von Peter Brandt

Jan Myrdal hat in den 80er Jahren zu recht auf die doppelte Traditionslinie der nordeuropäischen Linksintellektuellen in Gestalt des urban–kosmopolitischen (dabei übrigens durchaus dänisch–nationalen) Geistes von Georg Brandes und der des Grundtvigianismus verwiesen. Ihm selbst sei in der Zusammenarbeit mit der dortigen Linken erst in West–Berlin die eigene Prägung durch Grundtvig bewusst geworden, als einer seiner Artikel übersetzt werden sollte. »Allmählich wurde aus ›folk‹ ... ›die Volksmassen‹, ›folklig‹ verschwand in Umschreibungen und aus ›folkets kultur‹ wurde etwas, was mit den Kulturbestrebungen der Volksmassen zu tun hatte« (Myrdal 1988, S. 53 f.).

Die eigentliche Schwierigkeit, ›folkelighed‹ in andere Sprachen, namentlich ins Deutsche zu übertragen, ist nicht sprachlicher Art. ›Volkstum‹ bzw. ›Volkstümlichkeit‹, im Sinne Friedrich Ludwig Jahns, ›Volkheit‹ im Sinne Goethes und der Romantiker oder auch die Umschreibung »aus dem Volk, für das Volk«, könnte die Sache durchaus treffen, wenn diese Begriffe entsprechend konnotiert wären. Statt dessen gilt: Wer heute in Deutschland vom ›Volkstum‹ – oder unüblicherweise, von der ›Volkheit‹ – spricht, begibt sich in ein semantisches Feld, das fast automatisch dem Rechtsradikalismus zugerechnet wird. (›Volkstümlichkeit‹ geht entweder in die gleiche Richtung oder bedeutet Popularität im Sinne von Trivialität.) Sogar das ›Volk‹ schlechthin als politisch–sozialer Terminus ist mehr und mehr verpönt. Die ungenierte und in der Regel positive Verwendung des ›folk‹–Begriffs in Nordeuropa – politisch gerade links der Mitte – stößt in Deutschland auf eine nicht erst 1933 einsetzende Traditionslinie des ›Völkischen‹. Um verständlich zu machen, was gemeint ist, müsste man ›folkelighed‹ als Summe der Normen und des Verhaltens einer muttersprachlich–kulturellen, jedoch nicht exklusiven Einheit in allen Sphären des gesellschaftlichen Lebens kennzeichnen.

 Grundtvig und der Grundtvigianismus

Der Nationalsozialist Christoph Steding kam in seinem voluminösen geschichtsphilosophischen Werk Das Reich und die Krankheit Europas wiederholt auf Dänemark und den Grundtvigianismus zu sprechen (4. Auflage 1942, folgende Zitate S. 43 f., 553 f., 586, 651 f.). Der »große Entdecker der dänischen Volksseele« habe – so der Kern der Kritik – seinen Appell an das Volk als einen ›unpolitischen‹, nicht machtstaatlich orientierten erlassen. So habe sich diese Art der Volkstumspflege als »nur eine Form der Neutralisierung, eine Flucht aus der Zeit, aus der Geschichte ins Idyll« erwiesen, nicht Widerpart, sondern Ergänzung und Bestätigung des in Kopenhagen regierenden und den »Prozess der Verjudung« bestimmenden Geistes von Georg Brandes. Gerade die geringe Zahl von jüdischen Bewohnern mache Nordeuropa besonders empfänglich für, weil widerstandsunfähig gegen die Krankheiten Europas, den Liberalismus und den Marxismus, insbesondere den vom »tatarisierten Moskau« gesteuerten Bolschewismus.
Die skandinavische Staatenwelt sei »zunehmend nur noch ein Konglomerat von Volkstümern, keine eigentliche Staatenwelt mehr«, zersetzt im Innern, zerspalten in zahlreiche Interessengegensätze. Wie der Grundtvigianismus gezeigt habe, könne die Pflege des Volkstümlichen gerade im Dienste derjenigen Mächte stehen, die es zerstören wollten. Er »erreichte, dass ... das Volk ›erweckt‹, also rationalisiert und so seiner Kräfte, die im Unterbewusstsein schlummern, beraubt wurde«. Die Grundtvigschen Volkshochschulen hätten das dänische Bauerntum völlig liberalisiert und so auch die »Herrschaft der Sozialdemokratie« ermöglicht.
Vor allem das Sanfte, Unaggressive in Grundtvigs Wirken stört den Nationalsozialisten Steding. Nicht zufällig habe sich das Interesse für Volkskunde und Vorgeschichte in Dänemark zu der Zeit entwickelt, da das dänische Staatswesen in volle Auflösung geraten sei. Die von Grundtvig vorzüglich verkörperte Auffassung von ›Volk‹ und ›Volkstum‹ sei von der Distanz zum Staat, ja vom Hass auf den Staat bestimmt und müsse »konsequent durchgehalten und ihrer innersten Tendenz nach zur Inzucht und zum Narzismus und damit schließlich zur Lähmung des ganzen Lebens« führen. »Im Dritten Reich und dem von ihm aus existierenden Mitteleuropa kann nur ein Begriff vom Volk und vom Volkstum der wahre sein: derjenige nämlich, der als vornehmste und höchste Möglichkeit des Volkstums seine Begabung zum Staate, besser: zum Reich als Selbstverständlichkeit enthält.«
Man gewinnt bei der Lektüre von Steding nicht den Eindruck, dass ihn das Anliegen Grundtvigs ernsthaft interessiert hätte. So erfolgt nicht einmal ansatzweise eine Rekonstruktion von dessen Gedanken. Mehr noch als zwei Ideologien stießen hier zwei intellektuelle Stile unversöhnlich aufeinander. Ohne seine theologischen Positionen sind Grundtvigs Auffassungen von ›Volk‹ und ›folkelighed‹ letztlich nicht zu verstehen: Das schöpferische Gotteswort, das Volk und folkelighed umfasst, hat in der Inkarnation menschliche und volkliche Gestalt angenommen, um das Schöpfungswerk nach dem Willen Gottes zu vollenden. Deshalb setzt das wahre Menschsein, zu dem die Möglichkeit gehört, zum christlichen Glauben zu gelangen, das Leben im Volk und in der folkelighed voraus. Nur als geschichtliche Gestalten der vom Schöpfungsgedanken bestimmten Auffassung vom Menschen erhalten ›Volk‹ und ›folkelighed‹ eine selbständige Bedeutung. Nur in der Muttersprache eines Volkes kann das Schöpfungshandeln Gottes als ein Tun der Liebe verstanden werden. Dabei wird das ›Wort‹ – mit dem Akzent auf dem mobilen mündlichen Wort – für Grundtvig immer mehr zum zentralen Ausdruck seiner Auffassung des Verhältnisses zwischen Gott und Mensch.
Wie jeder halbwegs gebildete Däne weiß, sah Grundtvig Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, Sanftheit, Zärtlichkeit, Verschämtheit und Treue als geschichtlich manifestierte, echt dänische Eigenschaften. Die Grundlage der spezifischen ›folkelighed‹ der Dänen und ihre menschheitliche Sendung bildete indessen, so meinte er, die ›Herzlichkeit‹, also das Mitgefühl. Diese Wertsetzung war kombiniert mit der Orientierung am aktiven Leben und an der Wirklichkeit nach englischem Vorbild, mit der Betonung von Geistesfreiheit, Gemeinschaftlichkeit und menschheitlichem Gleichheitsgebot. Grundtvig war ›bekehrt‹ und national begeistert worden durch das Erlebnis der Beschießung Kopenhagens seitens der englischen Flotte 1807 und der Not der folgenden Kriegsjahre, eine einschneidende generationenspezifische Erfahrung.

 Volkshochschulen, Genossenschaften, Gewerkschaften

Angeregt und vorangetrieben durch Grundtvig, kam es seit den 1840er Jahren zum Aufbau eines Netzes von Volkshochschulen auf dem Lande, die durchweg als Internate betrieben wurden. Bis zur vorletzten Jahrhundertwende wuchs die Zahl der jährlichen Absolventen auf rund 5000 an, meist junge Männer (und zunehmend Mädchen und junge Frauen) bis Mitte Zwanzig, ganz überwiegend aus der Landbevölkerung, auch der ärmeren. Unterrichtet wurde von Lehrern, die nur zur Hälfte überhaupt ein Volksschullehrerexamen hatten, jeweils einige Monate, hauptsächlich in den Fächern dänische Sprache einschließlich Literatur und Mythologie sowie Geschichte. Es ging um Persönlichkeitsbildung, um die Weckung vaterländischen bzw. volklichen Bewusstseins und um die staatsbürgerliche Erziehung der jungen Menschen. Im Hinblick auf das politische Klima waren die Volkshochschulen offenbar nicht unwesentlich daran beteiligt, die Niederlage von 1864 mit dem gravierend empfundenen Verlust ganz Schleswigs psychologisch zu verarbeiten und jene aggressive Verengung des nationalen Gedankens zu verhindern, wie sie für Deutschland nach dem Versailler Frieden (1919) prägend werden sollte, jedenfalls für das bürgerliche Spektrum.
Die emanzipatorische Bildungsbewegung der grundtvigianischen Volkshochschulen Dänemarks passte sich in eine Gesellschaftsentwicklung ein, die durch die spezifische Lösung der agrarwirtschaftlichen Strukturkrise der 1870er und 80er Jahre über die ökonomische Sphäre hinaus den Gutsbesitz schwächte und die selbständige Bauernschaft stärkte. Indem das landesweit organisierte Genossenschaftswesen die Investitionen für die Modernisierung der Betriebe und namentlich für den Übergang zur Veredelungswirtschaft möglich machte, wurde dem Selbstbewusstsein breiter bäuerlicher Schichten eine solide materielle Basis bereit gestellt – und zwar mit eindeutig demokratischer Tendenz. In aggressiver Weise erfolgte die dänische Lösung der Agrarkrise gegenläufig zu dem zeitlich parallelen deutschen Umgang damit. In Deutschland waren die ostelbischen Großagrarier im Bündnis mit der Schwerindustrie und gestützt auf den Staatsapparat imstande, über Schutzzölle ihre ökonomisch und gesellschaftlich privilegierte Position politisch längerfristig zu sichern. In Verbindung mit dem Repressionsgesetz gegen die aufstrebende Sozialdemokratie (1878) und einer parteipolitischen Umgruppierung spricht man von der ›zweiten‹, konservativen Reichsgründung.
Etwas Ähnliches wie für die liberal–demokratischen Bauern Dänemarks, wo das genossenschaftliche Problemlösungsmodell das kollektive Selbstvertrauen stärkte, gilt auch für die sozialdemokratischen Arbeiter. Die Gewerkschaften erreichten früh einen hohen Organisationsgrad und drängten die Kapitalseite bei den Tarifauseinandersetzungen zunehmend in die Defensive. Ungefähr parallel zum Durchbruch der parlamentarischen Demokratie um 1900 – einschließlich der faktischen Einbeziehung der (reformistischen) Sozialdemokratie – wurden die Gewerkschaften vom Arbeitgeberverband durch den Abschluss eines Manteltarifvertrags offiziell anerkannt, und es wurde ein rechtlich verbindliches Schiedsgerichtsverfahren etabliert. Alles das kam in Deutschland erst im Gefolge der Kriegsniederlage und des revolutionären Sturzes der Monarchie im November 1918 zum Durchbruch – unter Bedingungen, die einen Großteil der alten aristokratisch–großbürgerlichen Eliten, aber auch der städtischen und ländlichen Mittelschichten gegen die parlamentarische Republik in Stellung brachten und zugleich zur tiefgreifenden Spaltung der Arbeiterbewegung führten.
Von Russland abgesehen, wurde Deutschland der Hauptkampfplatz jenes blutigen Europäischen Bürgerkriegs, der im Ersten Weltkrieg begann und in den 1950er Jahren mit der Konsolidierung der Ost–West–Teilung des Kontinents einen waffenstillstandsähnlichen Abschluss fand.


Wege zur skandinavischen Wohlfahrt


Die schwedische Sozialdemokratie übernahm von der dänischen Schwesterpartei 1936 die Wahlparole »Sverige for folket!« Ganz bewusst popularisierte Per Albin Hansson seit den frühen 1920er Jahren den (der Arbeiterbewegung ja nicht unbekannten) Volksterminus, gipfelnd in der programmatischen Metapher eines Heims des ganzen Volks (›Folkhemmet‹). Dabei wurden auch sozialliberale und sozialkonservative Bedeutungsvarianten integriert sowie nicht zuletzt Vorstellungen einer bäuerlichen Volkskultur, eines von der Natur geprägten, einfachen Volkscharakters, die als solche keineswegs ›links‹, aber für die sozialdemokratische Linke anschlussfähig waren. Die Rede »von einer Befreiung des Volkes von der kapitalistischen Diktatur« sei leicht verständlich und die eigentliche sozialistische Position, meinte Hansson (zitiert nach Götz 2001, S. 195). So wurde der sozialdemokratische Begriff des Volksheims untrennbar verbunden mit dem Ziel politischer, sozialer und ökonomischer Demokratie und gleichzeitig mit moralisch–altruistischen Verhaltenstugenden: »Gleichheit, Umsicht, Zusammenarbeit, Hilfsbereitschaft.«
Es geht mir hier nicht um eine Apologie des Wohlfahrtsstaats schwedischen Typs mit seinen patriarchalischen Elementen oder der spezifisch nordeuropäischen Sozialdemokratie, sondern um die sozusagen linke Kontinuität eines popularen und egalitären Volksbegriffs über die Epochen der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts hinweg. Verständlich wird die durchgehend demokratische, sogar mit moderner Sozialkritik angereicherte Bedeutung des skandinavischen ›Volkes‹ nur vor dem Hintergrund einiger grundlegender historischer Besonderheiten. Dazu gehört nicht zuletzt eine lange und fest verankerte Rechtsstaatstradition, daneben eine ebenso alte, spezifische Variante des westlichen theologischen, philosophischen Denkens, die auf die historische Entwicklung und die Empirie (›das Leben‹) abhebt und unter Zurückweisung idealistischer Spekulationen einer naturrechtlich orientierten Gesellschaftsbegründung anhängt.
Der Adel blieb in unterschiedlichem Grad (in Norwegen existierte er in der Neuzeit kaum noch) zahlenmäßig und sozial schwach, das frühneuzeitliche Königtum hingegen begründete bereits den Glauben an den guten, freundlichen Staat, der die Bauern vor der Kirche und den privaten Grundherren, aber auch vor bürokratischer Unterdrückung schütze. Eine homogene Herrschaftsstruktur mit einer guten innerstaatlichen Organisation der jeweiligen Reiche, eine frühe Alphabetisierung und ein später, aber in seinen Reformen radikaler Aufgeklärter Absolutismus unterstützten die Entwicklung einer – gemessen am europäischen Durchschnitt – relativ egalitären Gesellschaft, die schon früh Gleichheit und Gleichberechtigung als charakteristische Werte der politischen Kultur befestigte.
Den sozialen und politisch–demokratischen Bewegungen, die – wie am Beispiel Dänemarks schon erwähnt – eine wichtige Rolle bei der Herausbildung und Befestigung der Demokratie spielten, indem sie ihre Mitglieder praktisch dafür schulten, gingen in allen drei skandinavischen Ländern breite religiöse Erweckungsbewegungen voraus, die eine in einzelnen unterschiedliche, aber durchweg wichtige Rolle bei der Mobilisierung und beginnenden Demokratisierung der Gesellschaft spielten. In Dänemark war diese religiöse kirchenkritische Bewegung über die Person Grundtvigs direkt mit den volklich–nationalen Bestrebungen verbunden.
Diese hier nur angedeuteten Bedingungen machten es, zusammen mit der geographischen Randlage der Region, möglich, dass die gegenüber Kontinentaleuropa nicht weniger weitgehenden politischen Systemwechsel vom Absolutismus über die konstitutionelle Monarchie und den liberal–bürgerlichen Parlamentarismus bis zum sozialdemokratisch dominierten, korporativen Wohlfahrtsstaat praktisch unblutig und weitgehend friedlich verlief. Ein hohes Maß an Kooperation und Konsens wurde zu einem typischen Merkmal der skandinavischen politischen Kultur.

Die deutsche Nationalbewegung und ihr Volk

In einer internationalen Typologie des Nationalismus gehören der volkliche Ansatz N. F. S. Grundtvigs mit dem der frühen deutschen Volkstümler in dichte Nachbarschaft gerückt. Ungeachtet dessen verlief die historische Entwicklung der jeweiligen Länder, bei aller Gleichartigkeit oder Ähnlichkeit der bestimmenden Grundprozesse der bürgerlich–kapitalistischen Gesellschaft, in vielerlei Hinsicht offenkundig geradezu konträr.
Auch im deutschsprachigen Mitteleuropa nahm das frühe volksnationale Denken – zu recht werden immer wieder die Namen Fichte, Arndt und Jahn hervorgehoben – mit den katastrophischen Umwälzungen der napoleonischen Kriege politische Konturen an, fast von Anbeginn verbunden mit Ansätzen einer organisierten Nationalbewegung wie beim Turnen.
Im deutschen Fall bildete der Widerstand gegen die französische Kontinentalhegemonie den Hintergrund und die Triebkraft des entstehenden Nationalismus, für den der Begriff des ›Volkes‹ eine zentrale Bedeutung hatte. Die Vertreter des antinapoleonischen Befreiungsnationalismus gelangten zu einer Auffassung von Volk und Staat, die in das Postulat der Einheit beider mündete. Die naturgegebene Differenzierung der Menschheit in Völker – mit den Deutschen als einem zur Verwirklichung der weiterhin gültigen Menschheitsideale besonders veranlagten ›Urvolk‹, ›Weltvolk‹ oder ›Hauptvolk‹ – habe durch die Geschichte, besonders durch die Entwicklung von Sprache und Kultur, Gestalt angenommen. Anstelle der Freiheit vom Staat, die es nicht gebe, müsse der Einzelne die Freiheit durch den Staat und im Staat erringen, wie auch das Volk und das Vaterland den Boden abgäben, auf dem allein das Individuum für menschheitliche Ziele arbeiten könne. So würde der ›Volksstaat‹ (= Nationalstaat) zum Mittler zwischen Individuum und menschheitlichem Kollektiv. Die Nationen seien geschichtlich geprägt und nicht nach einem einheitlichen, aus der Vernunft gewonnenen Schema sozial und politisch einzurichten. In der Aneignung des historischen Erbes gewinne der Einzelne seine nationale Identität und die Gemeinschaft des ›Volkes‹ den Bezugspunkt ihres Handelns.
Der ›volkstümliche‹ Nationalismus musste sich im Interesse der inneren E inheit der Nation gegen Absolutismus, Kleinstaaterei und Feudalismus, insbesondere gegen die persönliche Unfreiheit der Bauern, wenden. Die meisten Nationalpatrioten dachten sich das neue Deutschland als konstitutionelle Monarchie und bürgerlichen Rechtsstaat, Volksbewaffnung würde das stehende Heer zumindest ergänzen, wenn nicht ersetzen. Am politischen Leben sollten alle oder zumindest alle ökonomisch selbständigen männlichen Bürger teilnehmen, indem sie über die öffentliche Meinung (Pressefreiheit) und repräsentative Körperschaften Gesetzgebung und Regierung mitgestalteten. Die staatliche Vereinigung des deutschen ›Gesamtvaterlandes‹ spielte naturgemäß eine wesentliche programmatische Rolle.
Insofern wäre es nicht richtig, den frühen deutschen Volksnationalismus ausschließlich aus der Abgrenzung gegen Frankreich, seinen Freiheitsbegriff ausschließlich als Verneinung der Fremdherrschaft zu verstehen. Er gehört zweifellos zu den grundsätzlich emanzipatorischen politisch–sozialen Kräften Deutschlands am Beginn der Moderne. Sicher aber war die erwähnte Frontstellung nach außen prägend, auch bezüglich des Tons, in dem die Äußerungen gehalten waren.
Grundtvig, der wie die dänische Nationalbewegung insgesamt wegen des Konflikts um Schleswig in einen Gegensatz zur deutschen Nationalbewegung im besonderen und zu Deutschland im allgemeinen geriet – er ist in Dänemark bis heute nicht zuletzt als prominenter ›Deutschenhasser‹ bekannt –, stellte in seiner Abgrenzung gegen die Südgermanen und ihr deutsches Wesen neben dem übertriebenen Nationalstolz speziell die Denkweise und Denktradition der idealistischen Philosophie kritisch heraus. Weil die Deutschen »viel ernster und gründlicher« seien als die Franzosen, würden sie als Großmacht auch »viel strengere Herren« sein. Den Unterschied zwischen der dänischen und der deutschen Sprache verglich er mit dem zwischen »einem Königinnen–Herz, das den Kopf steuern will, und einem Schulmeister–Kopf, der offenbar das Herz misshandelt« (Grundtvig 1927, Bd. 2, S. 371; sowie zitiert nach Grell 1988, S. 212).

Der völkische Nationalismus der deutschen Rechten

Noch für das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918, vor allem für dessen erste Hälfte, galt überwiegend, dass, wer sich politisch auf ›das Volk‹ berief, eher in demokratischer Opposition zu den bestehenden Verhältnissen stand, ablesbar unter anderem an der Benennung etlicher sozialdemokratischer Regionalzeitungen als zum Volk gehörig und für das Volk bestimmt (Volkszeitung, Volksstimme, Volksfreund). Dabei ging es um die popularen, plebejischen und tendenziell revolutionären Anklänge des Volksbegriffs, an die später auch die Kommunisten appellierten, namentlich mit der bündnisstrategisch motivierten Parole der »Volksfront«.
Anders als häufig unterstellt, stand dieser popular–demokratische, nach 1918 staatsbürgerlich erweiterte Volksbegriff nicht im Gegensatz zu einem volksnationalen Denken im ethnischen Sinn, das während der Weimarer Republik in Deutschland generell bestimmend wurde. Die ethnische Zugehörigkeit war für die Republikaner indessen durch die muttersprachlich–kulturelle Eigendefinition der Betroffenen gegeben, die durch politische Selbstbestimmung zum Ausdruck kommen sollte. Elemente eines solchen mehrdimensionalen Verständnisses vom Volk wirkten bis weit in die letzte Nachkriegszeit weiter.
Das, was sich in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg im Sinne kultureller Hegemonie durchsetzte, lässt sich also nicht hinreichend als Orientierung am Leitbegriff des ›Volkes‹ beschreiben. Es war vielmehr eine bestimmte Variante, für die sich das quellensprachliche Adjektiv ›völkisch‹ anbietet, auch, wenn die sich selbst als ›völkisch‹ bezeichnenden Gruppierungen nur einen Teil des betreffenden Spektrums ausmachten. Bereits seit den 1880er Jahren hatte sich eine sich neu formierende Rechte, teilweise bis in die nationalliberale Mitte hinein, aggressiv–imperialistischen, antisemitischen und zunehmend rassenbiologischen Ideen geöffnet. Nach 1918 trat der offene und bewusste Imperialismus (der dadurch teilweise allerdings auch verschleiert wurde) einige Zeit hinter das lagerübergreifende Bestreben zurück, den als unzumutbar empfundenen Versailler Friedensvertrag zu revidieren und die bedrängten deutschen Minderheiten im östlichen Europa zu unterstützen.
Unvereinbar mit den Prinzipien der Demokratie, obwohl schwer realisierbar, war nicht der ›großdeutsche‹ Gedanke, Österreich und eventuell weitere deutsch besiedelte Territorien mit dem deutschen Staat zu vereinigen (die gewählten Abgeordneten Deutsch–Österreichs und der Sudetengebiete hatten 1918/19 einhellig so votiert), grundsätzlich antidemokratisch war die Exklusivität des Volksbegriffs der radikalen Rechten nach innen. Indem die ›Abstammung‹ zum entscheidenden Kriterium der Volkszugehörigkeit erklärt wurde, fielen die Juden als einzige zahlenmäßig relevante Gruppe von – somit – ›nicht–deutschen‹ Einwohnern aus dem deutschen Volk hinaus, und sie aus dem gesellschaftlichen und politischen Leben auszuschließen, wurde zu einem zentralen ›völkischen‹ Ziel. Dieses Ziel wurde in hohem Maß auch von solchen Anhängern des rechten Ethno–Nationalismus geteilt, die dem im engeren Sinn rassistischen ›Blutsmaterialismus‹ distanziert gegenüberstanden. Der ›jüdische Geist‹ wurde für die rechtsorientierte Mehrheit der deutschen Intelligenz, insbesondere für die Jüngeren darunter, zum Chiffre, für die Ablehnung der bürgerlichen Gesellschaft in ihrer individualistisch–liberalen Ausprägung und – mehr noch – der als deren Auswuchs empfundenen Arbeiterbewegung.
Wenn die Vertreter des intellektuellen Rechtsradikalismus wie Arthur Moeller van den Bruck, Max Hildebert Boehm, Wilhelm Stapel und Edgar Jung in den Völkern die Subjekte der Geschichte sahen, dann beinhaltete das, einer Auffassung vom gesellschaftlichen Leben zu widersprechen, die sozialen Gegensätze innerhalb der nationalen Einheiten eine wesentliche Bedeutung zuerkannte. Völker unterschieden sich von Staaten, so meinten die rechten Volksnationalisten, dadurch, dass sie anders als diese keine Zweckverbände seien, sondern organische Wesen, deren natürlicher Rhythmus das Leben der verschiedenen individuellen Volkszugehörigen bestimme und diesen deshalb auch als Richtlinie dienen müsse. Somit wurde das Volk wie eine einzige große Familie angesehen, vor allem anderen definiert durch die gemeinsame Abstammung und die Weiterexistenz in einer potentiell unendlichen Kette der Geschlechter.

Der Volkswille ließ sich für die Vertreter der ›völkisch–organischen Weltanschauung‹ nicht durch Mehrheitsentscheidungen (»eine zufällige Summe von Einzelnen«, so Stapel 1922, S. 80–89) ermitteln. Weil es – wie in der Wirtschaftsordnung, beim Recht und in anderen Sphären – darauf ankomme, eine Verfassung zu finden, die der volklichen Eigenart, eben dem Volkstum, am besten entspräche, bestehe die Aufgabe darin, ›geniale Führerpersönlichkeiten‹ an die Spitze treten zu lassen, nicht aber Repräsentanten empirisch vorfindbarer Meinungen oder bloßer Interessen. Zumindest eine Tendenz zur Diktatur war also diesem Denken inhärent, Jahre bevor die NSDAP eine bedeutende Größe wurde (und teilweise sogar in Absetzung von dieser). Im Unterschied, ja im Gegensatz zur ›folkelighed‹ war das ›Völkische‹ eindeutig antidemokratisch und autoritär konnotiert, auch dort, wo man sich von den militaristischen und etatistischen Ausdrucksformen der wilhelminischen Periode absetzen wollte wie bei Teilen der bürgerlichen Jugendbewegung, die kulturkritische Vorkriegsautoren wie Paul de Lagarde und Julius Langbehn als ihre Herolde verehrte.
Auch wenn es – selbstverständlich – gedankliche, organisatorische und habituelle Anknüpfungspunkte gab, lässt sich der seit etwa 1880 entstehende deutsche Ethno–Nationalismus der Rechten nicht einfach als Fortsetzung oder zweite, radikale Stufe der Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts begreifen. Indem der neue, zunehmend völkische Nationalismus alle universellen, menschenrechtlichen Prinzipien zurückwies, die auch die kultur– und volksnationalen Strömungen bislang akzeptiert hatten, begründete er ein qualitativ neues Nationsverständnis. Wie die klassische Nationalbewegung nahm der neue Nationalismus politische Opposition gegen die Obrigkeit, soziale Sehnsüchte und sozialen Protest (vor allem aus kleinbürgerlich–kleinbäuerlichen Schichten) auf, suchte sie aber in einer Weise zu artikulieren, die statt des herrschenden Machtblocks mit seinem gesellschaftlichem Schwergewicht im Großgrundbesitz, der Schwerindustrie und in der Armee die liberalen Tendenzen der Moderne und die demokratischen Veränderungsbestrebungen zu Hauptgegnern machte.
Ein neues und neuartiges Geflecht ›nationaler‹ Vereine entstand, unter denen der »Alldeutsche Verband« eine herausragende politische Rolle beanspruchte. Sein Ziel, »die nationale Zusammenfassung des gesamten deutschen Volkstums in Mitteleuropa« (zitiert nach Dann 1993, S. 192), wurde unzweideutig in eine hegemoniale reichs–, wirtschafts– und kulturimperialistische Perspektive gerückt. Mitgliederstärker waren rechtsnationalistische Interessenverbände wie der Bund der Landwirte und die verbreiteten Kriegervereine. In der Weimarer Republik dehnte sich das rechte, völkisch–nationalistisch ausgerichtete Vereinswesen weiter aus und beeinflusste auch solche Gruppierungen, die Republikaner mit organisierten, wie den Verein für das Deutschtum im Ausland mit bis zu 2 Millionen Mitgliedern. Wesentlich war dabei, die Militarisierung der inneren politischen Auseinandersetzungen nach 1918 vor dem Hintergrund militärisch–hierarchischer Prägung des Verhaltensstils im Kaiserreich, namentlich seitens der bürgerlichen Intelligenz, wo die Einrichtungen des Reserveoffizierswesens und der schlagenden Studentenverbindungen eine entsprechende Sozialisation beförderten.

Der Wechsel »vom linken zum rechten Nationalismus« (H. A. Winkler) war nicht auf Deutschland beschränkt. Doch speziell hier, wo der Weltkrieg und die Kriegsniederlage katalysatorisch wirkten, konnten konkurrierendes nationales bzw. volkliches Denken und Verhalten in hohem Maß unterdrückt, neutralisiert oder auch in den rechten Sinnzusammenhang integriert werden. Der Aufstieg des radikal–faschistischen Nationalsozialismus in den frühen 1930er Jahren hat nicht zuletzt auch mit dieser ideologischen Integrationsleistung zu tun.
Der Nationalsozialismus nahm die Anbindung des ›Volkstums‹ an die Rassenideologie wie an das Leitbild der Ursprünglichkeit und bäuerlichen Bodenständigkeit des Volkes auf, als er ›Volk‹ und ›Volksgemeinschaft‹ in den Mittelpunkt seiner Lehren stellte. Das ›Blut‹ als Metapher für die biologische Herkunft diente als bestimmendes Kriterium für Eigenart und Wert des Volkes wie auch der volklichen Zugehörigkeit der Einzelmenschen. Die ›Reinerhaltung‹ des Blutes bzw. seine Verbesserung nach den historisch bedingten Beimischungen und Schädigungen wurde zu einem zentralen Staatszweck und die fabrikmäßige Vernichtung der Juden, Zigeuner und Geisteskranken im Zweiten Weltkrieg insofern zumindest denkbar gemacht. Diese drei Gruppen zeichneten sich in nationalsozialistischer Sicht dadurch aus, dass sie in ihrem kollektiven Wesen parasitär seien, also nicht einfach minderwertig wie die meisten Bewohner Osteuropas, die ihren Platz als Tribut–, Hilfs– oder Sklavenvölker finden sollten.
Obwohl Hitler in der geschlossenen, als hierarchische ›Gefolgschaft‹ aufgefassten ›Volksgemeinschaft‹ das ›Primäre‹ sah, war im Rassenbegriff eine biologische Binnengliederung des Volkes angelegt, die letztlich den Volksbegriff auch in seinem ethnisch–kulturellen Verständnis in Frage stellte. Hitler sorgte sich um den Kern »unvermischt gebliebener Bestände an nordisch–germanischen Menschen«, die im »allgemeinen Rassenbrei des Einheitsvolkes« unterzugehen drohten (Hitler 1934, S. 437 f.). In diesem Sinne zielte das vor allem von der SS–Elite verfochtene Programm der rassischen »Neuordnung Europas« auf die Wiederherstellung der angenommenen Reinheit des deutschen Volkes durch Rückführung des im Lauf der Geschichte an andere Völker abgegebenen, wertvollen ›nordischen‹ Blutes durch ›Umvolkung‹ und gleichzeitige ›Aufnordung‹ des in Deutschland empirisch gegebenen Bevölkerungsbestandes mit Hilfe systematischer bio–politischer Maßnahmen.
Die nationalsozialistische Volksgemeinschaft beruhte auf der bedingungslosen Unterordnung der Einzelnen unter den im obersten Führer verkörperten einheitlichen politischen Willen. »Du bist nichts, dein Volk ist alles!« Dieser vielfach propagierte Leitsatz enthielt in nuce die Ethik des Nationalsozialismus, die verbunden war mit einem sozialdarwinistisch untermauerten, beinahe obszönen Kult der Stärke: Im Daseinskampf der Rassen und Völker, einem ständigen Niederringen des Schwachen, stand das Recht auf Leben nur demjenigen zu, der sich dabei als der Stärkere erwies.

Das deutsche Volk im Zustand der Teilung und im Prozess der Neuvereinigung

Anders als häufig angenommen ist das Volk aus der politisch–sozialen Sprache nach 1945 keineswegs verschwunden. Vielmehr operierten beide Teilgesellschaften und Separatstaaten, die sich sukzessive herausbildeten und verfestigten, konkurrierend mit dem Volksbegriff.
Bis die 1969 gebildete sozialliberale Koalition in Bonn die nun auch kommunikationstheoretisch untermauerte ›Nation‹ als begriffliche Klammer der jetzt anerkannten Zweistaatlichkeit wiederentdeckte, dominierte im Westen Deutschlands die Formel vom ›deutschen Volk‹ als der juristisch wie ethnisch–kulturell entscheidenden gesamtdeutschen Größe, eine Position, die 1974 noch einmal im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Grundlagenvertrag BRD–DDR bekräftigt wurde.
Die eher unreflektierte Benutzung des Volks–Terminus in der Publizistik und bis in das Alltagsleben hinein – vom Volkswagen über die Volksaktie (und damit den Volkskapitalismus) bis zur Volkspartei – war allerdings seit den 60er Jahren auf dem Rückzug. Das Volkslied und den Volkstanz gab es immer weniger; hier machte sich die nivellierende Kraft der kulturellen Amerikanisierung noch stärker als in vergleichbaren Ländern geltend, zweifellos begünstigt durch die Diskreditierung alles ›Volkstümlichen‹ im Nationalsozialismus. (Das, was heute ›Volksmusik‹ genannt wird und im Fernsehen hohe Einschaltquoten erzielt, hat mit dem traditionellen oder einem erneuerten Volksliedgut in der Regel wenig zu tun.)
In der Sowjetischen Besatzungszone, dann der DDR, rangierte der Begriff des Volkes weit oben. In ihrem ersten programmatischen Aufruf wandte sich die KPD am 11. Juni 1945 an das »schaffende Volk in Stadt und Land« (Dokumente der KPD 1965, S. 3). Über die Volkskongress–Bewegung und den Deutschen Volksrat führte der Weg zur Volkskammer als dem Nationalparlament der DDR. Gemeint war also entweder das werktätige Volk oder die Ethnie der Deutschen bzw. die Gruppe der deutschen Staatsbürger, stets aber für alle vier Besatzungszonen. Die Verfassung der DDR von 1949 proklamierte Deutschland als »unteilbare demokratische Republik« mit einer einzigen Staatsangehörigkeit; laut Präambel war es das ›deutsche Volk‹, das sich diese Verfassung gegeben hatte. Soziologisch verstand man unter dem Volk alle objektiv am gesellschaftlichen Fortschritt interessierten Klassen und Schichten, so dass als »Kategorie der Volksfeinde« nur die »kleine Gruppe der Monopolbourgeoisie« im Westen übrig blieb (Philosophisches Wörterbuch 2, 12. Auflage, 1976, S. 1269 f.). Das ›Volk der DDR‹ in Abgrenzung zum ›Volk der BRD‹ trat erst sehr viel später an die Stelle des gesamtdeutschen (werktätigen) Volkes, als es galt, die sich wandelnde Bonner Ostpolitik abzuwehren, die sich seit 1969 in gewisser Weise auf die frühere DDR–Position (zwei Staaten in einer Nation) berief.
Im Herbst 1989 – angesichts einer tiefen gesellschaftlichen Krise, die sich dann als Zusammenbruchskrise erwies – forderte das Staatsvolk der DDR seine Souveränität ein. Das beinhaltete logischerweise die Inanspruchnahme des formalen Volkseigentums durch faktische Demokratisierung, auch wenn das eigenständige Agieren der Menschen als Produzenten, im Unterschied zu früheren Erhebungen im sowjetischen Machtbereich, 1989/90 in der DDR wie im übrigen Ostblock keine zentrale Rolle spielte. Unter der Parole »Wir sind das Volk« setzte die zur revolutionären Massenverweigerung angeschwollene Bürgerrechtsbewegung schrittweise die Entmachtung der alten Herrschaftsträger, der Nomenklatura, durch, unterstützt vom – allzu späten, aber keinesfalls irrelevanten – Aufbegehren der SED–Parteibasis gegen ihre Oberen. Gerade in Kreisen der Arbeiterschaft gab man der sozialistischen Erneuerung unter den gegebenen Umständen keine Chance mehr, und so veränderten die Demonstrationen mit der Parole »Wir sind ein Volk« seit Dezember rapide ihre Stoßrichtung, wobei sich gesamtdeutsche Reminiszenzen und Empfindungen, naive außengerichtete Erlösungshoffnungen und die (wohl realistische) Einschätzung der Ausweglosigkeit einer DDR–internen Lösung der Krise vermengten.
Es ist zwar zu vermuten, dass die ostdeutsche »Wende« in jedem Fall die gesamtdeutsche Frage aktualisiert hätte, aber nicht unbedingt im Sinn des schlichten Beitritts zur Bundesrepublik. Nun kam es dahin, dass die Orientierung an »Deutschland als Ganzem«, an dem einem Volk der Deutschen mit dem Volk der Demokratie partiell in Widerspruch geriet, das sich angesichts der schnellen Selbstaufgabe und Angliederung der DDR nach Artikel 23 des Bonner Grundgesetzes kaum entfalten konnte. Das unter diesen Voraussetzungen am ehesten demokratisch akzeptable Vorgehen, die Wahl einer uneingeschränkt souveränen, verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung, wurde indessen wegen ihrer Unkalkulierbarkeit von einer mächtigen in– und ausländischen, von teilweise gegensätzlichen Motiven getragenen Koalition vereitelt. Allerdings fanden Forderungen nach der Beratung über eine neue Verfassung auch kaum Resonanz. Falls die formale Sicherung der Volkssouveränität überhaupt als Problem wahrgenommen wurde, galt sie als nachrangig, seit über den gesellschaftspolitischen Inhalt und die Asymmetrie des Einigungsprozesses Klarheit herrschte, und das war sehr bald der Fall.
Somit existierte als Handlungseinheit ab Frühjahr/Sommer 1990 – selbst ansatzweise – weder das revolutionäre Volk der DDR noch das neuvereinigte deutsche Volk. Denjenigen, die das einheitliche, völkerrechtlich souveräne, neue Deutschland nicht als ein Groß–Westdeutschland wollten, darunter etliche, die der Apologie des vorherigen europäischen Status quo und der überwundenen deutschen Zweistaatlichkeit stets widersprochen hatten, fehlte eine lebendige Tradition, an die sie massenwirksam hätten anknüpfen können, wie sie im Begriff der folkelighed in vielleicht einmaliger vieldimensionaler Weise enthalten ist.

Keine Demokratie ohne Volk!

Eine solche Tradition lässt sich nicht voluntaristisch durchsetzen, eingefahrene Assoziationen können nicht durch einen politischen Willensakt einfach ausgeschaltet werden. Aber es gibt doch, großenteils verschüttete, demokratische (populare) Traditionselemente auch in Deutschland, die geeignet sind, den Volksbegriff zu rehabilitieren. Die schwarz–rot–goldenen Fahnen, die im Herbst und Winter 1989 in Ostdeutschland mehr und mehr öffentlich geschwenkt wurden, trugen die Erinnerung an 1848, 1918 und 1953 in sich; gelegentlich wurde das auch explizit thematisiert. »Wir sind das Volk!« Diese Parole wird vielleicht einmal symbolisch den Übergang von den popular–demokratischen und proletarisch–sozialistischen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts zu den Protest– und Massenbewegungen des 21. Jahrhunderts bezeichnen.
Es heißt, die moderne Gesellschaft sei dermaßen komplex und differenziert, dass so etwas wie die Zugehörigkeit zu einem Volk nicht mehr als eine wesentliche identitätsstiftende Bindung angesehen werden könne. Dieses Argument richtet sich jedoch in seiner Logik nicht nur gegen das Volk als Ethnos, sondern ebenso gegen das Volk als Demos. Eine grenzenlose, globale Zivilgesellschaft vermeintlich autonomer Individuen mag mit dem Modell einer marktgesteuerten, durchkapitalisierten Weltökonomie vereinbar sein, nicht aber mit der Idee der Demokratie, die ein Mindestmaß an Gemeinschaftlichkeit, auch um Hinblick auf kulturelle Bezugsgrößen, an Solidarität und an sozialer Homogenität voraussetzt. Auch das vereinte Europa, das sich vor unseren Augen herausbildet, kann als demokratische Formation nur ein Bund der Völker sein (was nicht heißt, der souveränen Nationalstaaten).
Es ist kein Zufall, dass der Widerstand gegen die marktkapitalistische Globalisierung, der mit der Entzauberung neoliberaler Heilslehren weltweit wächst, neben antiimperalistisch, klassisch gewerkschaftlich, ökologisch und menschenrechtlich orientierten Gruppen auch von Kräften kultureller Selbstbehauptung der Kontinente, Nationen und Regionen (bei gleichzeitiger Forcierung des Internationalismus auf neuem Niveau) getragen wird. Alle diese Dimensionen sind seit jeher im Begriff des Volkes aufgehoben, wie ihn die Demokraten der Linken seit dem 18. Jahrhundert etabliert und ausgefächert haben.
Der »konfrontative Habitus«, den Henning Eichberg wiederholt als charakteristisch für das politische Denken in Deutschland – wie, etwas anders, auch in Frankreich – herausgestellt hat (Eichberg 1998, S. 42), macht es schwer, das Diffuse des dänischen Verständnisses von ›folk‹ und ›folkelighed‹ als Ausdruck der Unklarheit des Phänomens ›Volk‹ in der sozialen Wirklichkeit selbst zu akzeptieren. Begriffe wie ›Volk‹ und ›Nation‹ können soziologische bzw. sozialökonomische Stratifikationsmodelle und daraus abgeleitete gesellschaftspolitische Kategorien (wie ›Klasse‹) nicht ersetzen; sie sind auf einer anderen Ebene der Realität angesiedelt.
Das Projekt »Ideologie–Theorie« der Zeitschrift Das Argument war schon um 1980 dahin gekommen – auch unter dem Einfluss des diskurstheoretischen Ansatzes von Ernesto Laclau (1981) –, den Kampf um die »kulturelle Hegemonie« im Sinne Gramscis als mehr oder weniger erfolgreiche Artikulation verschiedener, stark verbreiteter, aber nicht von vornherein ideologisch fest verorteter Bewusstseinselemente zu verstehen. Es war damals dieser Kreis um das Argument, der in das zeitweise recht erfolgreiche Unternehmen einer linken, nichtakademischen Pfingsthochschule in Berlin sehr bewusst die Bezeichnung ›Volksuniversität‹ einbrachte. Wir waren also auch in diesem Punkt schon einmal weiter...



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Dieser Aufsatz erschien zuerst auf dänisch im Sammelband: Folk – om et grundbegreb i demokrati og kultur (Folk – über einen Grundbegriff in Demokratie und Kultur). Hrsg. Jørn Møller. Århus: Verlag Klim 2004. Erschienen als Band 6 der Buchreihe Bevægelsesstudier (Bewegungsstudien), herausgegeben vom »Forschungsinstitut für Sport, Kultur und Zivilgesellschaft«.

(auch in: Volkslust 2 (2005)