V

Die andere Unterscheidung, die hier weiterhelfen kann, mag überraschen. Es ist die Unterscheidung zwischen Barmherzigkeit und Gerechtigkeit.

Barmherzigkeit ist ein Affekt, ein humaner und höchst erfreulicher, nämlich, dem Wortsinn folgend, ein Herz haben für die Elenden, lateinisch miseri-cordia.

In unserer Tradition steht dafür der barmherzige Samariter (Lukasevangelium 10,25). Zwischen Jericho und Jerusalem war jemand unter die Räuber gefallen, erzählt Jesus. Ein Priester kam vorbei und ein Levit. Sie schauten weg. Aber ein Samariter (für Juden ein Ketzer) erbarmte sich, versorgte seine Wunden, brachte ihn in ein Gasthaus und bezahlte die Pflegekosten. Dem Barmherzigen geht die Not des Elenden zu Herzen, er fragt nicht viel und hilft. Der Gegensatz dazu ist das kalte oder steinerne Herz.

Barmherzigkeit hat ihren Ort in erlebbaren Nahbeziehungen (oder in erlebbar gemachten Fernbeziehungen). Es kann davon nie genug geben. Und sie darf unbekümmert einseitig und parteilich sein für die Notleidenden. Der klassische Ausdruck der Barmherzigkeit war das Almosengeben. Seit der Reformationszeit wird es aber kritisiert, weil es das Bettelwesen stabilisiere und stattdessen wird Sozialpolitik aus öffentlichen Kassen gefordert. Man solle die Ursachen des Bettelns bekämpfen, statt Betteln zu belohnen. Da hat man bemerkt: Kurzsichtige Barmherzigkeit kann unerwünschte Nebenfolgen haben.

Gerechtigkeit ist ursprünglich eine Tugend oder Verhaltensweise: Gleiches gleich behandeln, und zwar nach allgemeinen Regeln. Barmherzig sein ist zumeist einfacher als gerecht sein, denn da genügt das einfache Mitgefühl, während bei Gerechtigkeitsfragen der Verstand gefordert wird, um komplizierte Fragen zu entscheiden.

Wäre der barmherzige Samariter auf mehrere Elende gestoßen, wäre er mit dem Gerechtigkeitsproblem konfrontiert worden, wen er mitnehmen kann und wen er zurücklassen muss, da er nur ein Reittier hatte. Nach welchem Kriterium soll er entscheiden? Soll er den mit den schwersten Verletzungen oder den mit den größten Überlebenschancen mitnehmen? Unter Bedingungen der Knappheit entstehen zwangsläufig Gerechtigkeitsprobleme. Wo sie auftreten, lassen sich nie alle Erwartungen erfüllen. Das ist unangenehm und deshalb ist die Perspektive der Barmherzigkeit beliebter, besonders dann, wenn andere zahlen sollen oder der Staat.

Einzelne können barmherzig sein, auch Institutionen, die sich dem verschrieben haben. Der Staat aber darf nicht barmherzig sein, weil er gerecht sein muss. Er muss nach Regeln verfahren und die Folgen bedenken. Wenn er Ausnahmen machte, wäre er korrupt. Denn Korruption ist ja nichts anderes als die vorteilhafte Ausnahme für wenige auf Kosten der Allgemeinheit. Auch Ausnahmen zugunsten Sympathischer sind Ausnahmen. Daraus folgt: Bei jeder Regelung zur Migration, die Gerechtigkeit anstrebt, wird es immer auch Härten, Enttäuschungen und unerfüllte Erwartungen geben.

Ein Autokrat kann Gnade vor Recht ergehen lassen. Im Rechtsstaat ist das nicht zulässig. Für das Bleiberecht gibt es zwar eine Härtefallkommission, aber auch die ist an Regeln mit definierten Ermessensspielräumen gebunden – um der Rechtssicherheit willen. Es gibt hier viele Schicksale, die das mitfühlende Herz rühren, aber keine Aufenthaltstitel rechtfertigen, weil entsprechende Regeln nicht möglich sind. Wer Haus und Hof verkauft hat, um die Schlepper zu bezahlen, wer sich auf Schlauchbooten im Mittelmeer der Todesgefahr ausgesetzt hat, wer unter Missernten leidet, wer sich vor der Rückkehr fürchtet, weil seine Großfamilie ihm vorhält, das Reisegeld verbrannt zu haben oder wer ohne persönlich verfolgt zu sein unter dem Leben in einer Diktatur leidet, hat dadurch keinen Aufenthaltstitel erworben und muss zurück, wenn das ohne Gefahr für ihn möglich ist. Das ist tragisch und rührt das Herz.

Der Ausdruck ›Willkommenskultur‹ war irreführend. Weniger als die Hälfte derer, die Asylanträge stellen, bekommen auch ein Aufenthaltsrecht. Für die anderen war das ›Willkommen‹ ein falsches Versprechen. Es hätte heißen müssen: Wir bedauern, dass ihr fliehen musstet und bieten euch gern Schutz und Hilfe für die Zeit, die ihr hier seid. Ob ihr dauerhaft bleiben dürft, entscheiden aber die Behörden und hoffentlich schnell. Und wir sollten diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht erwerben können, möglichst davon abschrecken, ihr Geld an Schlepper zu verschwenden. Ergo: Abschrecken kann human sein.

Aber namentlich bei denen, die zurückgeschickt werden, wären Werke der Barmherzigkeit sehr hilfreich, für einen Neustart, noch besser wären begleitende Patenschaften. Die finanzielle Unterstützung muss aber spürbar niedriger als die Schlepperkosten sein, denn sonst wird die versüßte Ablehnung ein weiteres Motiv, sich auf die Reise zu begeben.

Es wäre viel gewonnen, wenn Barmherzigkeit und Gerechtigkeit sich angemessen ergänzen und begrenzen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Sie sind essenziell für den Betrieb der Seite (keine Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.