forschungsintensität und Verbreitungsmöglichkeit von Fächern und deren Gegenständen. Sie sind teils wissenschaftsautonom bestimmt, teils aber auch direkt oder indirekt von der Politik sowie von der Wirtschaft beeinflusst. Zu Gatekeepern und Filtern zählen zum Beispiel – in jeweils anderer Weise – Institutionen wie der Wissenschaftsrat, die zuständigen Ministerien, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), aber auch Fachgesellschaften, private und öffentliche Geldgeber, diverse Qualitäts- und Kontrollsysteme, wie etwa die Akkreditierung von Hochschulen und Lehrprogrammen, Publikationsorganisationen sowie nicht zuletzt hochschulinterne Strukturen.

Die Verlagerung umfangreicher Mittel aus der Grundförderung auf kompetitive Drittmittel (in Deutschland ca. 28%) mit teils fachlichen, teils wirtschaftlichen, teils politischen Einflussmöglichkeiten begünstigt die Steuerung von Wissenschaftsgebieten durch die Programmspezifik und den Wettbewerb, der wiederum nach Maßgabe der Förderinstitutionen an Auswahlkriterien und Auswahlkommissionen ausgerichtet ist. Hinzu kommt die Auftragsforschung, die primär ökonomischen Interessen verpflichtet ist. Manchmal ereignen sich sogar Vereinnahmungsversuche staatlicher wissenschaftlicher Institutionen durch Konzerne, wie eine 2019 durch ein Gutachten als verfassungswidrig beurteilte Kooperation zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Boehringer Ingelheim Stiftung (einer Stiftung des Pharma-Konzerns Boehringer Ingelheim), deren Vertrag entsprechend nachgebessert wurde.

Außerdem nehmen Stakeholder nicht nur Einfluss auf Drittmittel und Forschungsprogramme, sondern auch auf die Gesetzgebung (Lobbyismus durch Branchen und Konzerne z.B. zur Aufhebung oder Schwächung für sie nachteiliger Gesetze) oder über Verlagskonzerne auf Entscheidungen zur Annahme oder Ablehnung von Publikationen. Auch wenn zum Beispiel ein mehrfaches Review-Verfahren positiv durchlaufen wurde, können nicht nur die Herausgeber, sondern auch die Trägerkonzerne Publikationen aus wissenschaftsfremden Motiven ablehnen. Auch kann es zu Verletzungen der Publikationsintegrität durch sogenannte Paper Mills oder durch Fake-Publikationen kommen. Und nicht zuletzt lässt sich zumindest in Deutschland vielerorts ein Abbau hochschulinterner demokratischer Strukturen zugunsten Zentralisierung und Hierarchisierung zwecks schnellerer Profilbildung und Marktorientierung beobachten, welcher die Autonomie der Fächer und Fachbereiche und damit deren Lehre und Forschung einschränkt und der Hochschulleitung Machtbefugnisse verleiht, welche die Ausbildung einer Gutsherrenmentalität begünstigen.

Diese bekannten ‚alten‘ Mechanismen werden in den letzten Jahren verstärkt eingesetzt insbesondere für solche Fach- und Themengebiete, welche im Visier ökonomischer, politischer und vor allem sicherheitsrelevanter Agenden stehen und zu deren Legitimierung sowie auch Ausführung Wissenschaft gebraucht wird. Gerade in Bezug auf politische, mit Krisen und Kriegen verbundene Kernthemen kommt es immer wieder zu Verletzungen der Wissenschaftsfreiheit. Ein Beispiel ist die Weisungsbindung wissenschaftlicher Institutionen, die als staatliche Behörden im Dienst der Regierung stehen. Ungeachtet der natürlich auch hier geltenden Wissenschaftsfreiheit kann die Regierung unter gewissen Umständen, etwa in Krisensituationen, wie bei Corona, auf Inhalte, Entscheidungen und deren Kommunikation Einfluss nehmen und zur wissenschaftlichen Einschätzung der Sachlage gegenteilige Veröffentlichungen bewirken (Beispiel „Robert-Koch-Institut-Files“).

Einzig wirklich neu zu sein scheint mir die Erwartungshaltung gegenüber der Wissenschaft, die sich in aktuellen Stellungnahmen etwa des Wissenschaftsrats und der Deutschen Forschungsgemeinschaft niederschlägt: Laut Wissenschaftsrat soll Verfassungstreue nicht mehr nur, wie sie das Grundgesetz verlangt, in der Lehre und der Beamtenpflicht gezeigt werden, sondern jetzt auch in der Wissenschaft insgesamt. Die Wissenschaft solle einen Beitrag „zum gesellschaftlichen Gemeinwohl“ leisten, der sich aus dem Verhandeln der „Bürgerinnen und Bürger“, das heißt konkret: des Souveräns bzw. der durch diesen gewählten Repräsentanz, also der Regierung, ergibt. Dieser Passus kann so verstanden werden, dass die Regierung auf die Art des Beitrags der Wissenschaft Einfluss haben und umgekehrt die Wissenschaft die Mainstreampolitik unterstützen solle. Für eine solche Lesart spricht, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft, so in einem Arbeitspapier vom 14. Juli 2026, auch ganz explizit eine stärkere Politisierung der Wissenschaft und ihr aktives Eintreten „für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ fordert. Wissenschaft solle helfen, „Demokratie zu verteidigen“, d.h. sie wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft neuerdings als wichtiger Akteur der ‚wehrhaften Demokratie‘ verstanden.

Hinzu kommt die Betonung eines „konsolidierten Forschungsstands“. Insbesondere in einem politisch aufgeladenen Kontext kann Abweichungen vom Konsens leicht unterstellt werden, keine ‚richtige‘ Wissenschaft zu sein, selbst wenn diese wissenschaftsimmanent erfolgen und auf übliche Weise wissenschaftlich abgesichert wurden. Abweichungen können als politisch motivierter Missbrauch verunglimpft und, wo solche Arbeiten in der Gesellschaft als Argument eingebracht werden, als politische Instrumentalisierung von Scheinwissenschaft durch eine als schädlich oder feindlich eingestufte Opposition diffamiert werden. Schaden entsteht hierdurch nicht nur für den blockierten wissenschaftlichen Diskurs, sondern auch für die Träger solcher Positionen und nicht zuletzt für die Gesellschaft, welche unter Umständen die Folgen zu spüren bekommt, wie im Fall der Corona-Maßnahmen.

Diese neue Erwartungshaltung an die Wissenschaft wird durch wesentliche Leitinstitutionen, wie Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, formuliert. Sie wird aber auch in der Breite der Academia mitgetragen. Die Politisierung der Wissenschaft mit moralisierender Aufladung zeitigt dieselben unguten Früchte von Zersetzung und Spaltung, wie in der Gesellschaft insgesamt. Kollegen, Studenten oder Bürger können Wissenschaftler, ohne Tatsachengrundlage bzw. mit frei erfundenen Vorwürfen und stigmatisierenden Etiketten, bei anderen Kollegen, bei der Hochschulleitung und in den Medien mobben und – motiviert durch heute durchaus reale Erfolgsaussichten – zu canceln versuchen. An Unis verbreitete Meme mit möglicherweise gravierenden Folgen für die Betroffenen sind zum Beispiel „das ist ein Verschwörungstheoretiker, ein Impfleugner, ein Rechter, ein Extremist, ein Antisemit, ein Israelfeind, ein Transgenderdiskriminierer“ usw.

So nimmt es nicht Wunder, dass Selbstzensur für relevante Themen auch in der Academia üblich geworden ist. Es nehmen Formen wissenschaftsfremden moralisierenden ‚Haltungzeigens‘ zu, wie zum Beispiel die Praxis sogenannter Zitationsgerechtigkeit. Hier werden unliebsame Forscher, manchmal sogar die gesamte Forschercommunity zum Beispiel eines gegnerischen Landes, ignoriert, um die als falsch beurteilte politische Zugehörigkeit oder ethische Haltung zu sanktionieren und die eigene, als politisch und ethisch korrekt angenommene Position zur Schau zu stellen.

Wie die Bucerius Zeit Stiftung in ihrem Bericht zur Studie über „Akademische Redefreiheit“ von 2024 festhält, werden heute „Wissenschaftler:innen in Deutschland diffamiert, bedroht und eingeschüchtert“. Mobbing und Cancel Culture können zu Eingriffen in die berufliche Position führen. Das Buch mit dem irritierenden Titel „Wer stört, muss weg“ (2024) „berichtet über die überraschende und deutliche Zunahme von Entlassungen von Professorinnen und Professoren.“ (S.11), die „deutlich sichtbar im Jahr 2018 an Fahrt aufgenommen hat … 2015 bis 2019 sind es bereits 18 und 2020 bis 2024 sind es schließlich 32 Fälle …“ (S.19). Besonders erschreckend ist, dass „meist … allein der Vorwurfeines Fehlverhaltens aus[reichte], um die Entlassung oder Degradierung auszusprechen, ohne dass der Sachverhalt in einer Weise geprüft wurde, der rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.“ (S.18, 19) In diesem Buch könnte nur die Spitze eines Eisbergs erfasst worden sein. Viele Dramen spielen sich hochschulintern und im Verborgenen ab. Benachteiligung und Unterdrucksetzung unerwünschter Wissenschaftler können heute durchaus, so meine persönliche Erfahrung, als in der deutschen Hochschullandschaft verbreitet angenommen werden.

Auch für die Wissenschaftskommunikation wird die Kontrolle erhöht, indem sie insbesondere für politisch sensible Themen stärker an Gatekeeper, verkörpert durch Institutionen und gesetzte Autoritäten, gebunden wird. Seit 2015 gibt es auch in Deutschland ein Science Media Center, welches die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Medien bedient. Der Digital Services Act, aber auch der Medienstaatsvertrag begünstigen durch die Priorisierung von Institutionen, welche den wissenschaftlichen Konsens abbilden und auch dem politischen Mainstream verpflichtet sein können, die Abwertung, Unterdrückung und ggf. auch Löschung abweichender wissenschaftlicher Inhalte.

Wie kommt es zu einer solchen Schwächung der Wissenschaftsfreiheit und auch der akademischen Redefreiheit in den letzten rund zehn Jahren?

 

3.         Was sind die Ursachen für den Verfall der Wissenschaftsfreiheit?

 

Dieser Trend zur Reduktion der Wissenschaftsfreiheit ist im Kontext der Erosion von Grundfreiheiten zu sehen, wie diese etwa das Freedom House in seinem Bericht vom 19. März 2026 für den Zeitraum 2005-2025 global verzeichnet. Es hebt insbesondere die „Attacken“ auf die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit sowie auf das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hervor, welche auch die Wissenschaftskommunikation und die akademische Redefreiheit einschließen. Die EU und Deutschland sind keine Ausnahmen.

Die Abnahme der Meinungsäußerungsfreiheit, der Freiheit der Medien, der Informationsmöglichkeiten und damit zusammenhängend auch des Vertrauens der Bürger in die Institutionen und den Staat selbst werden seit spätestens 2015 zunehmend auch in Deutschland beklagt. Im November 2025 gaben 60% der Befragten an, dass sie bei Meinungsäußerungen „vorsichtiger als früher“ seien. Deutschland ist, wie Studien zeigen, in der EU der Vorreiter in der Anwendung etwa des Digital Services Acts, die zu massivem Overblocking legaler Inhalte von 98-99% führt. Der Zwischenbericht des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses vom 3. Februar 2026 wirft der EU vor, „wahre Informationen und politische Äußerungen zu einigen der wichtigsten politischen Debatten der jüngeren Geschichte zu zensieren“.

Deutschland wendet auch noch weitere Techniken an, welche den Spielraum der Meinungsäußerungs-, Medien- und Informationsfreiheit einengen. Irene Khan moniert, dass einige dieser Techniken „inkompatibel mit internationalen Rechtsstandards“ seien und „und unter bestimmten Umständen direkt oder indirekt Stimmen zum Schweigen bringen, und zwar auf eine Weise, die dem Geist – wenn nicht gar dem Wortlaut – des verfassungsrechtlichen Versprechens der Zensurfreiheit zuwiderläuft“. Sie fordert Deutschland auf, „Rechts- und politische Reformen durchzuführen, um die Meinungsfreiheit im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu stärken“. Dasselbe ließe sich für die Wissenschaftsfreiheit fordern.

Und nicht zuletzt wendet die EU 2025 erstmals Sanktionen, die moderne Form der Vogelfreiheit bzw. ‚morte civile‘, ohne vorausgehende rechtliche Prüfung und Kontrolle sowie ohne effektiven Rechtsschutz auf Wissenschaftler und Analysten auch innerhalb der EU an, wenn deren Informationen als ‚schädlich‘ im Kontext internationaler Auseinandersetzungen betrachtet werden – eine, wie ein Rechtsgutachten vertritt, massive Verletzung der Grundrechte.

Das Freedom House benennt zur Erklärung des Abbaus der Freiheitsrechte vier Faktoren: „Gewalt und bewaffnete Konflikte, Staatsstreiche, Aushöhlung demokratischer Institutionen und zunehmende Repression durch Autokraten“. Zu ergänzen sind internationale Krisen, wie zum Beispiel die Coronazeit. Auf sicherheitsrelevante Situationen wird mit Kontrolle reagiert, welche den Spielraum zur Ausübung der Freiheiten neu definiert, um die Informationshoheit für den politischen Machterhalt und die politische Handlungsfähigkeit zu gewinnen.

Außerdem kommt in der EU, speziell in Deutschland, der ‚Kampf gegen Rechts‘ hinzu. Matthias Schrappe spricht kritisch von einer „Haltungswissenschaft“. Es geht hier aber um mehr – um die Aktivierung auch des Wissenschaftspotenzials zur Bekämpfung der AfD. Irene Khan bemerkt zum Einsatz wehrhafter (streitbarer) Demokratie, die von den alten wie neuen Regierungsparteien in der deutschen Gesellschaft gegen die AfD angeregt wird, dass „die Gefahr besteht, dass die Exekutive im Namen der Wahrung der Demokratie die politischen Rechte übermäßig einschränkt; diesem Risiko muss durch eine sorgfältige Abwägung der Interessen sowie durch eine starke, unabhängige Kontrolle und gerichtliche Rechtsbehelfe begegnet werden.“ Ob Forderungen zur Mitwirkung an diesem Kampf, die angesichts von, so die Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, „Angriffszenarien“ etwa durch eine AfD in einer Regierungsposition auch für die Wissenschaft aufgestellt werden, die verfassungsrechtliche Grenze der Wahrung der Chancengleichheit von Parteien (Art. 21 GG) tangieren, mögen Juristen beurteilen. Bei einer Machtübernahme der AfD in auch nur einem Bundesland werden jedenfalls massive Einschränkungen für die Wissenschaft befürchtet, gegen die sich die Wissenschaft zu wappnen beginnt.

Die AfD vertritt in den meistumstrittenen politischen Agenden, wie Migration, Corona, Gender, Klima oder Krieg, eine oppositionelle Position. In diesen politischen Agenden wird aber „die Wissenschaft“, genauer: ein zumeist auch institutionell verankerter Konsens, zur Legitimierung der politischen Position des Mainstreams herangezogen. Abweichende wissenschaftliche wie auch private Auffassungen und deren Träger geraten daher notwendig zwischen die Fronten, und zwar sowohl innerhalb der Academia als auch der Gesellschaft. Sie laufen Gefahr, in ein angefeindetes politisches Lager, ja unter Feinde des Staates und der freiheitlich demokratischen Grundordnung, eingeordnet zu werden, auch wenn sie selbst dies keineswegs wollen, keinerlei tatsächlichen Anlass für eine solche Zuordnung bieten und nur der Sache selbst verpflichtet arbeiten. Besonders gefährlich wird es für sie, wenn sie es wagen, ihre abweichenden Positionen auch in die öffentlichen Medien zu bringen und Reichweiten zu generieren, zumal ihnen hierfür in der Regel nur die sogenannten ‚alternativen‘ Medien und die Sozialen Medien zur Verfügung stehen, die ebenfalls der Anfeindung unterliegen und den Reputations- und Karriereschaden des abweichenden kritischen Wissenschaftlers, der sie als Plattform nutzt, weiter vertiefen.

Die Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit erfolgt also in Deutschland zugleich von zwei Seiten: Einerseits wird ein ‚Angriff von Rechts‘ auf die Wissenschaft erwartet, dem durch eine Politisierung der Wissenschaft, welche sich der bekannten ‚alten‘ Einflusstechniken bedient, begegnet wird. Sie betrifft im Prinzip alle politisch sensiblen Themen. Andererseits wird genau durch diese Sicherheitsvorkehrungen eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit bewirkt, und zwar durch die Academia selbst, obwohl diese sie ebenso wie auch die Freiheit der Demokratie insgesamt schützen will. Indem die Academia zu autoritären und undemokratischen Mitteln greift, entblößt sie dieselbe Achillesferse, wie sie die wehrhafte Demokratie kennzeichnet, auf welche bereits der Schöpfer dieser Idee, Karl Loewenstein, hingewiesen hatte.

Auch für die wehrhafte Demokratie gilt, dass sie, wie die Demokratie, ein ‚trojanisches Pferd‘ sein kann, „mit welchem der Feind in die Stadt eindringt“. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Akteure der wehrhaften Demokratie die – ebenfalls von Loewenstein erkannten – Mittel einsetzen, welche die Demokratie von innen her zerstören und gegen die die Verteidiger der freiheitlichen Demokratie sich daher eigentlich wenden müssten. Hierzu gehören etwa die Unterwanderung der Garantie von Privatsphäre und Grundrechten, die Vermischung von Privatrecht mit öffentlichem Recht (z.B. Digital Services Act und der staatlich finanzierte und gelenkte Einsatz von NGOs) sowie Techniken der Emotionalisierung und des psychischen Drucks zur (Um-)Erziehung der Bürger. Besonders gefährlich wird es, wenn, wie es heute genannt wird: ‚lawfare‘ zum Einsatz kommt, d.h. wenn Recht zur Waffe umfunktioniert wird. Es kann als „antidemokratische Maschine“ eingesetzt werden, „die unter dem Deckmantel von Grundrechten und dem Verfassungsrecht aufgesetzt und legal angewendet wird“.

Vergleichbare Vorgänge beobachten wir heute. Sie sind aus meiner Sicht der Grund für die Paradoxie des Streits um die Wissenschaftsfreiheit und auch um die Meinungs- und Medienfreiheit und haben zu Deutschlands Absturz in den Messungen von Wissenschafts- und anderen Grundfreiheiten geführt.

 

4.             Was können wir tun?

 

Auch wenn die Academia und ihre Vertreter sich selbstverständlich für Vielheit und Kontroversität, wie sie für lebendige Wissenschaft notwendig ist, einsetzen wollen, begrenzen sie diese zugleich dennoch selbst durch ihre Forderung nach Haltung, Konsens und Kontrolle. Die Wissenschaft folgt mit solchen Forderungen demselben Muster, welches westliche Demokratien auch in Bezug auf andere Grundfreiheiten, speziell die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, gewählt haben. Dieses Muster wirkt antidemokratisch und autoritär, zersetzt die Gesellschaft und polarisiert die Bürger, die eigentlich ein gemeinsames Ziel verfolgen: die Wahrung ihrer Grundrechte. Würde ein anderes Mittel gewählt, könnte Verständigung an die Stelle von Polarisierung treten. Statt Kontrolle und Autorität bzw. Macht sollten Transparenz, die Stärkung demokratischer Strukturen und offene Diskursräume gepflegt werden.

Auch im Fall der Wissenschaftsfreiheit sind Kontrolle und institutionalisierte Gatekeeper gerade nicht auf-, sondern vielmehr abzubauen, da sie das Herz der Wissenschaft, ihre Ergebnisoffenheit und Kontroversität, die den konsensualen Mainstream in Frage stellen kann und dies für einen fundamentalen Wissenssprung auch tun muss, lähmen.

Anstelle von Kontrolle braucht es maximale Transparenz: von der Datengrundlage über methodische Instrumente bis hin zur Finanzierung und der Offenlegung ökonomischer wie ideologischer oder politischer Interessen aller, die mit der Wissenschaft verbunden sind. Nicht eine Autorität soll entscheiden, was jeweils Wissenschaft sein darf und was nicht, und die Academia wie die Öffentlichkeit darüber belehren, was sie als gesichert annehmen darf und was nicht, sondern jeder Wissenschaftler soll dies selbst entscheiden und seine Entscheidungsgrundlage auch ungefiltert den Bürgern zugänglich machen können. Zur Transparenz gehört die Möglichkeit für Stellungnahmen, ohne dass Filter Kritiken – so lange sich diese im Rahmen der allgemeinen Gesetze bewegen – aussortieren und dem Diskurs entziehen, wie es zum Beispiel gängige Praxis für kritische ‚letters to the editor‘ ist.

Innerhalb der Hochschulen sind demokratische Strukturen und die Interessensvertretungen der jeweiligen Statusgruppen insbesondere im Fall hierarchischer Verhältnisse zu stärken, um Überschreitungen von Machtbefugnissen effektiv zu begegnen und die Mitglieder der Hochschule vor Übergriffen durch hierarchische Funktionsträger mit Gutsherrenmentalität sowie vor Mobbing und Cancelung zu schützen. Auch sollte die Grundfinanzierung gegenüber der Drittmittelfinanzierung wieder höher gewichtet werden, um mehr Freiräume jenseits von durch Drittmittel ausgeübten Lenkungsmechanismen zu eröffnen.

Kontrolle und Haltung für die Wissenschaft und auch für die Medien zu fordern, begünstigt autoritäre Tendenzen zur Durchsetzung von Macht. Die Konjektur zur Wahrheit vollzieht sich aber nur im freien Diskurs, der sich selbst verteidigen und selbst am besten Missbrauch enttarnen kann. Wer Angst vor dem freien Diskurs hat, sollte sich fragen, weshalb eigentlich? Stehen vielleicht einige Bastionen vor dem Einsturz, die auf politischem wie wissenschaftlichem Sand gebaut wurden?

Auch die Wissenschaft täte gut daran, sich an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zu halten, das es nicht oft genug lohnt, in Erinnerung zu rufen: „Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.“

 

 

 

 

 

Ein Bild, das Menschliches Gesicht, Person, Kleidung, Hals enthält.

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Prof. Dr. phil. Henrieke Stahl lehrt slavistische Literaturwissenschaft an der Universität Trier. Der Artikel ist Resultat ehrenamtlicher publizistischer Tätigkeit.

 

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