von Ehrhart Körting
I. Wer ist Flüchtling?
Wenn wir über die Aufnahme von Flüchtlingen sprechen, müssen wir uns zuerst einmal darüber klar werden, wen wir meinen, wenn wir „Flüchtling" sagen. Dazu gibt es klare Definitionen im internationalen Recht, zum einen den Flüchtling, der wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischen Überzeugung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird.
Und dann gibt es zum anderen den Bürgerkriegsflüchtling, dem eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts droht. In der öffentlichen Debatte wird das, auch von den Flüchtlingsorganisationen, nicht nur vermischt, sondern der Flüchtlingsbegriff auf alle ausgeweitet, die ihre Heimat aus einer wirtschaftlichen Notsituation verlassen oder selbst auf diejenigen, die ihre Heimat verlassen, weil sie individuell woanders ein besseres Leben verwirklichen wollen.
Nur scheinbar ist diese Ausweitung besonders menschenfreundlich. Im Grunde wertet sie die politisch Verfolgten und die aus schrecklichen Bürgerkriegen Flüchtenden ab, indem sie sie mit allen anderen auf eine Stufe stellt.
II. Ist das Einwanderung ?
Wir Sozialdemokraten haben uns für ein Einwanderungsgesetz stark gemacht. Wir wollten Zuwanderung kanalisieren. Eine geordnete Einwanderungspolitik würde humanitären Zielen dienen, aber auch unsere demographische Entwicklung einer immer älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger Kindern korrigieren und unserer Wirtschaft, die über Fachkräftemangel klagt, helfen. Die Demographie und das Wirtschaftskräfte-Argument werden jetzt vielfach ins Feld geführt, um die Merkelsche Politik der offenen Grenzen zu rechtfertigen. Die Argumente sind aber schlichtweg unrichtig. 70% derjenigen, die kommen, sind junge Männer. Das ersetzt die derzeitige geringe Geburtenrate nicht. Zumindest 50% scheinen weder über eine ausreichende Schulbildung noch über eine sonstige Ausbildung zu verfügen. Dem Facharbeitermangel werden sie nicht abhelfen. Mit einer an den Interessen Deutschlands orientierten Einwanderungspolitik hat das, was wir jetzt erleben, nichts zu tun. Die Argumentation ist auch moralisch falsch, Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge nehmen wir nicht aus demographischen Gründen auf, sondern weil sie in Not sind. Sie wären auch bei hohen Geburtenraten oder ohne Facharbeitermangel in Europa aufzunehmen.
III. Wer hat bei uns Anspruch auf Schutz?
Das Grundrecht auf Asyl gibt es nur für politisch Verfolgte, Art.16 a Absatz 1 GG. Dies wird in der öffentlichen Debatte verfälscht. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrem auf alle auf der Balkanroute gemünzten Satz „Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze“ wesentlich dazu beigetragen, dass eine an unserer Verfassung und an den Gesetzen orientierte Diskussion kaum noch stattfindet. Frau Merkel hat das seit 1993 ohnehin eingegrenzte Grundrecht auf Asyl als individuelles Grundrecht beliebig gemacht und beschädigt, indem sie es als Schutzschild ihrer rein politischen Entscheidung gebraucht hat.
Für Bürgerkriegsflüchtlinge gibt es kein Asylrecht, sondern anderen Schutz nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen und dem europäischen Recht, insbesondere der Richtlinie 2011/95/EU. Auch sie haben Rechtsansprüche auf Aufnahme in Europa, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Das EU-Recht spricht von Personen mit „Anspruch auf subsidiären Schutz“.
Sehr viele derjenigen, über die wir zur Zeit diskutieren, erfüllen weder die Voraussetzungen als politische Flüchtlinge noch die Voraussetzungen als Personen mit dem Anspruch auf subsidiären Schutz. Die politisch Verfolgten sind innerhalb derjenigen, die in den letzten Monaten nach Deutschland kamen, eine sehr kleine Minderheit. Selbst bei ihnen kann im Einzelfall der Asylanspruch scheitern, wenn sie eine innerstaatliche Fluchtalternative in ihrer Heimat haben. Das ist ständige Rechtsprechung und auch vom Bundesverfassungsgericht schon 1989 gebilligt worden. Die Zahl der Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz ist zwar größer. Das sind die Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten, insbesondere aus den Bürgerkriegsgebieten Syriens. Aber für die meisten aus Afghanistan, aus dem Irak (bei Jesiden sehe ich das anders), aus Pakistan, aus Bangladesh, aus afrikanischen Staaten gilt das nicht, weil bei ihnen keine „ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit“ vorliegt. Wenn es nur in Teilen eines Landes einen innerstaatlichen Konflikt gibt, sind derzeit nur die dort Lebenden „ernsthaft, individuell“ bedroht, nicht die Bewohner des ganzen Landes. Bei denjenigen aus Balkanländern, insbesondere dem Kosovo und Albanien, gibt es nicht einmal subsidiären Schutz, aber für Sinti und Roma kommen im Einzelfall Verfolgungstatbestände nach dem Asylrecht in Frage.
IV. Wer hat Anspruch auf Schutz in Deutschland?
Mit ihrem Satz „Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze" hat Frau Merkel den Eindruck erweckt, die Bundesrepublik Deutschland habe eine Rechtspflicht auf Aufnahme aller derjenigen, die über die Balkanroute gekommen sind. In Wahrheit hat sie eine freie politische Entscheidung der Bundesregierung auf Aufnahme von Menschen aus dritten Staaten mit einer scheinbaren Rechtspflicht verdeckt.
Kein einziger der Menschen, die über Österreich, also über einen Mitgliedsstaat der EU, einreisen, selbst diejenigen, die Asylgründe haben, kann sich auf das Grundrecht auf Asyl berufen. So steht es seit 1993 in Art.16 a Absatz 2 Satz 1 GG. Das mag man bedauern, das mag man politisch ändern wollen. Aber es ist unsere Verfassungslage.
Ähnliches gilt für die Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Verordnung (EU) Nr.64/2013 (Dublin III). Grundsätzlich ist der Mitgliedsstaat der EU zuständig, in den ein Bürgerkriegsflüchtling zuerst einreist. Das waren in der Vergangenheit auch Spanien, Malta und Italien. In den letzten Monaten kommt der Großteil nach Griechenland. Allein im Oktober 2015 sind nach Angaben des UNHCR 218.000 Flüchtlinge über das Mittelmeer gekommen, davon über 200.000 nach Griechenland. Nach europäischem Recht, Dublin III, müssen dort alle Flüchtlinge registriert werden und ihre Erstaufnahme finden. Erst durch die politische Entscheidung der Bundesregierung, Dublin III für Syrer und Syrerinnen nicht mehr anzuwenden, gibt es einen unmittelbaren Anspruch auf subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.
V. Wie will die Bundesregierung die Zuwanderung reduzieren?
Die Bundesregierung hat durch ihre humanitären Entscheidungen nicht nur den Menschen, die sich im Sommer 2015 auf der sogenannten Balkanroute befanden, geholfen, was ich humanitär und politisch voll unterstütze. Sie hat zugleich den Eindruck erweckt, dass diese humanitär begründete Aufnahme von Menschen unbegrenzt weiter geht. Die Bundeskanzlerin hat durch ihre ständige Betonung, Deutschland könne sich nicht abschotten und man könne die Grenzen nicht schließen, in erster Linie ihre Kritiker in Deutschland und in ihrer eigenen Partei mundtot machen wollen. Sie hat nicht erkannt, dass ihre Bekundungen wie auch die anderer deutscher Politiker im Ausland, in der Türkei, im Irak, in Afghanistan völlig anders wirken. Die Politik der Bundesregierung hat einen Pulleffekt hervorgerufen, der noch mehr Menschen bewogen hat, ihre Heimat oder ihren einstweiligen Zufluchtsort in der Türkei zu verlassen. Dass, was wir an Bewegungen von Menschen, von politisch Verfolgten und Bürgerkriegs-flüchtlingen, aber auch mindestens im gleichen Umfang von anderen, die aus anderen Gründen ihre Heimat verlassen wollen, erleben, ist sicher nicht nur von der Bundesregierung hervorgerufen worden. Es ist aber leider durch Frau Merkel und ihre Regierung verstärkt worden. Damit sind Hoffnungen bei den Menschen in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Irak, in Afghanistan und anderswo geweckt worden, die Deutschland und Europa nicht erfüllen können.
Das hat die Bundesregierung zu spät erkannt und versucht jetzt, Zeichen der Reduzierung zu setzen, durch schnellere Asylverfahren, durch Prüfung von Anträgen in Registrierzentren, bei der Begrenzung des Familiennachzugs, bei der Frage, wer wirklich subsidiären Schutz in Anspruch nehmen kann. Die Maßnahmen können den Zuzug etwas reduzieren, aber ich glaube nicht, dass sie effektiv gegenüber dem Pulleffekt wirken, der vorher durch die eine falsche Politik der Bundeskanzlerin gesetzt wurde.
Zentral setzt die Bundesregierung auf die Türkei. Die Türkei soll es richten. Zum einen sollen Gelder in die Türkei, auch nach Jordanien und in den Libanon, fließen, um die dortige Unterbringung von Flüchtlingen erträglicher zu machen. Eventuell will man sogar Flüchtlingskontingente aus der Türkei nach Europa übernehmen. Thomas Oppermann hat sich jetzt generell für die Festlegung von flexiblen mit Europa und der UNHCR abgestimmten Kontingenten ausgesprochen. Auch der Bundesinnenminister spricht jetzt von Kontingenten. Nach dem Konzept der Bundesregierung soll die Türkei ihre Grenzen gegenüber Schleusern sichern. In der öffentlichen Debatte ist von Politikern gesagt worden, wir könnten die deutschen Grenze nicht mit Bajonetten schützen. Das Konzept der Bundesregierung läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass wir zwar keine eigenen Bajonette einsetzen, uns aber auf die türkischen Krummsäbel verlassen. Ehrlich gesagt, echte humanitäre Unterschiede kann ich nicht erkennen, außer dass die Sicherung der Außengrenze gegenüber der Türkei weiter weg ist und deshalb nicht vor unseren Augen passiert.
Ich gehe davon aus, dass es nach einem Abkommen mit der Türkei zwar eine Reduzierung der Zahlen geben kann, aber realistisch ist auch, dass es danach weiterhin sehr viele Menschen geben wird, die versuchen, nach Europa zu kommen. Zum einen bleibt abzuwarten, wie intensiv eine türkische Kontrolle am Mittelmeer wirkt. Zudem gibt es die türkische Grenze nach Bulgarien, das Schwarze Meer, übrigens auch zunehmend falsche Papiere. Bevor man sieht, wieviele Menschen trotz einer Grenzkontrolle der Türkei kommen, würde ich auch keine Kontingente vereinbaren. Eine Behauptung beim Abkommen mit der Türkei ist ohnehin korrekturbedürftig. Frau Merkel hat das beabsichtigte Abkommen mit der Türkei in Fernsehinterviews auch damit begründet, dass die Menschen dann näher bei ihrer Heimat sind. Das ist Schönrederei und nur die halbe Wahrheit und gilt allenfalls für einen Teil der Iraker und Syrer. Und keiner aus Afghanistan, aus Pakistan, aus Bangladesh, aus Somalia oder aus sonstigen Staaten Afrikas wählt die Route über die Türkei, weil er dort seiner Heimat näher ist. Für sie ist die Türkei keine Wartestation zur Rückkehr in die Heimat sondern nur Transitland.
VI. Sind weitere Massnahmen erforderlich?
Solange die Zahl von Menschen auf der Balkanroute anhält oder steigt, ist eine politische Strategie gefragt. Es geht nicht mal um willkürlich festzulegende Obergrenzen, sondern um Verteilquoten in Europa. Rechtlich brauchen wir keine Obergrenzen und faktisch würden sie auch nur teilweise nützen. Mit den Bürgerkriegen im Nahen und Mittleren Osten und der zunehmenden Verelendung in Afrika wird es immer wieder Menschen geben, die Krieg oder Not entfliehen oder auch nur persönliches Glück woanders realisieren wollen. Wer von uns würde es nicht auch tun? Aber aus diesem menschlichen Verständnis für den Einzelnen folgt keine Verpflichtung Europas oder Deutschlands auf Aufnahme. Nur die politisch Verfolgten und die Bürgerkriegsflüchtlinge, die ernsthaft individuell bedroht sind, muss Europa aufnehmen. Andere könnte Europa aus humanitären Gründen aufnehmen. Aber Europa kann die anderen auch abweisen. Nur das muss ehrlich und offen diskutiert werden. Diese Diskussion findet derzeit nicht statt. Ich finde es heuchlerisch, wie von vielen Diskutanten die eigene Humanität in den Vordergrund gestellt wird und verbal für eine unbegrenzte Aufnahme von „Flüchtlingen“ geworben wird, während gleichzeitig klammheimlich gehofft wird, andere würden die „Flüchtlinge“ aufhalten.
Wir müssen schon offen darlegen, welche Belastungen auf unsere Bevölkerung durch hohe Zahlen von zu uns kommenden Menschen zukommen, wenn wir sie aus humanitären Gründen aufnehmen. Und hier stört mich das Schönreden der Aufnahme-und Integrationsprobleme in der Debatte. Ich will gar nicht von den kaum zu lösenden Schwierigkeiten bei der Versorgung mit preiswertem Wohnraum in den Ballungsgebieten sprechen. Ich nehme nur das Beispiel der Arbeitsplätze. Die Wirtschaftsweisen haben vor kurzem gesagt, dass das alles zu verkraften sei, wenn die Menschen kurzfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Sie wissen offenbar nicht, über wen sie reden. Über 50% der Ankommenden haben nach seriösen Schätzungen keine ausreichende Schul- oder sonstige Ausbildung. Es wird viele, viele Jahre dauern, sie nachzuschulen und auszubilden, vielleicht bis in die nächste Generation. Haben die Wirtschaftsweisen jemals etwas davon gehört, welche Schwierigkeiten wir jetzt schon haben, Jugendliche mit Migrationshintergrund der 2. und 3. Generation, also hier aufgewachsene junge Menschen, in Arbeit zu bringen?
Ich bin für Humanität, aber ich bin dagegen, mit offenbaren Unwahrheiten abgespeist zu werden. Deshalb muss man nüchtern sehen, wieviel Zuwanderer verkraftbar sind und wen man damit belastet. Man wird jetzt schon, wenn kein einziger Flüchtling dazu kommt - und ich gehe davon aus, dass die bis jetzt Gekommenen großteils bleiben werden -, riesige Geldsummen benötigen, für Kitas, für Schulen, für Wohnungen, für Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Die gut oder ordentlich Verdienenden in unserem Lande werden davon kaum belastet werden. Die Reichen in Deutschland können sich Flüchtlinge leisten. Die Kinder aber in heutigen Brennpunktgebieten, die Niedrigverdienenden, insbesondere auch die bei uns lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, werden unter der Wohnraumverknappung in den Ballungsgebieten und unter der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leiden. Auf ihrem Rücken sind die Gutverdiener „humanitär“. Da bin ich als Sozialdemokrat mit den Niedrigverdienern, mit den bisher schon Nichtprivilegierten.
Auf lange Sicht wird Europa die politisch Verfolgten und die Bürgerkriegsflüchtlinge weiter aufnehmen, sich aber im übrigen abschotten und die humanitäre Zuwanderung deutlich verringern und kanalisieren müssen. Bis das gelingt, wird wahrscheinlich auch Deutschland, im Einvernehmen mit Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Bulgarien, Serbien, Montenegro und Mazedonien die Grenzen vorübergehend wieder schließen müssen und die Menschen nicht in den jetzt von der Koalition vereinbarten Registrierzentren in Deutschland erst einmal aufnehmen, um sie später nach aller praktischen Erfahrung tatsächlich nur zu einem Teil abschieben zu können. Die Grenzbehörden werden sie entsprechend unserem Recht schon an der Grenze zurückweisen und zurückschieben müssen. Die jetzige Absicht von Slowenien, Mazedonien, Serbien, Kroatien, nur noch Syrer, Iraker und Afghanen durchzulassen ist nur ein erster Schritt. Erst durch eine Grenzschließung gegenüber allen auf der Balkanroute ergibt sich die Chance, Dublin III wirklich durch eine neue europäische Regelung mit einer vereinbarten Verteilung der politisch Verfolgten und der Bürgerkriegsflüchtlinge auf die europäischen Staaten zu ersetzen.
Europa braucht dazu große Hot Spots, die an den Außengrenzen der EU von der EU und nicht auf Lasten Griechenlands betrieben werden, in denen eine Registrierung und Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen durch die EU stattfindet. Aus ihnen heraus muss bei denjenigen, die weder als Asylberechtigte noch aus subsidiärem Schutz berechtigt sind und bei denen auch keine sonstigen humanitären Gründe vorliegen, die Rückführung oder notfalls auch Abschiebung in ihre Heimatländer erfolgen. Und diejenigen, die als politisch Asylberechtigte oder Bürgerkriegsflüchtlinge unseres Schutzes bedürfen, müssen von den Hot Spots auf Europa verteilt werden. Dabei kann es übrigens auch nicht auf die Wünsche der Flüchtlinge ankommen, wohin sie verteilt werden. Ein Menschenrecht auf Auswahl des Landes, in dem man leben will, gibt es nicht. Wer den angebotenen Schutz in einem ihm zugewiesenen EU-Land nicht will, hat keinen Anspruch auf einen Schutz oder Unterstützung in einem anderen EU-Land.
Die derzeitige Flüchtlingspolitik fördert in großen Teilen unserer Bevölkerung eine Skepsis bis zur Abneigung gegenüber allen, die kommen, auch gegenüber denjenigen, die dringend Schutz brauchen. Innenpolitisch führt das zu einer zunehmenden Stärkung des rechten Rands unserer Gesellschaft, die Fremdenfeindlichkeit bis hin zu fremdenfeindlichen Straftaten salonfähig macht. Das bereitet mir Sorgen.
Ich will weder eine AfD im Bundestag, noch eine deutsche Front National oder einen Wilders-Ableger. Es wird Zeit für eine ehrliche Diskussion um eine Strategie, die wir den mit uns in Deutschland lebenden Menschen vermitteln können.
Ehrhart Körting war von 1997 bis 1999 Justizsenator von Berlin und von 2001 bis 2011 Innensenator. Von 1992 bis 1997 war er Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.