von Richard Schröder

Der Kreisverband Cuxhafen von Bündnis 90/Die Grünen hat soeben eine vorgesehene Preisverleihung an Henryk M. Broder verurteilt, »weil dieser sich als Erstunterzeichner einer Erklärung gegen die Aufnahme von Flüchtlingen aussprach, indem er Vorurteile aufnahm und die Situation im Inneren Deutschlands als vollkommen unsicher darstellte.« Rassistisch begründete menschenverachtende Äußerungen seien das. Im Tagesspiegel las man, die Unterzeichner dieser Erklärung seien besorgniserregende Bürger und Trolle mit prekären Identitäten aus einem zerfallenden Milieu. Ein Verlagsdirektor hat die Erklärung erst unterschrieben, aber dann seine Unterschrift zurückgezogen. Trotzdem hat ein Hochschullehrer für Kriminalistik zum Boykott des Verlags aufgerufen: »An alle DoktorandInnen: Also Finger weg von diesem Verlag! Auch wenn er seine Unterschrift wohl aus finanziellen Gründen zurückgezogen hat.«

Es geht um die »Gemeinsame Erklärung 2018«, die zuerst Broder, Tellkamp, Sarrazin, Lengsfeld und andere unterschrieben haben. Sie besteht aus zwei Sätzen.

»Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.«

Inzwischen wurde sie in eine für alle Unterstützer offene Petition an den Bundestag umgewandelt. 150.000 haben sie bisher unterschrieben. Nun heißt es ergänzend:

– wir fordern »vom Bundestag, dass die von Recht und Verfassung vorgesehene Kontrolle der Grenzen gegen das illegale Betreten des deutschen Staatsgebiets wiederhergestellt wird.« Eine Kommission soll Vorschläge unterbreiten, »wie der durch die schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust im Inneren des Landes beendet werden kann« und »wirksame Hilfe für die tatsächlich von politischer Verfolgung und Krieg Bedrohten organisiert werden kann und wo dies idealerweise geschehen sollte.«

Bin ich mit Blindheit geschlagen? Rassismus und Menschenverachtung kann ich in diesen Sätzen nicht finden. Und dass man den, der so etwas unterschreibt, durch Boykottaufruf wirtschaftlich ruinieren sollte, das verschlägt mir angesichts unserer so oft mahnend berufenen Geschichte doch die Sprache.

Auch ich habe Einwände gegen diese Erklärung. Eine Solidarisierung mit unbenannten Demonstranten, von denen ich nicht sicher bin, dass sie dann auch noch »Ausländer raus« oder »Merkel muss weg« grölen (allein der Bundestag darf und zwar allein durch konstruktives Misstrauensvotum eine Kanzlerin absetzen), ist für mich völlig inakzeptabel. Zudem lässt die Gemeinsame Erklärung sträflich in der Schwebe, was genau an Deutschlands Grenzen geschehen soll. Soll das Schengen-Abkommen abgeschafft werden? Soll die Dublin III-Verordnung praktiziert werden? Es klingt so, als sollen die deutschen Grenzen für Migranten ohne Visum geschlossen werden. Das steht aber in dem Text wörtlich nicht drin und würde so auch geltendem Recht und Gesetz gar nicht entsprechen. Doch dazu später.

Doch nicht dies haben die öffentlichen Kritiker an der Gemeinsamen Erklärung kritisiert, sondern dass von Migranten und nicht von Schutzsuchenden die Rede ist, dass das Wort »illegal« verwendet wird und dass Deutschland durch Zuwanderung ein Schaden entstanden sei. Und dass an unseren Grenzen rechtsstaatliche Verhältnisse wiederhergestellt werden sollen, wird empört zurückgewiesen, weil darin die Behauptung steckt, es gehe an unseren Grenzen derzeit nicht rechtsstaatlich zu. Nun kann man all diesen Thesen der Gemeinsamen Erklärung mit Argumenten entgegentreten. Ein solcher Schlagabtausch der Argumente wäre für uns alle aufschlussreich. Er findet aber kaum statt. Statt dessen wird verdammt. Es geht offenbar nicht mehr darum, ob jemand etwas Falsches sagt, dem man dann gelassen widerspricht, sondern ob der Falsche etwas gesagt hat. Und wenn der Wortlaut zur Empörung nicht ausreicht, wird uns von den Empörten oft dargelegt, was die Verdammten zwar nicht gesagt, aber angeblich eigentlich gemeint haben. Sowohl beim Terror des Wohlfahrtsausschusses als auch bei den stalinistischen Schauprozessen war das Entlarven die gängige Methode des Justizmordes.

Als stärkstes Argument gegen die Gemeinsame Erklärung wird oft angeführt: die Unterstützer stehen der AfD nahe. Ob das nun stimmt oder nicht: auch AfD-Sympathisanten haben Anspruch auf detaillierte Widerlegung, wenn sie Falsches oder Unanständiges behaupten, statt auf pauschale Verdammung.

Wir nehmen uns zunächst eine der Gegenerklärungen vor, die auf die Gemeinsame Erklärung geantwortet haben. Sie trägt mit Datum vom 29. März den Titel »Unsere Antwort für Demokratie und Menschenrechte« und kann eine ganz beachtliche Unterzeichnerliste vorweisen. Auch sie besteht aus zwei Sätzen:

»Die Menschenrechte enden an keiner Grenze dieser Welt. Wir solidarisieren uns mit allen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut in unserem Land Zuflucht suchen, und wenden uns gegen jede Ausgrenzung.«

Es ist nicht ganz einfach, den ersten Satz zu verstehen und im zweiten einen Einspruch gegen die Gemeinsame Erklärung zu entdecken.

Man kann den ersten Satz zwiefach verstehen. Erstens: Die Menschenrechte gelten für alle Menschen und insofern grenzenlos. Das ist aber bekanntlich keine Tatsache, sondern eine Forderung. Es gibt viele Grenzen, hinter denen es mit den Menschenrechten sehr schlecht bestellt ist. Die »Islamische Konferenz« hat sogar 1990 die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« für 45 Staaten durch ihre Außenminister grundsätzlich unter den Vorbehalt gestellt: soweit mit der Scharia verträglich (Kairoer Erklärung der Menschenrechte).

Also versuchen wir die andere Deutung: Menschenrechte setzen eine Welt voraus, in der jeder jede Grenze ungehindert überschreiten darf. Der Satz stimmt aber nicht. Das Recht auf Ausreise und auf Rückkehr ins eigene Land gehört zu den Menschenrechten, es gibt aber kein Menschenrecht auf Einreise, wohl gar in das Land meiner Wahl. Alle Länder dieser Erde beanspruchen das Genehmigungsrecht für die Einreise. Flüchtlinge dürfen sich ohne Visum über eine Grenze in Sicherheit bringen, nicht aber weltweit visafrei reisen. Die »Antwort« wendet sich gegen »jede Ausgrenzung«. Wenn damit alle Zurückweisungen an der Grenze gemeint sind, wendet sie sich gegen die europäische und die deutsche Rechtsordnung – und hätte absurde Konsequenzen. Aber das wurde wohl gar nicht bemerkt.

Nach repräsentativen Umfragen wollen ca. 500 Millionen Menschen aus Nahost und Afrika nach Europa kommen, wenn sie können. Und von denen soll niemand ausgegrenzt werden? Möglicherweise bin ich nicht intelligent genug, um den tieferen Sinn dieser Sätze zu verstehen. Dann bitte ich um Nachhilfe.

Eine Bemerkung zur Ursache des Migrationsdrucks auf Europa. Manche behaupten, der »Westen« sei daran schuld, denn er habe durch Kolonialismus und Neokolonialismus die Verhältnisse zu verantworten, aus denen nun die Menschen fliehen. Dies trifft manchmal (z.B. für ehemals belgisch Kongo), im Ganzen aber eher selten zu. In vielen ehemaligen Kolonien Afrikas waren Infrastruktur, Bildungs- und Gesundheitswesen zum Zeitpunkt der Entkolonialisierung in besserem Zustand als heute. Der Westen sollte es mit der Selbstbezichtigung nicht übertreiben. Unbestreitbar ist, dass der Migrationsdruck aus Nahost und Afrika nicht auf Schandtaten des Kolonialismus beruht, sondern aus der Schattenseite einer der westlichen Wohltaten für Afrika. Dank westlicher Medizin ist die Kindersterblichkeit massiv gesunken, aber Familienplanung (d.h. Beschränkung der Kinderzahl auf das Level, das früher der frühe Tod diktiert hatte) hat sich nicht durchgesetzt, zumal viele Potentaten und namentlich islamische Propagandisten den Bevölkerungszuwachs als Bedeutungszuwachs oder gar als Waffe gegen den Westen ausdrücklich begrüßen oder gar fördern. Dieser Aspekt wird in der Migrationsdebatte fast völlig ausgeblendet.

»Wir solidarisieren uns mit allen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut in unserem Land Zuflucht suchen«, heißt es in der »Antwort«. Wir sehen hier davon ab, dass Armut nach geltendem Recht kein Grund für Asyl oder Flüchtlingsstatus ist und auch davon, dass zu uns nicht die Ärmsten und Bedürftigsten kommen, sondern diejenigen, die die tausende Euro für die Schlepper beschaffen konnten, zumeist gesunde kräftige junge Männer. Nebenbei: weil zu uns nicht die Bedürftigsten und Ärmsten kommen, sondern diejenigen, die es durch Geld und Kraft geschafft haben, entspricht unser faktisches Auswahlkriterium: »Wer es bis zu uns schafft, darf bleiben« weder der christlichen Nächstenliebe noch dem christlichen Gebot der Barmherzigkeit, sondern dem sozialdarwinistischen Prinzip des Rechts des Stärkeren, das allerdings der Nazi-Ideologie näher steht als dem christlichen Grundüberzeugungen.

Davon also abgesehen: diese Solidarisierung widerspricht doch gar nicht der »Gemeinsamen Erklärung 2018«, die allerdings darüber diskutieren lassen möchte, wie und wo ihnen am besten geholfen ist. Diese Frage ist doppelt berechtigt. Das Geld, das ein Flüchtling uns kostet, bis er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, würde für dieselbe Dauer in der Nähe seiner Herkunft fünfzig Menschen zu helfen erlauben. Denn was ein Flüchtling in Deutschland monatlich bekommt, entspricht dem durchschnittlichen Jahreseinkommen in Afghanistan oder Äthiopien. Für unbegleitete minderjähre Ausländer geben wir in Deutschland sogar jährlich das über Hundertfache jenes Jahreseinkommens aus. Wenn wir möglichst vielen helfen wollen, ist dieses Geld extrem ineffektiv eingesetzt.

Nun ist aber hier noch etwas zu bedenken: Nach aufwendigen Einzelfallprüfungen wird der Antrag auf Asyl oder Flüchtlingsstatus bei mehr als der Hälfte der Schutzsuchenden als unberechtigt abgelehnt: sie sind nicht verfolgt oder gefährdet. Denn Migranten fliehen entweder aus einer Gefahr, dann ist das Woher entscheidend (push). Oder sie suchen andernorts ihr Glück, dann ist das Wohin entscheidend (pull). Oder, drittens, sie behaupten irreführend, sie seien Flüchtlinge (woher), in Wahrheit aber suchen sie eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse (wohin). Das ist der fundamentale Unterschied zwischen Flüchtlingen, Arbeitsmigranten und Scheinasylanten, den offenbar manche bis heute nicht begriffen haben, obwohl mehr als die Hälfte Scheinasylanten sind. Sollen nun auch diese Behördenentscheidungen als »Ausgrenzungen« bekämpft werden? Das Problem, das auch die Unterzeichner der Erklärung 2018 sehr beunruhigt, ist nun dies: auch die Abgelehnten, die nach Recht und Gesetz nun das Land verlassen müssten, schaffen es zumeist, zu bleiben. Und da sie sehr oft keinen hier anschlussfähigen Berufsabschluss mitbringen und erst noch Deutsch lernen müssen, was Kindern sehr viel leichter fällt als Erwachsenen und Analphabeten oft gar nicht gelingt, wandern sie zunächst alle in die Sozialsysteme ein. Aufgrund der Migrationen der 1990er Jahre wird vermutet, dass nach 10 Jahren 60 Prozent der Migranten von ihrer eigenen Arbeit werden leben können. Wenn Nothilfe den Vorrang vor Wohlfahrtshilfe haben soll, müssen wir unsere reichlichen, aber doch begrenzten Mittel auf diejenigen konzentrieren, die als Flüchtlinge unseren Schutz brauchen, und diejenigen zurückschicken, die in ihrer Heimat zu Recht kommen können, weil es ihnen zu Hause nicht unterdurchschnittlich schlecht geht. Ob jemand notleidend ist, muss am heimatlichen Standard gemessen werden. Noch einmal. In Deutschland gilt als arm, wer monatlich so viel hat wie die Afghanen im Durchschnitt jährlich. Es kann ja wohl nicht sein, dass daraufhin alle Afghanen mit Durchschnittseinkommen in Deutschland Anspruch auf Asyl haben. Denn dasselbe dürfte wohl weltweit für einige Milliarden Menschen gelten.

In Deutschland fehlen Facharbeiter. Es ist aber erstens höchst fragwürdig, Flüchtlinge deshalb zu begrüßen, weil wir sie als Facharbeiter gebrauchen können. Und wenn nicht, was dann? Und zweitens funktioniert das nicht, wie wir gerade erleben. Die Hälfte der Hartz-IV-Empfänger sind derzeit Migranten, mit steigender Tendenz. Der Facharbeitermangel aber hält unvermindert an.

Viele Kritiker an der Gemeinsamen Erklärung 2018 monieren, dass dort von illegaler Masseneinwanderung die Rede ist. Es kommen doch nur noch 500 pro Tag, das bleibt doch unter den 200.000 jährlich. Angesichts des eklatanten Versagens bisheriger Integrationsbemühungen - nicht einmal die Hälfte der Teilnehmer an den Integrationskursen hat die Abschlussprüfung bestanden und bei Sprachkursen für Analphabeten haben nur 20 Prozent bestanden – frage ich mich, ob wir wirklich alljährlich das Äquivalent der Einwohnerschaft von Mainz oder Kassel aus Nahost und Afrika werden integrieren, in Sprache und Beruf ausbilden sowie mit Wohnung und Arbeit werden versehen können. Ich halte das für einen gefährlichen deutschen Allmachtswahn. Wenn wir das aber nicht schaffen, werden die Parallelgesellschaften in größeren westdeutschen Städten und Berlin kräftig wachsen mit Vierteln, in die Polizisten nur noch zu zweit reingehen. Schulklassen mit 80 Prozent Migrantenkindern ohne hinreichende Deutschkenntnisse werden zunehmen und die sind für die Integration faktisch verloren. Bis zu 30 Prozent solcher Schüler können in einer Klasse mitgezogen werden. Werden es mehr, sinkt das Leistungsniveau der Klasse und Alteingesessene (auch die mit »Migrationshintergrund«!) suchen für ihre Kinder andere Schulen, worauf jene Klasse definitiv die der Verlierer wird, die später für Radikalisierung empfänglich sind, wenn sie aus islamischen und nicht aus europäischen oder ostasiatischen Ländern stammen.

Was ist an Deutschlands und Europas Grenzen illegal?

Nach dem Schengen-Abkommen sollten die Grenzkontrollen ausschließlich, aber umfassend an den Außengrenzen der EU erfolgen und an den Binnengrenzen abgeschafft werden. Man dachte an Straßen, Häfen und Flughäfen und nicht an Schlepper und Schlauchboote. Das Grenzregime an den Außengrenzen der EU entspricht derzeit nicht rechtsstaatlichen Standards.

Nach der Dublin III-Verordnung sollen berechtigterweise Schutzsuchende in Europa Schutz finden. Sie müssen sich aber im Erstaufnahmeland registrieren lassen und dort auch ihren Asylantrag stellen. Danach sollte eine Verteilung an die EU-Staaten erfolgen. Das ist aber nie institutionalisiert worden, auch weil Deutschland sich noch 2013 widersetzt hat. Italien und Griechenland haben sich dafür auf ihre Weise gerächt, indem sie Schutzsuchende einfach durchgewinkt haben. Auch das war eindeutig illegal. Sie haben übrigens, obwohl Ankunftsländer, gar nicht überproportional vielen Asylsuchenden ein Bleiberecht gewährt. Als aber Deutschland 2015, unter dem Flüchtlingsstrom leidend, Verteilung gefordert hat, haben fast alle EU-Staaten ihrerseits gemauert. Die Folge ist nun, dass Deutschland 2017 mehr Asylsuchende anerkannt hat als alle übrigen EU-Staaten zusammen, auch mehr, wenn man noch Kanada, USA, Australien und Neuseeland dazu nimmt. Es kamen sogar zeitweise mehr Migranten nach Deutschland als nach Europa. Wie denn das? Die Erklärung ist einfach. Das Plus kommt aus anderen EU-Staaten nach Deutschland – illegal übrigens. Deutschland bietet nun mal die luxuriösesten sozialstaatlichen Bedingungen, unwiderstehliche pull-Faktoren. Das kann auch nicht die rechtsstaatliche Lösung sein.

Nach europäischem Recht ist kein einziger Migrant berechtigt, ohne Genehmigung vom Erstaufnahmeland in ein anderes EU-Land zu reisen. Man nennt das irreguläre Migration, es ist aber nur eine Beschönigung für illegale Migration. Nach Dublin III müssten sie alle ins Erstaufnahmeland zurückgeführt werden. Das können wir für die Million, die 2015/6 zu uns kam, natürlich nicht nachholen. Aber wir könnten von einem bestimmten Datum an zu Dublin III zurückkehren, allerdings nur einvernehmlich. Und daran scheitert es. Der Europäische Gerichtshof hat dennoch 2017 erneut festgestellt: Dublin III hat bis heute ununterbrochen gegolten. Und das heißt im Klartext: da die gängige Praxis derzeit de facto Dublin III nicht entspricht, ist sie illegal.

Zum Schluss noch eine besonders abenteuerliche Illegalität. Das Schengen-Abkommen verbietet Kontrollen an den Binnengrenzen, es sei denn, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sind ernsthaft gefährdet. Aber auch dann darf nur zwei Jahre kontrolliert werden. Die zwei Jahre sind vorbei und Deutschland kontrolliert (allerdings ohne relevante Konsequenzen!) weiter an der österreichisch-bayrischen Grenze und nur dort (worauf massenhaft »Schutzsuchende« aus Dänemark nach Deutschland kommen!) weiter. Zwar will der Rat der EU die Frist auf vier Jahre verlängern, das ist aber noch nicht rechtskräftig. Sollte also die »Gemeinsame Erklärung 2018« Grenzkontrollen an Deutschlands Grenzen fordern, wäre das weder die »Wiederherstellung« rechtsstaatlicher Verhältnisse noch überhaupt erlaubt.

Die Situation ist verwirrt und verrückt und nur in europäischem Einvernehmen und durch Abkommen mit Nachbarstaaten der EU zu verbessern. Die Koalitionsvereinbarung enthält brauchbare Ansätze. Nun lasst uns endlich Taten sehen und aufhören von einer grenzenlosen Welt zu träumen.