von Hans Willi Weinzen

Die Skandale reißen nicht ab. Da tauchen in den Läden Eier oder Pferdefleisch auf, die falsch deklariert wurden, gesundheitsgefährdendes Tierfutter kommt in den Handel. Betrogen werden Verbraucher aber immer wieder auch durch illegale Preisabsprachen von Unternehmen. Zumindest in diesem Bereich könnte eine Änderung des Kartellrechts für eine verbraucherfreundlichere Lösung sorgen.

Die lila Kuh hat uns betrogen. Genauer gesagt die Kraft Foods Deutschland GmbH, welche die Schokolade verkauft, die sie mit einer lila Kuh bewirbt. Durch Kartellabsprache mit der Alfred Ritter GmbH  & Co. KG wurden im Jahr 2007 die empfohlenen Endverbraucherpreise schlagartig um zehn bis fünfzehn Cent pro 100-Gramm-Schokoladentafel erhöht. Nun muß die lila Kuh ein Bußgeld von rund 21,7 Mio. Euro zahlen. Die Quadratschokoladenfirma zahlt nix, weil sie die Kartellabsprache verpetzt hat und von der Kronzeugenregelung im deutschen Kartellgesetz profitiert.

Betrogene Verbraucher

Die Goldbären, der Marsriegel, die Katjeskätzchen, die Storckriesen und viele andere haben uns auch betrogen, genauer gesagt die Konzerne, die diese Süßigkeiten verkaufen. Deshalb wurden in anderen Verfahren weitere Kartellbußen vom Bundeskartellamt verhängt. Mit der lila Kuh zusammen immerhin über 60 Millionen Euro.

Die geschädigten Verbraucher erhalten wieder einmal keinen Cent, das Geld geht wie in den zahllosen anderen Kartellverfahren in den Haushalt von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), der erst vor kurzem wieder durch seinen Staatssekretär abgelehnt hat, auch nur einen müden Euro von den Kartellbußen für die Verbraucher zu verwenden.

Wer das zugunsten der Verbraucher ändern will, muß das Kartellgesetz ändern. Die Koalitionsvereinbarung der Berliner SPD und CDU für die laufende Legislaturperiode sah daher vor, eine Bundesratsinitiative zu prüfen, mit der künftig Kartellbußen vorwiegend zur Förderung des Verbraucherschutzes verwendet werden können.

Kartellrecht ändern

Als Nordrhein-Westfalen im Bundesrat im vorigen Jahr seinen entsprechenden Ergänzungsantrag zur achten Novelle des Kartellgesetzes einbrachte, unterstützte Berlin (schwarz-rot) diesen rot-grünen Antrag, immerhin 20 % der Kartellbußen künftig zur Förderung des Verbraucherschutzes zu verwenden. Obgleich dieser Antrag im Bundesrat eine Mehrheit fand, blieb die schwarz-gelbe Bundesregierung bei ihrer Ablehnung.

Auch ein abgeschwächter Antrag – ohne Prozentzahl - im nächsten Bundesratsdurchgang versandete. Er fand irgendwie keinen Platz in der Anrufung des Vermittlungsausschusses und ist somit unabhängig vom Ausgang dieses Vermittlungsverfahrens gescheitert. Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat verbleiben nämlich nur ausdrücklich in der Anrufung genannte Sachverhalte noch im Vermittlungsverfahren.

Auch für die Zeit nach der kommenden Bundestagswahl bleibt die Verwendung von Kartellbußen zur Förderung des Verbraucherschutzes demnach erst noch durchzusetzen. § 82 a Abs. 2 letzter Satz GWB bestimmt einstweilen leider weiterhin: „Die Geldbußen und die Geldbeträge, deren Verfall angeordnet wurde, fließen der Bundeskasse zu, die auch die der Staatskasse auferlegten Kosten trägt.“ (BGBl. I S. 2138) Dieser  § 82 a Abs. 2 letzter Satz des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung sollte endlich um den folgenden Satz ergänzt werden: „Sie werden für den Verbraucherschutz verwendet.“

Die derzeitige Regelung zugunsten des Bundes wurde erst mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von der Bundesregierung betrieben und damals wie folgt begründet: „Angesichts des regelmäßig im Wesentlichen beim Bundeskartellamt angefallenen Sach- und Personalaufwandes und künftig auch der Vollstreckungstätigkeit ist es sachgerecht, dass die Geldbuße der Bundeskasse zufließt.“ (Bundestags-Drs. Nr. 15/3640 S.68)

§ 82 a Abs. 2 letzter Satz wird im Bundeshaushaltsplan gegenwärtig in der Weise umgesetzt, dass in Kapitel 09 17 Bundeskartellamt Titel 112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten die erwarteten Einnahmen vereinnahmt werden. Für das laufende Jahr 2013 werden dort stolze 192 Mio. Euro erwartet. Das ganze Bundeskartellamt kostet in diesem Jahr, wenn man alle geplanten Ausgaben addiert, lediglich 27 Millionen Euro. Selbst wenn man dem Gedanken folgen würde, dass Ordnungsverwaltung aus den von ihr erfolgreich begehrten Geldbußen zu finanzieren ist, ergibt sich eine erhebliche Überdeckung.

Gänzlich aus dem Blick bleibt zudem, daß durch Kartellabsprachen letztlich immer auch Verbraucher geschädigt werden. Da die Verbraucher durch Kartellverstöße geschädigt wurden, sollten zumindest dafür verhängte Bußen ihnen auch möglichst wieder zugute kommen. Die Förderung des Verbraucherschutzes bietet sich als einfacher Weg dafür an. Da der einzelne geschädigte Verbraucher so gut wie nie entschädigt wird und auch die Verwendung von Geldbußen zur Entschädigung weder rechtlich noch praktisch machbar erscheint, sollten die kartellrechtlichen Geldbußen künftig vom Bund zur Förderung der Arbeit der Verbraucherverbände verwendet werden.

Die kommende Bundestagswahl wäre eine Gelegenheit, das Thema wieder aufzurufen. Die SPD hat dabei vorgelegt – mit einem Initiativantrag, den das vom Parteivorstand am 01. Dezember 2012 erstmals zusammengerufene Themenforum Verbraucherschutz für das Bundestagswahlprogramm bereits beschlossen hat.

Dr. Hans Willi Weinzen ist Autor von Fachbüchern zur Finanzpolitik. Zuletzt erschien: Berlin in der Finanzkrise. Bilanz einer Sanierungsstrategie, Berlin 2007, S. 96-164, ISBN 978-3-8305-1445-9

 

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