Teil 2 von: Die Verschwörung

von Boris Blaha

Wissen Sie, manchmal, wenn ich sehr traurig bin, 
denke ich über das englische Recht nach, und das
macht mich glücklich. Nur der Gedanke daran. Die
Art und Weise, wie die Engländer mit ihrem Recht
umgehen, so sorgfältig, so respektvoll.
Unbekannter Pole, 1959

 

Die Diskussion, wie mit den Kriegsverbrechern umzugehen sei, begann schon während des Krieges. Die politische Führung der Weimarer Republik war nach dem Ersten Weltkrieg weder in der Lage, die Hauptverantwortlichen des Krieges auszuliefern, noch selbst vor Gericht zu stellen und abzuurteilen. Eine politische Fähigkeit zur Selbstreinigung konnte man den Deutschen nicht unterstellen. Das noch größere Problem: Verbrecher ist eine Rechtsposition. Auch der Verbrecher befindet sich an einem definierten Ort innerhalb einer rechtlich geordneten, zivilisierten Welt. Roosevelt, Churchill und Stalin wollten zunächst kein großes Aufheben um die Sache machen und plädierten für schnelle Lösungen bis hin zu Massenexekutionen. Die Nazis hätten alle Brücken hinter sich abgebrochen, sich außerhalb des Gesetzes gestellt, weshalb man sie auch als outlaws behandeln könne. Wer im Mittelalter als vogelfrei aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen wurde, konnte von jedem erschlagen werden, ohne dass damit eine Straftat begangen wurde, ein Hinweis darauf, dass Recht, wie die Menschenrechtsideologie suggerieren möchte, keine überall hin transportierbare Eigenschaft von Menschen, sondern an Räume gebunden war und zwischen natürlich gewaltsamen und politisch-rechtlich befriedeten Räumen unterschieden wurde. Finanzminister Henry Morgenthau – er hatte Architektur und Agronomie studiert – war der Nazi-Ideologie der ›organisierten Schuld‹ auf den Leim gegangen und wollte ›die Deutschen‹ unterschiedslos in ein deindustrialisiertes Bauernland verwandeln, das nie wieder Krieg führen könne. Dagegen bildete sich Widerstand um den Kriegsminister Henry L. Stimson, einen Anwalt, der sich für eine justizielle Aufarbeitung stark machte und kurz vor Kriegsende Truman überzeugen konnte, der wiederum Churchill und Stalin überzeugte. Mit dem Londoner Statut vom 8. August 1945 wurde die Grundlage für das Internationale Militärtribunal geschaffen.

Je mehr Details aus dem Krieg der Nazis bekannt wurden, je weniger die Geschichten um die Vernichtungslager bezweifelt werden konnten, spätestens nach der Befreiung der ersten Konzentrationslager durch die Rote Armee wurde jedoch klar, dass man es mit Taten und Tätern zu tun hatte, die sowohl den rechtlichen als auch den bislang bekannten kriegerischen Rahmen sprengen. Mit den gewohnten Möglichkeiten juristischer Aufarbeitung war dem nicht beizukommen. Die einzig angemessene Antwort fand Murray C. Bernays, ein amerikanischer, aus Russland eingewanderter Jude, der als Anwalt und Colonel der US Army maßgeblich die amerikanische Prozessstrategie entwickelte. Er definierte die Taten der Nationalsozialisten als ›Verschwörung gegen die Zivilisation‹. (Den Euphemismus vom ›Verbrechen gegen die Menschlichkeit‹, der sich im deutschen Sprachgebrauch bis heute eingebürgert hat, nannte Arendt »wahrhaftig das Understatement des Jahrhunderts».) Gegenüber der in Kontinentaleuropa dominierenden Figur des Souveräns legt die Verschwörung das Schwergewicht auf das gemeinschaftliche, politische Handeln ebenso wie das gemeinschaftliche Nicht-Handeln. Ein Einzelner – das im Liberalismus zum Fetisch erhobene Individuum – kann sich nicht verschwören, weder für noch gegen die Zivilisation, weshalb Arendt vom Gewissen als »Grenzbegriff des Politischen« sprach. Es kann erst dann ins Spiel kommen, wenn überhaupt kein gemeinschaftliches Handeln mehr möglich ist.

Eine Verschwörung ist eine gemeinsame Handlung, deren Worumwillen auf einem gegenseitigen Versprechen basiert. Man kann sich für oder gegen etwas verschwören. Die Verschwörung des deutschen Außenministers von Ribbentrop mit seinem sowjetischen Amtskollegen Molotow, die im geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Paktes die Aufteilung Mitteleuropas festlegte, fand ihre politisch angemessene Antwort in einer über 600 Kilometer langen Menschenkette durch das gesamte Baltikum, mit der sich die drei baltischen Länder am 50sten Jahrestags des Paktes für ihre politische Unabhängigkeit verschworen. Als Verschwörung lässt sich die Wannseekonferenz zur bürokratischen Abstimmung der Endlösung ebenso fassen wie die große Ausnahme der europäischen Judenvernichtung. In weitgehend spontanen Aktionen in ganz Dänemark taten sich Dänen zusammen, um einen Großteil der dänischen Juden außer Landes zu schaffen, bevor sie von der deutschen Besatzungsmacht eingesammelt und deportiert werden konnten. (Man wird auch die Frage stellen müssen, ob das, was aus den entschwärzten Protokollen von RKI, Corona-Expertenrat und Krisenstab zu entnehmen ist, unter die Kategorie der Verschwörung fällt.)

Mit der Kategorie der Verschwörung wird zwischen die gewohnten Aufteilungen wahr/falsch im religiösen oder gut/böse im moralischen Sinn eine dritte Kategorie geschoben: die eines gemeinschaftlichen Handelns, das machtpolitische Durchsetzung erst ermöglicht. Damit lassen sich gegenüber der deutschen Kollektivschuld unterschiedliche Handlungen erfassen und beurteilen: von den Initiatoren der Verschwörung, dem inneren Kreis, den Beteiligten der Verschwörung, die genau wussten, worum es geht und offen zugestimmt haben, bzw. nicht widersprochen haben, den Verschwörungen, die Hitler beseitigen wollten und den mehr oder weniger Ahnungslosen, die gar nicht verstanden oder auch nicht verstehen wollten, was vor sich ging. Zu einer funktionierenden demokratischen Ordnung gehört das öffentliche Organisieren von Mehrheiten innerhalb eines stabilen verfassungsrechtlich festgelegten Rahmens. Taucht der Begriff der Verschwörung im öffentlichen Diskurs auf, lässt sich daran entnehmen, dass nunmehr die Verfassung selbst auf dem Spiel steht. Wenigstens drei Kontexte lassen sich unterscheiden: die Verschwörung einer skrupellosen Minderheit, die oft unter dem äußeren Anstrich der Legalität eine Zerstörung der politischen Ordnung plant, die inszenierte Verschwörung, die propagandistisch als Vernebelung genutzt wird, um die wahren Absichten des Staatsstreiches zu verschleiern und die Zerstörer als Retter vor einer drohenden Gefahr zu inszenieren und die Verschwörungen derjenigen, die den drohenden Staatsstreich tatsächlich aufzuhalten versuchen.

Bis heute werden die als ›Nacht der langen Messer‹ bekannten Schlüsselereignisse auf dem Weg zur Alleinherrschaft Hitlers unter dem Nazibegriff des Röhm-Putsches oder noch extremer dem der Röhm-Affäre tradiert, als handele es sich um eine nebensächliche Liebesaffäre unter Privatpersonen. Tatsächlich wurden am 30. Juni und 1. Juli 1934 neunzig Personen, die meisten auf Befehl des Führers, hingerichtet und die Geschichte vom drohenden Putsch nur erfunden, um den Terror als mutig entschlossene nationale Rettungstat erscheinen zu lassen. Wie Jahrzehnte später der Bankier Jürgen Ponto von der RAF wurde der Ex-Reichskanzler General Kurt von Schleicher von fünf Personen in seiner Privatvilla im Arbeitszimmer hingerichtet, die hinzueilende Ehefrau gleich mit. Der Ministerialdirigent und Leiter der Berliner katholischen Aktion Erich Klausener wurde mitten am Tag in seinem Dienstzimmer des Reichsverkehrministeriums von hinten erschossen. Propagandistisch wurde die Hinrichtung als Selbstmord verschleiert. Andere verloren in den Räumen der Vizekanzlei ihr Leben oder wurden erst verhaftet und dann im Gefängnis exekutiert. Drei Tage später beschloss das Kabinett am 3. Juli 1934 das Gesetz zur Abwehr eines Staatsnotstandes, um den Staatsterror nachträglich zu legitimieren. Von den professionellen Organen der Rechtspflege, insbesondere den Richtern, die bei den Nürnberger Prozessen so vehement das Rückwirkungsverbot im Munde führten, war nichts zu hören.

Das Erstaunliche an dieser öffentlichen Verschwörung gegen das Recht sind nicht die politischen Morde als solche, die hat es in der Weimarer Republik von Anfang an gegeben. Das Bemerkenswerte ist die Selbstverständlichkeit, mit der am helllichten Tag in Regierungsgebäuden, Dienstzimmern, öffentlichen Anstalten und Privatvillen oder einfach auf der Straße nach Belieben Menschen hingerichtet werden. Die zentrale Aussage des Terrors: es gibt keine Räume mehr, in denen man sich unbeschwert und angstfrei aufhalten kann. Es kann jeden überall treffen. Das so überaus Erstaunliche an dieser Aktion ist das Ausmaß an Gleichgültigkeit, auf die dieser massive Angriff auf jegliche Tradition zivilisierten Zusammenlebens trifft.

Die für Propaganda empfänglichen sind vom entschlossenen Führer begeistert, die meisten anderen bleiben passiv, von Empörung wird nur in katholischen Milieus und kleinen Teilen der alten preußischen Militärelite berichtet. Arthur Koestler hat bezogen auf die Folgen der Inflation vom Hexensabbat gesprochen, wenn ehrbare Hausfrauen sich prostituieren müssen, um die Kinder durchzubringen. Sebastian Haffner war Zeuge, wie die altehrwürdige Institution des Berliner Kammergerichts lautlos in sich zusammenfiel, »dessen Räte sich 150 Jahre früher von Friedrich dem Großen lieber hätten einsperren lassen, als daß sie auf königliche Kabinettsorder hin ein Urteil änderten, das sie für richtig hielten« und Hannah Arendt hat vom Ende jeder Tradition, jeder Gewohnheit, vom Vakuum gesprochen, dem der Nazismus seine Entstehung verdanke, wobei Deutschland nur der Vorreiter einer Krisenerscheinung sei, die den europäischen ›Westen‹ insgesamt erfasst habe.

Einen der markanten Unterschiede zwischen alter und neuer Welt beleuchtet dabei der Fall Litten: Hans Litten, ein junger engagierter Anwalt, verteidigte im Berlin der Straßenkämpfe für die Rote Hilfe linke Proletarier. Er wurde als einer der ersten am 28. Februar 1933 früh morgens zuhause abgeholt und in ›Schutzhaft‹ genommen. Sein Vergehen: Er hatte in einem der Prozesse Hitler in den Zeugenstand geholt und ihn mit gezielten Fragen aus der Fassung gebracht. Litten stammte aus einer gutbürgerlichen Familie, die Mutter kam aus einer schwäbischen Pastoren- und Gelehrtenfamilie, der wilhelminisch geprägte Vater war als Ordinarius der Jurisprudenz Dekan, zeitweise Rektor der Universität Königsberg und wie man heute sagen würde, gut vernetzt. Die Mutter setzte nach der Verhaftung Himmel und Hölle in Bewegung, um ihren Sohn aus dem KZ herauszuholen, stieß damit in den deutschen großbürgerlichen Kreisen aber weitgehend auf Gleichgültigkeit und Ablehnung. Damit würde man sich nicht die Finger schmutzig machen. Es gelang ihr nicht, ihren Sohn freizubekommen. Hans Litten hatte nach vielen Misshandlungen und Foltern keine Kraft mehr und brachte sich 1938 im KZ Dachau um.

Das Buch, das die Mutter über ihre Erfahrungen schrieb, landete auch auf dem Nachttisch von Eleanor Roosevelt, die nicht nur in ihrer regelmäßigen Kolumne den amerikanischen Landsleuten Irmgard Litten als Paradebeispiel politischer Tugend vorstellte, sondern auch das Vorwort für eine amerikanische Ausgabe schrieb. Im Unterschied zur französischen hatte die amerikanische Revolution die seit Beginn der politischen Philosophie gültige Differenz zwischen dem gerechten König und dem Tyrannen ad acta gelegt und jede Form von Herrschaft, an der die Bürger nicht beteiligt sind, als Tyrannei abqualifiziert. Dadurch bekam das Wort Republik einen verschwörerischen Sinn, den es in der Aufklärung so nicht hatte. Arendt verwies auf Kant, der noch ganz klassisch eine monarchische Republik von der Tyrannei unterschied, während sie die Großartigkeit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (»we hold…«) an der Verschwörung festmachte:

»Aber noch bevor dieser neue Wortsinn sich allgemein durchgesetzt hat, trat das neue republikanische Prinzip deutlich in Erscheinung. In der Unabhängigkeitserklärung finden wir es in dem feierlichen Schlusssatz, ich welchem die Unterzeichner »sich gegenseitig verpflichten«, mit Leben, Gut und Ehre füreinander einzustehen.« (Hannah Arendt: Über Revolution, München 1994, S. 167)

Wie die Ungeheuerlichkeit der Taten traf auch das aus Amerika nach Kontinentaleuropa zurück gekehrte Konstrukt der Verschwörung als verantwortbares gemeinschaftliches Handeln in Deutschland auf eine jüngere kontinentale öffentliche Meinung, die dafür nicht vorbereitet schien, und damit weitgehend auf Unverständnis. Eine Verschwörung liegt im Grenzbereich zwischen Recht, Macht und Politik – in einer twilight zone – sie zersetzt das Recht von innen heraus ebenso, wie sie es allererst von außen stiftet, verweist damit auf einen Bereich inner-, wie außerhalb, der den klassischen Rahmen metaphysischer Begründungsontologien beunruhigt. In der modernen westlichen Ordnung eines liberalen Rechtsstaates mit seiner konstitutiven Trennung von Staat und Gesellschaft, erscheint das Recht als Sache des Staates. Richter sind darin Funktionäre des Staates und nicht Repräsentanten der Bürger. Das gesellschaftliche Individuum versteht sich als passiver Konsument rechtlicher Garantien, die es von anderen beansprucht, fühlt sich aber als Privatmensch weder für Rechtsetzung noch für Rechtswahrung zuständig. Das Wort vom ›rechtschaffenen‹ Bürger ist ihm fremd geworden. Das man auch für das verantwortlich ist, was man nicht tut, aber hätte tun können, empfindet das Individuum als Zumutung, eine moderne Tradition, die bis heute dafür sorgt, dass die Zahl derjenigen, die sich einer Verschwörung gegen die Zivilisation entgegenstellen, überschaubar bleibt. Die alte europäische Tradition einer Verschwörung für die Zivilisation schien in Vergessenheit geraten zu sein.

Zudem gab es eine Reihe von handfesten Gründen, die einen unmittelbaren juristischen Erfolg der Verschwörung gegen die Zivilisation im Rahmen der Nürnberger Prozesse aufschoben. Der Begriff Verschwörung infiziert sowohl die Vorstellung eines souveränen Staates wie den von Natur- oder Menschenrechten. Das Urteilen bekommt neben dem juristischen und religiösen Aspekt einen politischen, der außer Gebrauch war. Mit der von Bernays erarbeiten Prozessstrategie mussten nicht nur innerhalb der amerikanischen Administration, sondern auch innerhalb der Alliierten Kompromisse eingegangen werden, was dem Konzept der Verschwörung seine politische Spitze abgebrochen hat. Will man die Nazi-Barbarei als Verschwörung gegen die Zivilisation anklagen und verurteilen, kann das nur als Verschwörung für die Zivilisation gelingen, was Gemeinsamkeiten des politischen Handelns voraussetzt, die de facto nicht vorhanden waren. Frankreich hatte mit der französischen Revolution das Drehbuch für den verspäteten deutschen Robespierre/Napoleon geliefert und war mit den politischen Konsequenzen seiner Souveränitäts Tradition noch nicht zu Rande gekommen. Stalin konnte zwar mindestens ebenso gut wie Hitler Legalität vorspielen, hatte aber keine hauseigene Rechtstradition, auf die er hätte zurückgreifen können. Was noch schwerer wog: Er hätte selbst wegen entsprechender Verschwörung gegen die Zivilisation auf der Anklagebank sitzen müssen. Die Engländer wiederum hatten genug damit zu tun, ihr Imperium in ein Commonwealth umzuwandeln. Von einer tragfähigen gemeinsamen Vorstellung, wie zu zivilisierten Zuständen zurückzukehren sei, konnte nicht die Rede sein.

Durch das strategische Interesse der US-Administration, die Ächtung des Angriffskrieges, worüber man sich 1928 im Kellogg-Briand-Pakt nur vereinbart hatte, statuarisch im Völkerrecht zu verankern, geriet das entscheidendere politische Moment der Verschwörung aus dem Fokus. Mit dem Stichtag 1. September 1939 wurden alle Geschehnisse davor ausgeklammert, die eigentliche Verschwörung gegen das Recht in der ›Nacht der langen Messer‹ ebenso wie die gemeinschaftliche Opferung der Tschechoslowakei. Martha Gellhorn, die amerikanische Auslandskorrespondentin, war seinerzeit Zeugin der letzten Fahrt des Präsidenten Edvard Beneš durch Prag, bevor er ins Exil ging und schrieb lange vor Kriegsausbruch vom drohenden Ende der Demokratien in ganz Europa. (Nachruf auf eine Demokratie, in: Der Blick von unten, Reportagen 1931-1959, erschienen in den USA im Dezember 1938)

Menschlich verständlich aber politisch ungenügend, fürchteten sich auch die Richter vor dem Unheimlichen und bewegten sich lieber auf vertrautem Gelände. In Nürnberg wurde wesentlich wegen Verschwörung zu einem Angriffskrieg verhandelt, was, wie Arendt im Epilog zum Eichmann Prozess zu Recht monierte, gar keinen Anspruch auf einen Präzedenzfall geltend machen konnte, denn Angriffskriege hat es gegeben, seit es Menschen gibt. Wirklich neu war die industrielle Entsorgung von Menschen, denen das einzige Menschenrecht – das Recht, Rechte zu haben – aberkannt und damit das Menschsein selbst entzogen worden war. Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Nazis peinlich darauf geachtet haben, den Juden sämtliche Rechte abzuerkennen, bevor sie in die Gaskammern geschickt wurden. Was geschehen ist, konnte nur in einem gesetzlosen Raum geschehen, was Täter wie Opfer gleichermaßen betrifft.

Durch die Fokussierung auf den Angriffskrieg waren aus der justiziellen Aufarbeitung nicht nur alle Handlungen innerhalb Deutschlands vor Kriegsbeginn herausgezogen. Dem Gerichtshof, dessen zentrale Aufgabe es hätte sein müssen, die angegriffene Zivilisation, das Gesetz selbst wieder einzurichten, war damit seine wichtigste Legitimation genommen.

Arendt verwies auf den Piraten als hostis humani generis, der als Feind aller einzig als schlüssiger Präzedenzfall für ein Verbrechen gegen die Menschheit herangezogen werden könne, betonte aber zugleich die Schwierigkeit, dies auf Eichmann anzuwenden, der sich an die seinerzeit geltenden Vorschriften hielt. (Eichmann in Jerusalem, München 1986, S. 310)

Die Ausklammerung der Verschwörung gegen das Recht öffnete der besiegten deutschen Elite Tür und Tor, den Prozess als Siegerjustiz zu brandmarken und mit Verletzung grundlegender Rechtsprinzipien wie Nullum crimen, nulla poena sine lege zu delegitimieren, was, hätte man die Verschwörung gegen das Recht ins Zentrum gesellt, weitaus schwieriger gewesen wäre. Von Siegerjustiz lässt sich sinnvoll nur sprechen, wenn man eine zuvor intakte Besiegtenjustiz voraussetzt. Wer sich dagegen schon bei der Herausforderung der Rechtswahrung hinter die Büsche geschlagen hat, kann schlechterdings keine Rechtsansprüche gegen andere geltend machen.

Robert M.W. Kempner, einer der remigrierten US-Ankläger, der als Chefjustiziar im preußischen Innenministerium 1930 in einer Denkschrift vor der drohenden Verschwörung der Nazi-Clique gewarnt hatte (erst seit ein paar Jahren wird wieder öffentlich an ihn erinnert), hat einen dieser Momente präzise erfasst. In der Nacht der langen Messer wurde auch sein Chef, Ministerialdirigent Erich Klausener am 30. Juni 1934 in seinem Dienstzimmer von SS Mann Kurt Gildisch auf Anweisung von Heydrich erschossen. Der Mörder wurde wenige Tage später aufgrund seiner Leistungen zum SS-Sturmbannführer befördert. Dazu Robert M.W. Kempner:

»Zu der Zeit, über die wir jetzt sprechen, gab es noch nicht so viele Leichen, mindestens aber beim Röhm-Putsch hätten sie eigentlich etwas merken müssen, gerade wegen der Ermordung von bürgerlichen Leuten. Die ganze Verwaltung hätte ja aufstehen müssen, als Klausener ermordet wurde. Die ganze Generalität hätte aufstehen müssen, als Schleicher ermordet wurde. Die haben gar nicht daran gedacht. Es war eine Niederlage in ganz großem Maße, an der die Bürgerschaft, teilweise auch die Arbeiterschaft beteiligt war, die ganze Linke beteiligt war.« (Robert M.W. Kempner: Ankläger einer Epoche, Frankfurt a.M. 1983, S. 92)

Nur einen Monat nach dem Büromord formulierte Carl Schmitt am 1. August 1934 in der Deutschen Juristen-Zeitung: »Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.« Schmitts theologisch inspirierte Souveränitätsobsession deklariert eine bloß inszenierte Verschwörung zum Ausnahmezustand, um den Führer auf eine mosaische Position zu hieven, von der aus das neue Gesetz verkündet werden kann.

In Kempners Wahrnehmung hingegen wird angesichts einer tatsächlichen Gefahr nach dem Verbleib der Gefährten gefragt, die in der Lage sind, die Herausforderung einer Verschwörung gegen das Recht zu beantworten. Die beiden Wahrnehmungen beleuchten nicht nur den Unterschied zwischen Souveränität und Autorität, sondern en passant auch den zwischen Alter und Neuer Welt und damit den zwischen Demokratie und Republik. ›Es hätte die ganze Verwaltung aufstehen müssen‹ benennt den Kern des deutschen Problems, an dem sich – aller Vergangenheitsbewältigung, ›Nie wieder‹-Beschwörung und Integration in den Westen zum Trotz – nicht das Geringste geändert hat.

Man muss daran erinnern, dass der erste offene Verfassungsbruch der immer noch gefeierten Altkanzlerin Merkel weit vor Corona zwar einen Aufschrei unter der überschaubaren Szene der Staatsrechtler auslöste, – von einem „Tsunami für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ war die Rede – jedoch weder im Parlament noch in der politischen Öffentlichkeit irgendeine Reaktion hervorrief. Mittlerweile ist das Regieren per Maßnahmendekret im Ausnahmezustand die neue Normalität.

Die Verschwörung als Instituierung des Rechts

In den allermeisten Darstellungen zum Nürnberger Prozess kann man bis heute in schöner Regelmäßigkeit den Unsinn lesen, dass es sich bei Verschwörung um einen speziellen Straftatbestand aus dem angelsächsischen Recht handele, den es auf dem Kontinent nicht gegeben hätte, was zum einen auf die Bildungsferne, zum anderen aber auch auf die Bedeutung eines kollektiven Gedächtnisses hinweist.

Im frühen Mittelalter bezeichnete Verschwörung (conjuratio) einen öffentlichen gemeinschaftlichen, oft in regelmäßigen Abständen wiederholten Akt, in dem sich die Vollbürger einer Stadt gegenseitig versprachen, sich als politisch Gleiche anzuerkennen, Freiheit und Frieden ihrer Stadt zu hüten und die Gewalt vor die Stadtmauern zu verbannen. Der ritualisierte Akt des acting in concert schaffte das Recht zwischen einer durch diesen Akt erst entstandenen Rechtsgemeinschaft, er setzte Recht und Verschwörer gleichursprünglich als Rechtsstifter, Rechtswahrer und Rechtsgaranten ein. Die gemeinschaftliche Handlung selbst stellte damit den maßgeblichen Geltungsgrund des Rechts dar, was das verschworene, politisch gewillkürte Recht von Vorschrift oder Gebot des Herrn merklich unterscheidet. Max Weber hat diese Durchbrechung des Herrenrechts als der

»Sache nach revolutionäre Neuerung der mittelalterlichen-okzidentalen gegenüber allen anderen Städten« bezeichnet, »eine Konsequenz der in der germanischen Gerichtsverfassung noch nicht abgestorbenen Auffassung jedes Rechtsgenossen als eines ›Dinggenossen‹ und das heißt eben: als eines aktiven Teilhabers an der Dinggemeinde, in welcher [er] das dem Bürger zukommende Recht als Urteiler im Gericht selbst mitschafft. [...] Dies Recht fehlte den Gerichtseingesessenen in dem weitaus größten Teil der Städte der ganzen Welt.« (Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. IX, Herrschaftssoziologie, §2 Die Stadt des Okzidents, Frankfurt 2005, S. 950)

Mit der ›verschwörten Ordnung‹ entstand neben den auch anderswo vertrauten Bindungen des Hauses und der Sippe/Verwandtschaft eine neue, an den befriedeten Freiheits-Spiel-Raum der Stadt gekoppelte Bindung. Das Übergangsritual der gegenseitigen Verschwörung versetzte Individuen zu Bürgern, eine Identitätsveränderung, die auch Max Weber aufgefallen war. »Sich derart miteinander ‹Verbrüdern‹ aber heißt, […] dass man etwas qualitativ Anderes ›wird‹ als bisher […]. Die Beteiligten müssen eine andere ›Seele‹ in sich einziehen lassen.« (Ebd., Kap. VII. Rechtssoziologie, § 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte, S. 513, der Satz erscheint in einem Kontext, in dem Weber zwischen ›Status‹ – Kontrakten und ›Zweck‹ - Kontrakten unterscheidet; den Hinweis auf diese Stelle verdanke ich Christian Meier, Hg.: Die okzidentale Stadt nach Max Weber. Es ist nicht unwichtig zu erwähnen, dass die dort versammelten Aufsätze aus Vorträgen des Bochumer Historikertages von September 1990 hervorgegangen sind, also dem Zeitpunkt, an dem die Grünen als Repräsentanten einer Verweigerungs-Generation mit dem Wahlplakat Furore machten: Alle reden von Deutschland – Wir reden vom Wetter.)

Durch das regelmäßig wiederholte Ritual entstanden nicht nur Rechtsverhältnisse, die mit der Zeit in Gewohnheit einsickerten und Bindungen verstetigten, durch die Wiederholung entstand auch der gemeinschaftlich geteilte Sinn für die Gefahr, denen ein Stadtfrieden stets ausgesetzt ist, wenn sich Machtstrukturen monopolisieren und abspalten und Konflikte in Gewalt umschlagen. Mit dem Schwörbrief als festgehaltenem Ergebnis der Verschwörung entstand eine wahrnehmbare, äußere Sache, die von allen Verschwörern geteilt wurde und, je länger sie hielt, desto sakralisierteren Charakter angenommen hat – das ›gute alte Recht‹. Eine der seltenen akademischen Abhandlungen über den Schwörtag erwähnt eine Beschreibung von 1719, worin der »Geschworene Brief« als »unser loblichet Statt Zürich vornehmste Fundamentalgefäß« bezeichnet wird. (Anne Christina May: Schwörtage in der frühen Neuzeit, Stuttgart 2019, S. 52) Je mehr Generationen der Schwörbrief ein friedliches Zusammenleben gewährleistet hatte, desto größer wurde die Scheu, ihn, obwohl er der Willkür entsprungen war, willkürlich zu ändern, ein Thema, das auch Thomas Jefferson lange umtrieb. Wenn man einer Generation von Einwanderern die Freiheit zubilligt, sich zu Amerikanern zu verschwören und diesen Akt in einer schriftlichen Verfassung festzuhalten, mit welchem Recht könnte man dann einer folgenden Generation die gleiche Freiheit untersagen?

Mit dem Eindringen und Verdichten der Herrschaft verschwindet die Form der Gegenseitigkeit und damit auch jenes spezielle Rechtswesen, das nur der Okzident hervorgebracht hat. Von den Beherrschten wird der Gesetzesgehorsam erwartet, während die Herrschenden behaupten, jeden nach Recht und Gesetz gleich zu behandeln. Gegenüber dem Blendwerk der ›Grundrechte‹ wird das Recht in dieser Rechtsform zum Privileg.

Übergangsrituale werden dort instituiert, wo Gefahr und Folgen eines Scheiterns dieser schwierigen Passage besonders groß sind, das sind im Biografischen die Übergange zwischen Junge und Mann und der zwischen Mädchen und Frau und im Politischen der zwischen Individuum und Bürger. Die Phänomene fortschreitender Infantilisierung, denen wir überall im Westen begegnen, deuten daher auf etwas hin, das verloren gegangen scheint.

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