von Ulrich Schödlbauer

Eine Vorlage

  1. Geimpfte sind kostbar.

  2. Die Kostbarkeit des Menschen genießt Verfassungsrang.

  3. Die Kostbarkeit des Menschen ist graduell und unterliegt der gesetzlichen Regelung.

  4. Die Rangfolge der Kostbarkeitsstufen (doppelt geimpft, infiziert, genesen, voll durchgeboostert; doppelt geimpft + voll geboostert, teilgeboostert etc.) wird EU-weit verbindlich durch die Europäische Kommission festgelegt.

  5. Die Zugänge zum öffentlichen Raum, zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie zum Arbeits- und Freizeitmarkt werden entsprechend der Rangfolge der Kostbarkeitsstufen gestaffelt.

  6. Kostbare erhalten jederzeit und in jedem Zusammenhang, der öffentlicher oder privater Kontrolle unterliegt, Vorrang vor zertifizierten bzw. unzertifizierten Unkostbaren, d.h. Menschen ohne gültigen bzw. einsehbaren Impfstatus.

  7. Voll Kostbare, d.h. Angehörige der Kostbarkeitsstufen 1 – 3, besitzen das aktive und passive Wahlrecht in allen Wahlkörperschaften der Union mit dem vollendeten sechsten, Angehörige der Kostbarkeitsstufen 4 – 6 mit dem vollendeten 33. Lebensjahr.

  8. Die Wahlfähigkeit Unkostbarer beschränkt sich auf das private Vereinsleben im Rahmen der 2G-Regel mit den üblichen Online-Optionen.

  9. Mittelfristig angestrebt wird der Aufbau eines öffentlichen Transportsystems für Unkostbare, um Berührungen mit Kostbaren auf das technische Minimum zu beschränken.

  10. Entsprechend empfehlen sich separate, mit klaren Warnhinweisen markierte Geschäfte für Unkostbare, deren Warenangebot einer strengen Selektion durch die Behörden unterliegt.

  11. Für unkostbare Diverse sind separate Behandlungsregeln auszuarbeiten, die den Bedürfnissen, welche die Allgemeinheit mit dieser Bevölkerungsgruppe verbindet, in hervorgehobener Weise Rechnung tragen.

  12. Kostbare, die sich berufs- oder funktionsbedingt dem erhöhten Risiko aussetzen, das von Unkostbaren für sie ausgeht, erhalten entsprechende Gefahrenzulagen bzw. Vergünstigungen nach einem EU-weit festzulegenden Standard.

  13. Ärzte, welche weiterhin Unkostbare behandeln, müssen dies durch zwei blaue Streifen am rechten Ärmel ihres Kittels ca. 6 cm oberhalb des Ellbogens kenntlich machen.

  14. Für Kostbare, die einem Unkostbaren die Hand schütteln, gilt eine vierwöchige Quarantäne.

  15. Unkostbaren, die einem Kostbaren die Hand schütteln, wird die entsprechende Hand nach gerichtlicher Feststellung des Sachverhalts operativ entfernt.

  16. Über die Einrichtung einer gesonderten, aus Unkostbaren bestehenden Polizeitruppe mit untergeordneten Befugnissen muss nachgedacht werden.

  17. Für Kostbare der obersten Stufe werden Ehrenfriedhöfe angelegt. Es sollte Sorge getragen werden, dass auf ihnen ausschließlich Grabsteine der Haltbarkeitsklasse ›in Treue fest‹ zur Verwendung kommen. Unkostbaren ist der Zutritt zu diesen Ehrenfriedhöfen weder zu Lebzeiten noch danach gestattet.

  18. Das Nachimpfen Verstorbener zwecks Optimierung der Totenruhe ist unter bestimmten Auflagen gestattet.

  19. Das Verhältnis der Kostbarkeitsstufen untereinander, d.h. der aktuelle Stand der Freiheiten bzw. Privilegien, muss täglich ausgehandelt und über eine als solche kenntlich gemachte App der Bevölkerung mitgeteilt werden.

  20. Alle gewählten und ungewählten Parteipolitiker eines EU-Mitgliedstaates sowie Angehörige der EU-Bürokratie gehören der obersten Kostbarkeitsstufe an.

  21. Mitglieder der obersten Kostbarkeitsstufe sind an ihrem speziellen Mund-Nasenschutz erkennbar. Das Nähere regelt der nationale Gesetzgeber.

  22. Erwartbaren Gerüchten über Hungerepidemien unter Unkostbaren wird durch die Verteilung von Krill, Katzenfutter u. dgl. an speziell einzurichtenden Ausgabestellen entgegengetreten (2 resp. 3G).

  23. Das Erwerbsleben Unkostbarer unterliegt strenger polizeilicher Kontrolle.

  24. Unkostbare, die kein lückenloses Bewegungsprofil vorweisen können, sind mit entsprechenden Arrestzeiten zu belegen.

  25. Der Wärmeanspruch Kostbarer beträgt 18, derjenige Unkostbarer 13 Grad Celsius. Diese Zahlen können nachjustiert werden, sollte sich herausstellen, dass der Gefährlichkeitsgrad Unkostbarer für Kostbare nicht, wie heute allgemein angenommen, exponentiell, sondern z. B. nur linear mit der Raumtemperatur ansteigt.

  26. Unkostbare unterliegen auf allen Ebenen der bürokratischen Phantasie der Verwaltungsapparate.

  27. Unkostbare Mütter z. B. dürfen mit ihren Kindern nur an festgelegten Tagen verkehren und haben dafür Sorge zu tragen, dass die Gesinnung der Kinder bei solchen Gelegenheiten keinen Schaden erleidet. Die Ausgestaltung der Regel obliegt der jeweils beteiligten Behörde.

  28. Unkostbaren Vätern ist der Verkehr mit den Kindern pauschal nur per Bankkonto zu gestatten.

  29. Der Zusammenhang zwischen dem Stand der Klimakrise und dem prozentualen Anteil Unkostbarer an der Gesamtbevölkerung kann als wissenschaftlich gesichert betrachtet werden. Die Regierungen der EU-Länder sind aufgefordert, Maßnahmenpakete zu entwickeln, die dieser Tatsache Rechnung tragen.

  30. Solche Maßnahmen dürfen einschneidend sein.