von Gunter Weißgerber
17. November 2020
Anlässlich meines Ausscheidens aus dem Deutschen Bundestag 2009 schenkte mir der Bundestagspräsident Norbert Lammert eine Nationalflagge. Wir kannten uns aus dem Ältestenrat gut und er wusste, noch über meiner SPD-Mitgliedschaft stand für mich die ›Mitgliedschaft‹ in der Bundesrepublik Deutschland. Nur dieses Gemeinwesen gewährt Meinungs- und Demonstrationsfreiheit und damit auch das freie Agieren politischer Parteien. Für diese Freiheiten im Rahmen des demokratischen Nationalstaates stehen seit den Befreiungskriegen 1813/1825 die Farben ›Schwarz-Rot-Gold‹.
›Schwarz-Rot-Gold‹ wurden die Farben der ›Frankfurter Nationalversammlung‹ 1848. Sie wurden mit der Niederschlagung der Revolution aus dem öffentlichen Leben verbannt und es blieb der Weimarer Republik vorbehalten, diese 1919 zu den Nationalfarben zu erklären.
Die Nationalsozialisten schafften ›Schwarz-Rot-Gold‹ ab. Die Farben waren ihnen als Sinnbild der von ihnen verhassten Demokratie ebenso verhasst. Bis 1945 war es gefährlich, sich auf ›Schwarz-Rot-Gold‹ zu berufen.
Nach dem zweiten Weltkrieg nahmen beide deutsche Staaten Schwarz-Rot-Gold an. Wobei die Kommunisten die Insignien ihrer Diktatur auf die Farben pressten. ›Hammer, Sichel, Ährenkranz‹ standen für die ›Diktatur der Arbeiterklasse‹, nicht für eine parteipolitisch neutrale demokratische Republik.
1989 gingen mutige Menschen mit dem Ruf ›Wir sind das Volk!‹ auf die Straße und erkämpften nach 1933 erstmalig im Gebiet des heutigen Ostdeutschlands Demonstrations- und Meinungsfreiheit. In der Hoffnung, in staatlicher Einheit mit der Bundesrepublik diese gewonnenen Freiheiten irreversibel abzusichern, wurde aus dem Ruf »Wir sind das Volk!« schnell »Wir sind ein Volk!« – in den Farben ›Schwarz-Rot-Gold‹, also in den Farben der Demokratie.
Seit 1990 leben die Deutschen wieder in einem Land. Ein Land, welches zunehmend schweren Belastungsproben ausgesetzt ist. Die Besinnung auf das Grundgesetz und die Farben Schwarz-Rot-Gold könnte uns helfen. Beide sind derzeit unter Druck.
Zwei prägnante Beispiele, die miteinander in Zusammenhang stehen, sind es, die mich heute mit großer Freude die Nationalflagge an den Verein … zu treuen Händen übergeben lassen.
Am 22. September 2013 entriss die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ihrem Generalsekretär Hermann Gröhe mit großer Abscheu eine kleine Nationalfahne. Gröhe wedelte diese voller Stolz vor dem Hintergrund des spektakulären Wahlsieges der Union. Die Bundeskanzlerin machte mit ihrem Handeln ihr Verhältnis zu ›Schwarz-Rot-Gold‹ deutlich.
Diese unverantwortliche Geste hatte sich Millionen Staatsbürgern tief eingebrannt:
»Wenn schon die Bundeskanzlerin nichts von den Farben von Freiheit und Einheit und Recht hält, was sollen wir dann davon halten?«
Einige Jahre später war in einer der inzwischen erbärmlich gewordenen Talk-Shows eine junge, politisch wenig gebildete Frau zu Gast, die eine zunehmend faschistische Gesellschaft beklagte und das am Beispiel vieler schwarz-rot-goldener Fahnen im Lande festmachte.
Leider grätschte der möglicherweise ebenso politisch wenig gebildete Moderator ihr nicht dazwischen.
Wie konnte es dazu kommen, dass Schwarz-Rot-Gold der Beweis für Faschismus sein soll? Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland höchstselbst brach dieser der SED-Propaganda entstammenden Mär freie Bahn. Mir fällt hier der Zauberlehrling ein.
Wir brauchen heute mehr denn je die Rückbesinnung auf die Werte der Bundesrepublik in den Farben ›Schwarz-Rot-Gold‹. Es sind die Farben des Grundgesetzes
Ich bin froh, Maik Förster, einem CDU-Mitglied, heute stellvertretend für seinen ›Christlichen Verein Oberlichtenau‹ diese Nationalflagge geben zu können.
›Schwarz-Rot-Gold‹:
– ist diese Republik
– ist das Grundgesetz
– sind unsere Farben!
Anmerkung zur Flagge: Die Flagge hat kein Bundestagsstandardmaß und konnte deshalb aus dem Bestand des Bundestages an mich übergeben werden.