von Swen Schulz

Erst waren die protestierenden Studierenden nach Auffassung der Bundesbildungsministerin Schavan „Ewiggestrige“. Doch sie hatte schnell gespürt, dass sie sich mit dieser aggressiven Rhetorik aufs Abstellgleis begeben hatte. Darum änderte sie ihren Kurs, zeigte Verständnis, sprach von Defiziten und lud zu einem „Bologna-Gipfel“ ein. Und sie kündigte Verbesserungen beim BAföG an.

 Das wurde selbstverständlich allerorten begrüßt – wobei eine Skepsis blieb. Die war, wie sich herausstellte, nur zu sehr begründet. Denn erstens fiel die vorgeschlagene BAföG-Novelle in ihren Verbesserungen recht bescheiden aus. Zwei Prozent höhere Bedarfssätze, drei Prozent höhere Freibeträge: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber – auch nach Auffassung aller Sachverständigen in der Bundestagsanhörung – nicht ausreichend. Denn es sind weiterhin in erster Linie finanzielle Probleme, die die Aufnahme eines Studiums oder die schulische Fortbildung verhindern oder zu einem Abbruch führen. Gleichwohl ist das besser als nichts.

Aber: Zeitgleich hat die Regierungskoalition ihren Gesetzentwurf für ein „Nationales Stipendienprogramm“ eingebracht. Demnach sollen künftig begabte Studierende unabhängig von ihrem Einkommen bzw. von dem der Eltern mit 300 Euro monatlich gefördert werden. Die Hälfte des Stipendiums soll von privater Seite, also von Wirtschaftsunternehmen, Vereinen oder Privatpersonen kommen. Die tatsächlichen Kosten jedoch fallen am Ende zum größten Teil doch beim Staat an, da die Stipendien steuerlich absetzbar sind. Und den Verwaltungsaufwand trägt natürlich auch der Staat.

Dieses System ist auch deshalb ungerecht, weil Studien zufolge Stipendiaten/innen überwiegend aus gut verdienenden Akademikerfamilien kommen. Mehr als die Hälfte kommt aus „hoher sozialer Herkunft“. In der Studentenschaft macht die Zahl der Studierenden aus „hoher sozialer Herkunft“ aber nur 3 Prozent aus.. Hinzu kommt, dass die MittelgeberInnen entscheiden können, für welche Fachrichtung oder welchen Studiengang ihre Stipendiengelder verwendet werden. Geldgeber haben damit ein weiteres Einfallstor, um Einfluss auf die Hochschulpolitik zu nehmen. Es wird massive Probleme für Hochschulen in strukturschwachen Regionen bzw. für wirtschaftlich eher uninteressante Studiengänge geben, die notwendigen Mittel für die Stipendien einzuwerben. Es gibt viele weitere Kritikpunkte, die von fast allen Sachverständigen bis hin zu den Studierenden und aktuellen Stipendiaten/innen moniert werden. Die Anhörung im Bundestag zu diesem Gesetz war ein Desaster für CDU, CSU und FDP – was sie  nicht daran gehindert hat, das durchzuziehen!

Das ist falsche Politik – und verhindert deutlichere Verbesserungen beim BAföG. Gut 300 Millionen Euro sind für die Stipendien an öffentlichen Mitteln eingeplant. Würde man diese Mittel stattdessen für eine Erweiterung des BAföG – verbunden mit einer Anhebung der Freibeträge um 10% – verwenden, könnte man erheblich mehr Studierende über ein sozial gerechtes System fördern.

Das BAföG ist und bleibt das zentrale Instrument der Ausbildungsförderung. Denn es formuliert – ganz im Gegensatz zum Nationalen Stipendienprogramm – einen Rechtsanspruch auf Unterstützung. Alle können sich ausrechnen,  was sie erhalten, und sich darauf verlassen. Die neue Schwerpunktsetzung auf Stipendien ist schlichtweg falsch. Und es entsteht wohl nicht unberechtigt der Eindruck, dass die bescheidene BAföG-Novelle ein Feigenblatt für das neue Stipendienprogramm sein soll.

Die SPD hat  das Gesetz zum Stipendienprogramm im Bundestag abgelehnt und darüber hinaus einen umfassenden Antrag mit Verbesserungsvorschlägen für das BAföG vorgelegt sowie einen begleitenden Entschließungsantrag formuliert. Alles, auch die Anträge von Linken und Grünen, wurde von schwarz-gelb vom Tisch gewischt. Mit der Opposition mag man so ja vielleicht umgehen können. Doch wurden gleichzeitig auch praktisch alle Ratschläge der Sachverständigen ignoriert. Im diesem Stil können die nötigen Verbesserungen nicht erreicht werden.

Es können hier nicht mit alle Punkte aufgezählt werden, daher nur einige zentrale Forderungen, die gleichermaßen von  den Sachverständigen wie von der Opposition erhoben werden: Die Bedarfssätze müssten stärker steigen. Die SPD hat drei Prozent gesagt, andere forderten sogar noch mehr. Die Sozialdemokraten  wollten aber erstens im realistischen Rahmen bleiben und zweitens den Schwerpunkt auf die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten setzen. Und dies durch mehrere Maßnahmen: Durch die deutliche Anhebung der Einkommensfreibeträge um zehn Prozent, durch die Anhebung des Vermögensfreibetrages, durch die Verlängerung der maximalen BAföG-Bezugsdauer auf Regelstudienzeit plus zwei Semester, durch die stärkere Anerkennung von Kindererziehungszeiten sowie erstmalig von Pflegeleistungen, sowie durch die starke Anhebung der Altersgrenzen. Darüber hinaus, ebenfalls ein immer wieder genannter Punkt: Die Förderlücke zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und der Aufnahme des Master-Studiums, die bis zu vier Monate dauern kann und in der dann kein BAföG mehr gezahlt wird, sollte geschlossen werden. Dazu sollte eine Unterstützung für diejenigen kommen, die zwar kein BAföG (bzw. nicht die Vollförderung) erhalten, aber gleichwohl eine Förderung zur Finanzierung der Ausbildung benötigen. Für diese Gruppe sollte als Ergänzung des bisherigen BAföG eine zweite Einkommensgrenze mit dem Anspruch auf ein zinsloses Darlehen eingeführt werden.

Man muss nicht alle Vorschläge eins zu eins umsetzen. Und man kann an verschiedenen Stellen auch gut begründet verschiedener Meinung sein. Doch sich der Diskussion gar nicht stellen, ist starrsinnig und hilflos. Konservative und Liberale setzen in der Hochschulpolitik die falschen Prioritäten.

Swen Schulz ist SPD-Bundestagsabgeordneter aus Berlin und stellvertretender bildungspolitischer Sprecher